GEZ- Nachweispflicht zum Befreiungsantrag?

Hallo an alle,
folgende Situation:

Ein Student, der von der GEZ zu befreien ist ( ja alle dafür notwendigen Formalitäten lagen vor) hat zwei Wohnsitze (einen Haupt,- und einen Nebenwohnsitz). Die Befreiung von den GEZ-Gebühren beantragt er auf den Nebenwohnsitz, welcher auch bewilligt wird. Im darauf folgenden Studienjahr zieht der Student mit seinem Nebenwohnsitz um ( die Hauptmeldeadresse die der GEZ bekannt ist, bleibt weiterhin bestehen). Ordnungsgemäß versendet der neu zu befreiende Student alle entsprechenden Unterlagen an die GEZ und gibt dort auch die neue Adresse bekannt.
Nach über einem Jahr meldet sich jetzt die GEZ bei der neuen Nebenwohnsitz und verlangt die Gebühren von über einem Jahr. Grund: Man habe den Studenten nicht unter dem alten Nebenwohnsitz erreichen können.
Der Student ist natürlich bisher davon ausgegangen das alle Daten entsprechend angekommen sind und hat den Versandbestätigung der Post bereits entsorgt. Auf entsprechende nachfragen weshalb die GEZ bei Nichterreichen nicht einfach eine Nachricht an die Hauptmeldeadresse gesandt hat, gibt die GEZ keine Antwort und verweist stets nur darauf, dass eine rückwirkende Befreiung nicht möglich sei.

Muss der GEZ-Empfänger den Versand des Befreiungsantrages nachweisen? Wenn ja, mit welchen Mitteln ist das möglich? Muss der Student nun, auch wenn der entsprechende Brief auf dem Postweg verloren gegangen sein mag (oder de GEZ behauptet einfach mal so das sie ihn nicht bekommen hat - man hört ja so einiges) die Gebühr bezahlen?

Für entsprechende Antworten wäre ich sehr dankbar.

Mit den besten Grüßen,

Wolfpack


Guten Abend Wolfpack,
erstmal sorry für die Wartezeit (notwendige Systempflege).

Da du ja aus tatsächlichen Gründen befreit warst und auch ein Umzug, oder Wechsel zwischen 1. und 2. Wohnsitz, daran nichts zu ändern vermag (wenn die Voraussetzungen der Befreiung weiter bestehen) kann die abGEZockt von dir nicht plötzlich trotz der vorliegenden Befreiungsvoraussetzungen Gebühren verangen.
Andererseits, ob wohl du ja deine dortigen Angaben aktualisiert hast (Ummeldung), ist es natürich typisch für die abGEZockt, einfach mal zu behaupten, denen seien irgendwelche Unterlage von dir nicht zugegangen. Das ist schon Standard bei denen. Und weil das inzwischen ja jeder normale Mensch weiss (odere doch wissen sollte), schickt man denen solche wichtigen Unterlagen mit Einschreiben/Rückschein, damit man im Notfall auch was handfestes auf der Hand hat.
Hast du das im vorliegenden Falle nicht gemacht,ist das natürlich Dummheit pur (sorry, muss abver mal so klar gesagt werden).
Evl. hast du ja wenigstens noch eine Kopie von deinem damaligen Schreiben?
Wenn du gar nichts mehr hast, sieht das sehr schlecht für dich aus. Andererseits, vielleicht kannst du ja deine Freundin oder jemanden aus deinem Familien- oder Freundeskreis veranlassen, dir eine (eidesstattliche Versicherung) schriftliche Bescheinigung zu geben, dass du damals (genaues Datum, Uhrzeit, Ort, Briefkastenstandort) dass du in dessen/deren Beisein den Schrieb an die abGEZockt eingeworfen hast (evl. noch Beschreibung des Briefumschlages und das draufgeklebte Porto).
Das dann, evl. mit einer weiteren Kopie (falls vorhanden) des damaligen Antrags an die abGEZockt schicken und denen auch gleich mitteilen, dass du bei der Sachlage nicht zahlen wirst, da die Voraussetzungen dafür nicht gegeben sind.

Grundsätzlich immer nur von Unterlagen Kopien an die Spasten verschicken.

So, ich kann nur hoffen, das hier hilft dir irgendwie.
Nachfragen sind hier jederzeit möglich.

Mit freundlichem Gruss
Pierre Menah

Guten Abend,
sämtlicher Briefverkehr mit der GEZ am Besten mit Einschreiben per Rückschein durchführen.

Versuchen mit der GEZ eine Einigung zu erreichen, sonst einen Anwalt einschalten und vor Gericht ziehen.
Im heutigen Zeitalter mit Internet und so hätte man da etwas wacher sein müssen.
Viell. schafft man es aber, dass die Gebühren nicht rückwirkend zu zahlen sind. Allerdings müsste man für mehr Ratschläge die genaue Sache analysieren.

MfG