GEZ Nachzahlung

Hallo die Herren.

Das Problem ist Folgendes. Derzeit lebe ich seit dem September 2010 mit meiner Freundin zusammen, bzw sind wir zusammen nach Düsseldorf gezogen.

Etwa einen Monat später erfolgte ein schreiben von der GEZ, welches mich aufforderte bzw bittete, mich anzumelden.

Da ich eine ehrliche Haut bin, sind meine Freundin und ich dieser Bitte nachgekommen.

Wie bereits angemerkt, leben wir seit September 2010 dort. Zuvor habe ich als auch meine Freundin bei unseren Eltern gelebt, und folglich hatten wir mit der GEZ nichts am Hut.

Gestern erhielt ich den Anruf der Mutter meiner Freundin ( sie verwaltet diese Dinge), das die GEZ eine Nachzahlung von 1 Jahr und 4 Monaten verlangt, was dann etwa knappe aufgerundete 290 € wären.

Wie soll dieser Betrag zustande gekommen sein ?

Würden wir seit dieser Zeit dort leben, würde ich das vollkommen nachvollziehen können. Da ich aber erst seit etwa 4 Monaten dort Lebe, erscheint mir das etwas Kurios.

Muss ich für besagte Zeitspanne von 1 Jahr und 4 Monaten zahlen, oder habe ich das Recht, diese Zahlung Abzulehnen. Denn als Auszubildender (Sowohl meine Freundin als auch Ich) sind 290 € doch eine schöne Stange Geld.

Ich bedanke mich im Vorraus.

Mit freundlichem Gruße

Xennik

Hallo, genau diese Frage würde ich mir von der GEZ erklären lassen.
Der Verein nimmt gern mal „dummes Pulver“ zum erschrecken der Leute, zarte Gemüter zahlen dann auch vor Schreck.
Wenn ihr zu Hause gewohnt habt, habt ihr ja bestimmt nich auf den eigenen Geräten gesehen oder gehört - sondern auf den Geräten der Eltern die ja bereits GEZ zahlen. Wenn ihr allerdings auf eigenen Geräten gehört/gesehen habt, dann ist das richtig mit der Nachzahlung. Also gut überlegen, welche Antwort die GEZ erhalten soll. Eigentlich ist so einen Rechnungslegung eine Frechheit, ohne Abgleichen der wirklichen Lage - ich würde mich dagegen währen. Gruss und viel Erfolg Barbara Natzschka

Hallo 1
Mit Beginn des eigenen Einkommens, beginnt die GEbührenpflicht. siehe: Nr. 7 bei:
http://www.gez.de/gebuehren/gebuehrenpflicht/index_g…
Also abhängig wie hoch die Ausbildungsvergütung ist, bzw. zum Beginn der Gebührenpflicht war !!!
Da wäre i.O. und m.e. kein Befreiungsantrag möglich.(Diese Befreiungsanträge gehen n i c h t rückwirkend, erst ab dem Monat der Antragstellung !)
An die GEZ schreiben: Einspruch:/Azubi seit tt.mm.JJJJ Einkommensbetrag schreiben (bei Bedarf Nachweis nachreichen)
Gleiches gilt für die Freundin, aber hier erst mal NICHTS schreiben, es sei denn sie ist namentlich in dem Bescheid erwähnt.
Ab dem Bezug der neuen Wohnung habt ich ihr euch brav angemeldet… und müßt unbedingt Befreiungsantrag stellen !!! D.H. im ERgebnis müßtet ihr ab 01.09.2010 zahlen (wenn ihr nicht befreit werdet) Jedoch im günstigesten Falle wären die MOnate 9/10/11/12 zu zahlen.
SCHNELL HINSCHREIBEN A:smile: Antrag stellen) und B) Erläutern daß ihr bei den Eltern mit niedrigen Bezügen gewohnt habt, daher nicht gebührenpflichtig wart.

Wäre interessant für mich zu wissen, für weitere Beratung von anderen Menschen was bei Euch raus kam.

Gruß
biker-zwo

Klärung per E-mail unter [email protected] versuchen.

Gruß, Sabine