GEZ - Nachzahlung ab 2013

Hallo zusammen,

ich habe mal folgende Frage: Im Mai diesen Jahres stand ein GEZ-Beauftragter vor meiner Wohnungstüre. Leider habe ich mich überrumpeln lassen und das Formular unterschrieben, mit dem ich ab diesem Tag meine Geräte angemeldet habe. Einzugsermächtigung habe ich nicht erteilt. Ich war zumindest noch so geistesgegenwärtig, dass ich angekreuzt habe, dass ich auf Rechnung zahle.

Es kamen auch (unregelmäßig) Rechnungen. Diese habe ich aber bisher aus verschiedenen Gründen noch nicht bezahlt.

Wie sieht es jetzt ab 2013 aus? Um die Standardgebühr für jeden Haushalt wird man ja kaum herum kommen. Aber was ist mit den Nachforderungen für das Jahr 2012?

Kann mir hierzu jemand etwas sagen? Habe in verschiedenen Artikeln gelesen, dass die GEZ nicht mehr rückwirkend „Schwarzseher“ zur Kasse bitten kann. Das gilt aber wohl nur, solange man bisher gar nicht angemeldet war.

Hat jemand eine Ahnung, wie es aussieht, wenn man zwar mal eine Anmeldung unterschrieben, aber bisher nicht gezahlt hat?

Ich danke im Voraus für alle ernst zu nehmenden und hilfreichen Antworten!

Wenn du ein Formular unterschrieben hast und das sogar rückwirkend, dann zahle mal ganz schnell. Die GEZ ist knallhart bei solchen Sachen.
Rechnungen aus verschiedenen Gründen nicht gezahlt - na das erklär mal.
Ab 2013 zahlst du sowieso den Gesamtbetrag.

Zweimal unterschrieben? Wie geht das denn?
Dann setze dich mal ganz schnell mit der GEZ in Verbindung und löse den gordischen Knoten, sonst fällt dir das ganze in Forum einer Pfändung auf die Füsse.
Viel Erfolg

Hallo Frau Natzschka, vielen Dank erstmal für die Antwort!

Also, unterschrieben habe ich natürlich nur einmal - nämlich als der nette GEZ-Mann vor meiner Türe stand.

Tja, und warum bezahlt man wohl Rechnungen nicht? Weil man ohnehin wenig Geld hat und erstmal „Prioritäten“ gesetzt wurden… Miete, NK, Strom, Essen, mal eine Neuanschaffung oder Reperatur - da bleibt für den Geringverdiener, der keine Unterstützung vom Staat kassiert, unter’m Strich wenig bis nichts übrig… :frowning: Egal…

Was ich eigentlich wissen wollte: Wären in 2013 Nachforderungen für 2012 denn rechtens - auch wenn eigentlich ab Jahresbeginn keine Forderungen mehr rückwirkend einegetrieben werden dürfen (zumindest bei Leuten, die BISHER noch nicht angemeldet waren)?

Ab 2013 werde ich den Einheitsbetrag (so wie dann wohl 90% oder mehr aller Bürger) ja bezahlen. Aber was ist mit den Gebühren für 2012, die ich bisher eben nicht bezahlt habe / zahlen konnte? Kann man realistisch einschätzen, ob diese trotzdem dann wohl noch rückwirkend weiter eingefordert werden?

Danke nochmals für’s Weiterhelfen.

Du kommst nicht drum herum, die alten Forderungen aus dem Jahr 2012 bleiben bestehen, und werden mit 100%iger Sicherheit von der GEZ eingefordert.
Warum sollen Rechnungen plötzlich im neuen Jahr verfallen.
Wenn du eine Malerrechnung von diesem Jahr nicht bezahlt, warum sollte die nächstes Jahr ungültig sein?
Zahle und bringe die Schulden schnell hinter dich.
P.S. Mit Schulden geht man nicht ins Neue Jahr, das bringt Unglück.

Viel Erfolg und alles Gute im Nächsten Jahr