GEZ Nachzahlung bei Neu-Anmeldung?

Hallo,

mal angenommen jemand zieht um. Es kommt natürlich ein freundlicher Brief der GEZ. Nun sind ja seit 2007(?) auch PCs anzumelden. Wenn dieser jemand (bisher bei der GEZ nichts angemeldet) nun seinen PC anmeldet (da er nur den hat), kann/wird dann die GEZ sagen: „den hatten sie doch bestimmt schon letztes jahr, also bitte für 2007 nachzahlen!“ ?

MfG

Woher …

kann/wird dann die GEZ sagen: „den hatten sie doch bestimmt
schon letztes jahr, also bitte für 2007 nachzahlen!“ ?

… könnte denn das die GEZ wissen?

Schließlich meldest du doch eine NEU-Anschaffung an.

Gruß

Stefan

Wir kennen doch die GEZ … :wink:

Aber im Ernst, die GEZ könnte ja theoretisch behaupten dieser jemand soll doch bitte nen Kaufbeleg vorweisen, ansonsten nehmen sie an man hätte das Teil schon länger.
Hats ja wohl schon gegeben solche Sachen bei Fernsehern.
Oder ist das jetzt doch eher sehr unwarscheinlich?

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo,
die GEZ behauptet prinzipiell etwas. Sonst könnten sie keinen Abrechnungszeitraum bestimmen. Solange nichts anderes nachweisbar ist, ist die Meldung des Teilnehmers ausschlaggebend.
Leute, die z.B. keinerlei gebührenpflichtige Geräte benutzen/haben, bekommen auch Briefe, in denen steht, sie benutzen seit ….
Der Teilnehmer muss nichts belegen. Die wollen etwas und müssen dies belegen.
Grüße
Ulf

Hallo

Aber im Ernst, die GEZ könnte ja theoretisch behaupten dieser
jemand soll doch bitte nen Kaufbeleg vorweisen, ansonsten
nehmen sie an man hätte das Teil schon länger.

Wer von mir was will, muss mir beweisen, dass die Forderung zu Recht besteht.
Also müsste die GEZ mir nachweisen, dass ich den PC schon länger habe - nicht umgekehrt.

Gruß
HaWeThie

Hallo

Nur ganz kurz zur Klarstellung, der PC alleine führt nicht zu einer GEZ-Pflicht. Nur in Kombination mit Radio/TV-Karte (schon immer) oder Internet (seit der letzten Änderung).

Wenn man es also ganz genau nimmt, müsste man Kaufbeleg des PCs (mit Auflistung der installierten Hardware wegen TV-Karte) plus Vertragsabschluss mit dem Internet-Anbieter vorlegen :smile:

Aber wie die anderen schon gesagt haben, die GEZ ist in der Beweispflicht…

Gruß,
DW.

Nicht (ganz) korrekt.
Hi.

Nur ganz kurz zur Klarstellung, der PC alleine führt nicht zu
einer GEZ-Pflicht.

Jein, ein internet*fähiger* PC führt dazu - und in heutigen Zeiten ist das sogut wie jeder PC, den man zuhause hat - dafür reicht es, wenn er PC irgendwie ins Internet *könnte* - ein Vertrag mit einem Anbieter ist nicht nötig, schließlich kan man sich auch problemlos über einen Call-by-Call-Anbieter jederzeit einwählen.

Sobald es also auch nur ein einfacher PC ist, den man vor Ort bedienen kann (also kein nur ferngesteuerter Server etc.), ist er GEZ-pflichtig.

Gruß
Christian

Oups, stimmt…
Hallo

Hab das Modem ganz vergessen.

Sorry,
DW.

Alles klar, danke an alle! :smile:

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]