GEZ Nachzahlung ca € 1.400,--

Hallo, ich bin wirklich sehr schockiert von der GEZ. Meine Mutter hat letzte Woche einen Brief bekommen, dass Ihr Beitragskonto einen Rückstand von ca €1.400,-- aufweist. Wir sind seit Jahren bei der GEZ gemeldet aber Sie hat seit 2008 keine Zahlunsaufforderungen mehr bekommen und deswegen natürlich nicht bezahlt.
Gestern habe ich bei den „freundlichen“ Mitarbeitern der GEZ angerufen und gefragt wie das sein kann, dass sie soviel nachzahlen soll. Die Antwort war, dass eine gemeldete Person im Haushalt (mein Neffe, 21) bei dem Antwort-Fragebogen angegeben hat, dass meine Mutter GEZ bezahlt. Deswegen ist Ihnen aufgefallen, dass seit 2008 keine Gebühren mehr eingegangen sind und das jetzt nachgefordert wird.
Dürfen die einfach so €1.400,-- nachfordern? Meine Mutter kann das nicht bezahlen.
Ich selbst zahle seit ich 18 bin und ein Auto mit Radio habe GEZ-Gebühren.
Vielen lieben Dank

Das ist eine komplizierte Geschichte, damit würde ich unbedingt zum Anwalt gehen, mindestens jedoch zur Verbraucherzentrale.

Viel Erfolg

Um die rückwirkende Zahlungspflicht nicht ausufern zu lassen sieht der Rundfunkgebührenstaatsvertrag in § 4 Abs. 4 eine Verjährung für Altforderungen der GEZ nach der regelmäßigen Verjährungsfrist der §§ 195, 199 BGB vor. Diese beträgt drei Jahre und beginnt mit Ablauf des Jahres in dem die GEZ von ihrer Nachzahlungspflicht Kenntnis erlangt hat. Somit kann maximal für den Zeitraum von 3 Jahren plus das begonnene Jahr der Kenntnis Ersatz verlangt werden. Weiter zurückliegende Gebühren müssen der GEZ nicht erstattet werden. Die Verjährung muss aber von ihnen als Schuldner selbst geltend gemacht werden, sonst entfaltet sie keine Wirkung. Dies tun sie aufgrund von Beweiszwecken am besten mittels eines Einschreibens mit Rückschein.

Im Übrigen liegt es an der GEZ zu beweisen, dass sie tatsächlich zu besagtem, in der Vergangenheit liegenden Zeitraum, ein Rundfunkempfangsgerät besessen haben, was aber nur schwerlich gelingen dürfte, es sei denn sie haben dies bereits schriftlich oder mündlich eingestanden.

Quelle: http://www.recht-gehabt.de/ratgeber/meine-rechte-bei…