GEZ NAchzahlung von 2010

Ich war bis zum August 2010 von der GEZ durch ALGII befreit. Nun bin ich ab 1. 9. 2010 zusammen mit meinem Freund gezogen und telefonisch meine GEZ abgemeldet. Eine schriftliche Abmeldung folgte, leider nur mit der normalen Post, daher habe ich keinen Nachweiss, was die GEZ natürlich ausnutzt. Ich habe mich aber umgemeldet. Reicht dies als Beweislage nicht? Schliesslich bezahlen wir die GEZ Gebühren weiter hin, nun möchte die GEZ aber doppelt kassieren und das sehe ich nicht ein. Ich habe schriftlichen Kontakt mit der GEZ und die haben über meine Lage Bescheid gewusst und dies schamlos ausgenutzt und sie wollten, dass sich die Summe bedeutend erhöht. Nun sind es über 300 Euro, die ich zahlen sollte. Meine Frage: ich möchte es so weit kommen lassen, dass der Vollstreckbeamte kommt, bei mir ist nichts zu holen. Ich lebe mit meinem Freund zusammen, daher bekomme ich ALGII nicht mehr, ich lebe so zu sagen nur vom Kindergeld in der Höhe etwa 1000 Euro. Was kann alles auf mich zukommen? Kann ich mich mit GEZ irgendwie einigen denn für mich ist es eine ABzocke auch wenn rechtlich vielleicht korrekt aber moralisch unter einer ***!!!

Guten Tag,
kümmern sollte man sich schon.

Also: Eine rückwirkende Befreiung geht nicht. Wenn man keine Einigung mit der GEZ erreicht, bezahlt man die angeforderten Beträge.
Mit Hilfe eines Schuldnerberaters ist die GEZ Gesprächsbereiter als ohne.
Viell. überlegen, ob man einen Anwalt damit beauftragt.

Problem: Wenn der Vollstreckungsbeamte kommt und die Forderung realisieren will, kann er Ihnen die Eidesstattlichen Versicherung abnehmen, Pfändungen vornehmen.
Durch die ergebnislose Pfändung sprich; es konnte kein Geld beigetrieben werden, erlischt die GEZ-Gebühr aber nicht. Somit können diese Rückstände über 30 Jahre vollstreckt werden.

Beachten Sie auch: In der Zukunft können Sie mit Ihrem Freund nur einmal GEZ bezahlen, da sie die gleichen Geräte benutzen. Ausnahme hiervon ist das eigene Auto, soweit die Autos nicht auf den gleichen Halter angemeldet werden.

Z.B. Sie und Ihr Freund nutzen gemeinsam das TV im Wohnzimmer, das Teilnehmerkonto läuft auf den Freund, dann müssten Sie ihr Autoradio zusätzlich bei der GEZ anmelden.

MFG