Gez nachzahlungg über 400€ muss ich das zahlen?h

also mein p Jahren als ich in problem ist dies, als ich hvor ungefähr 2 Jahren in meine Wohnung eingezogen bin , habe ich bei der GEZ angemeldet.Ich habs immer per Lastschriftverfahren bezahllt!Irgendwnn dann aber hat dei GEZ mir keine rechnung mehr geschickt!!Ich habe mir nichts dabei gedacht und auch nicht nachgefragt!Ich dachte die haben ja meine Adresse!!Ich bin ja nicjt umgezogen in diesen 2 Jahren,weder habe ich meine Arbeitsstelle gewechselt oder meine Teefonnummer!Nun bin ich nin ein anderes Bundesland gezogen und habe mich dort angemeldet!Promt bekam ich post und eine satte nachzahlung von über 400€!!Muss ich das nun zahlen oder nicht???


Guten Abend susi23,

ganz so einfach ist die Frage anhand deiner gegebenen Informationen nicht zu beantworten.
Einerseits hätte die abGEZockt aufgrund der von dir erteilten Einzugsermächtigung jeweils die nach deinen Anmeldeangaben anfallenden Gebühren ordnungsgemäss abbuchen müssen.
Wenn sie das nicht getan hat, ist das eigentlich nicht dein Verschulden. Warum sie das jedoch nicht getan hat, obwohl eine gültige Einzugsermächtigung vorgelegen hat (bis auf den heutigen Tag gültig, deinen Angaben nach) ist jedoch nicht klar geworden.
Hat es dazu zu irgend einer Zeit einmal ein Anschreiben von der abGEZockt gegeben, oder, ist ein Einzug einmal gescheitert, weil z.B. zu irgend einem Zeitpunkt nicht genug Kontodeckung vorhanden war? In dem Falle hätten die sich ja jedenfalls auch gemeldet(eigentlich routinemässig melden müssen)?
Nun könnte man damit argumentieren, wenn die abGEZockt eine Einzugsermächtigung hat und über einige Jahre hinweg trotzdem ausdrücklich von einem Gebühreneinzug absieht, könnte man u.U. auch davon ausgehen (rein theoretisch jedenfalls) dass die auf die Gebühren verzichten - aus welchem Grunde auch immer.
Andererseits stehen der abGEZockt rein formal die Gebühren aber zu, wenn du andererseits in diesem Zeitraum Radio-/TV-Geräte besessen und/oder benutzt hast.
Dabei ist jedenfalls zu beachten, ob und in wie weit die (Nach-)Forderung der abGEZockt evl. verjährt ist (dann kann man jedenfalls für diesen Teil der Nachforderung die Einrede der Verjährung gelten machen, mit der Folge, dass für den zeitraum, in der die Forderung der abGEZockt verjährt ist, diese keine Ansprüche mehr geltend machen könnte). Die reguläre Verjährungszeit beträgt insoweit 4 Jahre und alle darüber hinaus gehende Forderung wäre verjährt.

Durch Deinen Umzug hat die abGEZockt automatisch von deinem Einwohnermeldeamt deine neue Anschrift erfahren und hat dir deswegen die hohe „Nachforderung“ geschickt.
Da die Sachlage nicht sehr einfach ist, rate ich unbedingt dazu, die Forderung der abGEZockt durch einen Anwalt, der mit dem Rundfunkgebührenrecht vertraut ist, prüfen zu lassen.
Daher empfehle ich, entweder einen Anwalt aufzusuchen, der für dich dann einen Antrag auf Erteilung eines Rechtsberatungsscheines beim zuständigen Amtsgericht beantragt (dann fallen nur sehr geringe Anwaltsberatungsgebühren an - bei Wenigverdienern eine Pauschalgebühr von max. 10 Euro (wenn das Einkommen unter 1000 Euro mtl. für Alleinstehende ohne Unterhaltsverpflichtungen beträgt), oder, direkt beim Amtsgericht Beratungshilfe zu beantragen (dazu dann Einkommensbelege, Mietquittung und sonstige laufenden monatlichen Fixkosten mitnehmen).
Der Anwalt, den du dir dann auch selbst aussuchen kannst, kann dich jedenfalls rechtrssicher beraten, wenn du ihm alle erforderlichen Unterlagen bezüglich der abGEZockt vorlegst.
Im Zuge dieser Kompetenzberatung hier ist eine rechtssichere Auskunft leider nicht möglich.
Ich hoffe, damit ist dir erst einmal geholfen. Falls du weitere oder zusätzliche Fragen haben solltest, einfach nochmal melden.

Mit freundlichem Gruss
Pierre Mensah

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Ich denke die Kosten kommen auf dich zu. allerdings würde ich mir die Summe genau aufschlüsseln lassen undnachweisen lassen, wie sich eine derartige Summe zusammensetzt.
Gruss Barbara Natzschka

Wieso allerdings so eine Zahlungslücke entstanden ist, kann ich mir nicht erklären.
Vielleicht siehst du mal deine Kontoauszüge durch und prüfst ob du nich doch bezahlt hast.
Wenn die GEZ trotz Einzugsermächtigung nicht eingezogen hat, würd ich mich streiten mit der GEZ

da bin ich leider überfragt! eventuell hilft dir eine verbraucherzentrale.

Hallo Susi, die GEZ schickt keine Rechnungen mehr wenn Du per Bankeinzugsermächtigung zahlst. Wenn regelmäßig eingezogen wurde sollte es kein Probl geben. Die Kundennummer steht ja auf dem Kto-Auszug. Bei Deinem Umzug und der UMMELDUNG (nicht NEU-Anmeldung ???) hast Du sicherlich die o.g Kundennummer angegeben (?) Damit sollte eigentlich nahtlos die Abbuchung weitergehen.[- nun auf Deine neue Adresse = neue regionale"Eintreibungszuständigkeit" z.B. Hessen=Hess. Rundfunk…)]
Bitte vergleiche die KdNr. auf der Mahnung und auf dem Kontoauszug…
Ansonsten ruf mal bei der GEZ an, die helfen meist gerne weiter und sind auch recht freundlich…der Anruf ist zwar gebührenpflichtig, aber die paar Euro lohnen sich meist.
Viel Erfolg
Gruss
Dirk