GEZ nervt

Hallo,
angenommen, jemand hat kein TV und auch kein Radio, PC ist auch nicht vorhanden.
Dieser Jemand bekommt unaufgefordert Post (mehrmals) von der GEZ mit der Aufforderung Stellung zu beziehen, ob ein gebührenpflichtiges Gerät vorhanden ist.
Wie würdet Ihr Euch verhalten?

Danke für die Antworten
Zorro

Hi,
ich würde es wegschmeissen und die armen GEZ Zahler bedauern, deren Geld für Briefmarken ausgegeben wird.

Gruss
Q.

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Hallo!

…jemand hat kein TV und auch kein Radio, PC ist auch nicht
vorhanden … Wie würdet Ihr Euch verhalten?

Ich würde wie folgt verfahren:
Den Brief http://217.160.97.61/trenntsetter02/images/stories/f…
und hier http://www.lupama.de/images/Bilder/Papierkorb.jpg ablegen.
Sodann können die GEZ-Leute den http://www.normal-doof.org/Eroeffnung/EroeffnungFoto… runterrutschen und unten angekommen am http://www.christcrusher.de/images/asses.jpg lecken.

Gruß
Wolfgang

Hallo,

ich habe einen ähnliches Brief bekommen, weil die GEZler es wieder mal nicht gebacken bekommen hat, dass ich schon zahle. Um weiteren Streß zu vermeiden, habe ich die minimal notwendigen Einträge gemacht und sende den Brief in den vorbereiteten Umschlag OHNE Briefmarke. Da ja „Antwort“ über der Zieladresse steht, ist dies nicht notwendig.

Gruß
Carlos

Hallo

Ich glaube die allgemeine Ansicht ist, das jemand der nicht gebührenpflichtig ist auch nicht der Auskunftspflicht unterliegt.

In diesem Fall würde ich die Briefe einfach ignorieren.

Gruß,
DW.

Hallo

Ich glaube die allgemeine Ansicht ist, das jemand der nicht
gebührenpflichtig ist auch nicht der Auskunftspflicht
unterliegt.

Das wäre eine sehr seltsame Ansicht, weil sich die Katze damit selbst in den Schwanz beißen würde.

Natürlich unterliegt jeder Bürger einer Auskunftspflicht dahingehend, ob er ein Schuldner öffentlich-rechtlicher Gebühren ist oder nicht. Wie sonst, außer durch „Spionage“, sollte der Staat sonst in Erfahrung bringen, von wem er Gebühren einziehen soll und von wem nicht.

Ist es denn im übrigen so schlimm, einen solchen Brief kurz auszufüllen und zurück zu schicken? Manchmal verstehe ich die Sorgen der Leute nicht.
Gruß
Dea

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Cool ist man hier offenbar nur, wenn man ganz böse Sachen über die GEZ schreibt. Aber ich muss sagen, dass ich das alles anders sehe. Ich würde den Brief entweder unbeachtet lassen und wegwerfen, oder ich würde ihn einfach beantworten (ja, sogar mit Briefmarke). Das einzige, was ich nicht tun würde: Die Energie, die ich für eine Antwort bräuchte, darein zu investieren zu erfahren, was ich denn nun bloß tu, wenn die GEZ eine Auskunft von mir möchte.

Levay

Hallo!

ich würde es wegschmeissen und die armen GEZ Zahler bedauern,
deren Geld für Briefmarken ausgegeben wird.

Ich bedaure niemanden, der ein Antwortschreiben frankiert - Blödheit gehört bestraft.

Darüber hinaus enthält dieser Strang bisher eine einzige richtige Antwort, nämlich die von cmd.dea. Bedauern sollte man die über 6.000.000.000 Menschen, die größere Probleme haben.

Ist es denn im übrigen so schlimm, einen solchen Brief kurz
auszufüllen und zurück zu schicken? Manchmal verstehe ich die
Sorgen der Leute nicht.

Ich schon! Ich habe der GEZ inzwischen zweimal mitgeteilt, daß ich umgezogen bin, aber schon zahle und gestern kommt zum drittenmal die Anmeldungsaufforderung. Was soll ich denn noch tun? Denen Ihre Datenbank persönlich aktualisieren oder was?

ein grimmiger Ralph

Ist es denn im übrigen so schlimm, einen solchen Brief kurz
auszufüllen und zurück zu schicken? Manchmal verstehe ich die
Sorgen der Leute nicht.

Ich schon! Ich habe der GEZ inzwischen zweimal mitgeteilt, daß
ich umgezogen bin, aber schon zahle und gestern kommt zum
drittenmal die Anmeldungsaufforderung. Was soll ich denn noch
tun? Denen Ihre Datenbank persönlich aktualisieren oder was?

anrufen… und bischen sauer sein. Dann machen die den Vermerkt weg…

lg

Dany

Hallo

Ich glaube die allgemeine Ansicht ist, das jemand der nicht
gebührenpflichtig ist auch nicht der Auskunftspflicht
unterliegt.

Das wäre eine sehr seltsame Ansicht, weil sich die Katze damit
selbst in den Schwanz beißen würde.

Komisch, im Rundfunkgebührenstaatsvertrag steht drin:

„Die zuständige Landesrundfunkanstalt kann vom Rundfunkteilnehmer oder von Personen, bei denen tatsächliche Anhaltspunkte vorliegen, dass sie ein Rundfunkempfangsgerät zum Empfang bereithalten und dies nicht oder nicht umfassend nach § 3 Absatz 1 und 2 angezeigt haben, Auskunft über diejenigen Tatsachen verlangen, die Grund, Höhe und Zeitraum ihrer Gebührenpflicht betreffen.“

Das ist in meinen Augen ein klare Aussage über die auskunftspflichtige Gruppe.

Natürlich unterliegt jeder Bürger einer Auskunftspflicht
dahingehend, ob er ein Schuldner öffentlich-rechtlicher
Gebühren ist oder nicht. Wie sonst, außer durch „Spionage“,
sollte der Staat sonst in Erfahrung bringen, von wem er
Gebühren einziehen soll und von wem nicht.

Wie bitte?
Das Wasserwirtschaftsamt schickt also regelmässig eine Anfrage an dich ob du eine neue Kläranlage in Betrieb genommen hast? Die Strassenverkehrsbehörde ob du inzwischen ein neues Auto fährst?

Ich bin mir eigentlich ziemlich(?) sicher, das es eine Anzeigepflicht gibt, aber keine allgemeingültige Auskunftspflicht, ausser ein Gesetz sieht es explizit vor, zB Sozialgesetzgebung.Kann mich aber auch irren, hat jemand irgendwelche Gesetze-Links?

Gruß, DW

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Ich gebe Levay recht, ich glaub’s selber nicht… :o)

Hallo erstmal,

anstatt drueber nachzudenken: „Ich habe kein Radio und kein Fernsehgeraet“ ankreuzen, in den Umschlag stecken und in den Briefkasten werfen, Marke braucht es nicht. Dann hast Du Ruhe bis zum naechsten Umzug, dann geht’s wieder von vorne los.

Wahlweise kannst Du auch den Kram ignorieren. Ich hab irgendwann geantwortet weil mich das Altpapier genervt hat.

Amen

Seit wann frankieren die ihre Antwortumschläge? Nach 4 -maliger Aufforderung - welche alle von mir unbeantwortet blieben, kam nichts mehr. Was sollen sie auch tun?

Rein lassen muss ich keinen, wenn er vor der Tür steht.

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Juhu!

Seit wann frankieren die ihre Antwortumschläge?

Antwortumschläge müssen nicht frankiert werden. Man schreibt „Antwort“ drauf und zahlt, sollte der Brief denn zurückkommen, einen Satz, der weit unter dem liegt, was man bezahlen müßte, wenn nicht „Antwort“ drauf stünde.

ich würde es wegschmeissen und die armen GEZ Zahler bedauern,
deren Geld für Briefmarken ausgegeben wird.

Ich bedaure niemanden, der ein Antwortschreiben frankiert -
Blödheit gehört bestraft.

Frankieren tut ja die GEZ mit dem Geld das sie MIR abgenommen hat…

Das verschweigen von Gebührenpflichtigen Geräten ist mglw Betrug, wenn man falsch antwortet. Antwortet man nicht - dann ist es nichts.

Aber die haben sich schon eine Unbegrenzte Verjährungsfrist gegeben, während Ansprüche gg die GEZ nach 3 Jahren verjährt sind.

Im Jahr 2008 soll so eine Art Medienabgabe kommen die von jedem Haushalt zu zahlen ist ob mit oder ohne Geräte.

Die Politkaste steckt sich die Taschen voll und voller.

http://www.welt.de/data/2006/12/09/1139436.html

Und demnächst beginnt der gläserne Bundesbürger

w.P.

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Aber die haben sich schon eine Unbegrenzte Verjährungsfrist
gegeben, während Ansprüche gg die GEZ nach 3 Jahren verjährt
sind.

Blödsinn. Erstens können „die“ sich das nicht selbst „geben“ und zweitens sind es 3 Jahre gemäss BGB (vor 2005 waren es 4 Jahre).
Für beide Seiten gilt die gleiche Fristenregelung.

DW.