Hi,
der neue Rundfunkbeitrag ab 2013 wird für Gewerbetreibende
nach der Anzahl der Mitarbeiter und der Fahrzeuge berechnet.
Der Gewerbetreibende macht eine entsprechende Meldung.
Wie ist eine mögliche Kontrolle dieser Meldungen geplant? Wird
der GEZ in Zukunft eine Buchprüfung erlaubt?
Die Angaben beziehen sich auf die Anzahl der Mitarbeiter und der Betriebsstätten sowie die Anzahl der KFZ, für die der Anfang des Kennzeichens anzugeben ist.
All diese Informationen sind ohnehin bei Finanzämtern abfragbar.
Den Aufwand einer Buchprüfung wird also keiner betreiben.
Genausowenig wie der Einsatz von Peilwagen, mit denen dem Frührentner Alois K. der Besitz eines Fernsehgerätes nachgewiesen werden soll, den er regelmäßig bestreitet. Das ging auch öfter mal über die Stammtische.