nö finde ich nicht
???
fledder fledder
???
Abend,
der GEZ Mann kann wohl klagen, wird aber keinen Erfolg haben.
Körperverletzung ist ein Offizialdelikt. Da muss der GEZ Mann
nicht klagen, das erledigt die Staatsanwaltschaft von Amts
wegen.
die normale KV ist kein Offizialsdelikt sondern ein Antragsdelikt.
die Dame hatte das Recht die Türe zu schließen, das der sein
Bein rein steckt- selbst schuld. Die Dame musste nicht damit
rechnen.Vielleicht etwas sehr einfach dargestellt?
Warum nicht?
Nach dem BGB darf ich mich einer Besitzstörung auch mit Gewalt erwehren.
Nun wenn er ohne meine Erlaubnis rein will, ist das eine Besitzstörung.
Hallo,
Vielleicht etwas sehr einfach dargestellt?
Warum nicht?
Nach dem BGB darf ich mich einer Besitzstörung auch mit Gewalt
erwehren.
Aber sicher. Ich darf auch an der Ampel aussteigen und einen anderen Fahrer freundlich und sachlich darauf hinweisen, dass ich seinen Fahrstil für nicht angemessen erachte.
Nur dass das eben nicht immer so den Tatsachen entspricht. Das mindeste ist doch, dass man zumindest beide Seite hört, wie der Sachverhalt gewesen sein soll. Insofern halte ich Aussagen wie „Kein Thema“ und „aber sicher doch“ bei derart dünnen Informationen einfach für unseriöse Kaffeesatzleserei. Selbstverständlich kann hier die gewaltsame und legitime Abwehr einer Besitzstörung vorliegen. Muss aber nicht.
Gruß
S.J.
Abend,
Nur dass das eben nicht immer so den Tatsachen entspricht. Das
mindeste ist doch, dass man zumindest beide Seite hört, wie
der Sachverhalt gewesen sein soll. Insofern halte ich Aussagen
wie „Kein Thema“ und „aber sicher doch“ bei derart dünnen
Informationen einfach für unseriöse Kaffeesatzleserei.
Selbstverständlich kann hier die gewaltsame und legitime
Abwehr einer Besitzstörung vorliegen. Muss aber nicht.
da hast Du recht. Aber wir können hier nur nach den Informationen urteilen und nach denen kann Sie.
Aber ansonsten gebe ich Dir recht.
a ´guads nächtle
RS99
Gruß
S.J.