GEZ- Notwehr?

Hallo zusammen,

angenommen bei einer Rentnerin steht ein GEZ-ler vor der Tür und stellt die Frage ob sie ein Fernsehgerät besitze (sie ist bei der GEZ angemeldet).
Die ältere Dame wurde bereits in der Vergangenheit Opfer von Haustürbetrügern.
Deshalb schlägt sie die Tür zu, als der GEZ-Mann, ohne auf eine Antwort zu warten, mit seinem Bein in die Wohnung zu treten versucht um offensichtlich in die Wohnung zu kommen.
Der GEZ-Man verletzt sich dabei und kündigt (durch die geschlossene Haustür) lautstark (für alle Nachnarn zu hören) Strafanzeige wegen Körperverletzung und Schadensersatz und Schmerzensgeld an.

Wie sieht die rechtliche Situation aus?
Ist es seitens der Seniorin mit Notwehr zu erklären?

Grüße
Bori

Ermal der Dienstherren GEZ melden

eine Antwort zu warten, mit seinem Bein in die Wohnung zu
treten versucht um offensichtlich in die Wohnung zu kommen.

Das muss der jetzt arbeitlose GEZ-Män mal seiner Kundebetreuung beim AA erklären. Aber klar, dass er dafür fristlos entlassen wurde.

Gruß

Stefan

Hallo!

Wie sieht die rechtliche Situation aus?

Niemand hat seinen Fuß in fremde Türen zu stellen. Wer es dennoch macht und dann Schmerzhaftes erfährt, tut gut daran, still von dannen zu humpeln, jedenfalls kein rechtliches Faß aufzumachen.

Ist es seitens der Seniorin mit Notwehr zu erklären?

Die Seniorin muss gar nichts erklären und falls doch: Ja, es war ihr gutes Recht, den ungebetenen Gast auch mit womöglich schmerzhafter Aktion am Betreten ihrer Wohnung zu hindern. Die Maßnahme war verhältnismäßig und angemessen.

Gruß
Wolfgang

Guten Tag,

d.h. man könnte die Seniorin beruhigen?

Gruß
Bori

eine Antwort zu warten, mit seinem Bein in die Wohnung zu
treten versucht um offensichtlich in die Wohnung zu kommen.

Das muss der jetzt arbeitlose GEZ-Män mal seiner
Kundebetreuung beim AA erklären. Aber klar, dass er dafür
fristlos entlassen wurde.

Im Prinzip kann man das machen, nur wäre der GEZ das ziemlich egal, die „GEZ-Fahnder“ sind nicht von der GEZ, sondern den Landesrundfunkanstalten losgeschickt.

Grüße,
.L

ja, man kann sie beruhigen.
der GEZ Mann kann wohl klagen, wird aber keinen Erfolg haben.
die Dame hatte das Recht die Türe zu schließen, das der sein Bein rein steckt- selbst schuld. Die Dame musste nicht damit rechnen.

der GEZ Mann kann wohl klagen, wird aber keinen Erfolg haben.

Körperverletzung ist ein Offizialdelikt. Da muss der GEZ Mann nicht klagen, das erledigt die Staatsanwaltschaft von Amts wegen.

die Dame hatte das Recht die Türe zu schließen, das der sein
Bein rein steckt- selbst schuld. Die Dame musste nicht damit
rechnen.

Vielleicht etwas sehr einfach dargestellt?

S.J.

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jeder normale staatsanwalt stellt das sofort ein !!!

die sache ist einfach !!!

wissen die staatsanwälte das denn auch? also so einfach ist das nicht, die körperliche unversehrtheit ist in deutschland immer noch geschützt.

notwehr setzt immer noch einen rechtswidrigen angriff voraus…

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ist es nicht rechtswidrig seinen Fuss in eine Tür zu stellen, wo man keinen Eintritt hat und nicht erwünscht ist ?

die körperliche unversehrtheit ist in deutschland
immer noch geschützt.

…wird aber demnächst für bestimmte Glaubensgruppen abgeschafft

Gruß michael

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ist es nicht rechtswidrig seinen Fuss in eine Tür zu stellen,
wo man keinen Eintritt hat und nicht erwünscht ist ?

hat die dame denn erst mal bekannt gegeben, dass er nicht erwünscht ist?
und beweisen muss man das dann auch nicht? nicht mal untersuchen, ob es so war wie SIE behauptet? du weißt nicht mal, ob die tür nach außen oder innen aufging, mithin ob der fuß überhaupt in der wohnung war.

du machst es dir aber mehr als einfach, findest du nicht?

die körperliche unversehrtheit ist in deutschland
immer noch geschützt.

…wird aber demnächst für bestimmte Glaubensgruppen
abgeschafft

das ist falsch. überleg dir mal, was GENAU abgeschafft wird. stammtisch ist nämlich woanders.

jeder normale staatsanwalt stellt das sofort ein !!!

Unsinn. Jeder normale Staatsanwaltschaft wird Ermittlungen aufnehmen. Oder meinst Du, nur weil Oma das so darstellt und der Geschädigte für die GEZ ermittelt, muss der Sachverhalt so sein, wie von Oma geschildert?

die sache ist einfach !!!

Ist sie nicht, denn wir kennen nur die Darstellung des Sachverhalts von der potentiellen Täterin. Dass der Geschädigte evtl. einer anderen Ansicht ist und alles ganz anders gewesen sein, kommt Dir gar nicht erst in den Sinn.

Staatsanwälte sind nicht doof.

S.J.

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das ist falsch. überleg dir mal, was GENAU abgeschafft wird.

Worauf willst du hinaus, ich kann dir gerade nicht folgen.

stammtisch ist nämlich woanders.

Was hat das jetzt damit zu tun?

Der Plem

das ist falsch. überleg dir mal, was GENAU abgeschafft wird.

Worauf willst du hinaus, ich kann dir gerade nicht folgen.

okay, im klartext:
es wird das recht auf unversehrtheit nicht für die gläubigen abgeschafft (babys glauben noch nicht) sondern deren eltern bekommen das recht, darüber zu befinden.
übrigens genau wie bei jeglicher behandlung durch einen arzt.

stammtisch ist nämlich woanders.

Was hat das jetzt damit zu tun?

weil das thema mit dem thread hier genau gar nicht zu tun hat, aber auf stichwort mal irgendwelche unbegründeten sprüche in die runde geworfen werden. genau wie am stammtisch.

Hallo,

ist es nicht rechtswidrig seinen Fuss in eine Tür zu stellen, wo man keinen Eintritt hat und nicht erwünscht ist ?

hat die dame denn erst mal bekannt gegeben, dass er nicht erwünscht ist?

Muss ich also besser an meine Tür und alle Fenster einen Zettel anbringen, aus dem hervorgeht, dass Einbruch, Hausfriendensbruch etc. pp. unerwünscht sind?

und beweisen muss man das dann auch nicht? nicht mal untersuchen, ob es so war wie SIE behauptet?

Natürlich wird das untersucht. Der GEZ-Fahnder wird ja auch in seiner Anzeige erklären, wie es aus seiner Sicht dazu kam, dass er den Fuss dazwischen hatte. Er wird also mindestens behaupten, dass ihn die alte Dame hineingebeten hat, wenn er ereichen will, dass der Staatsanwalt tatsächlich weiterermittelt. Denn auch der ist ja nicht ganz lebensunerfahren, kennt die Methoden der Fahnder und dann auch das Alter der Beschuldigten. Wenn er natürlich so blöd ist vorzubringen, dass er sich ungefragt und ungebeten Zutritt zur Wohnung verschaffen wollte,…

du weißt nicht mal, ob die tür nach außen oder innen aufging, mithin ob der fuß überhaupt in der wohnung war.

Ist das wirklich wichtig? Darf ich einen Messerangriff erst abwehren, wenn das Messer bereits etwas eingedrungen ist? Oder vielleicht schon vorher? Und bei einer alten Dame, die in dieser Situation die nach außen öffnende Tür zuschlägt, zieht dann wohl ohnehin im Zweifel § 33 StGB, wenn sie nicht ohnehin schon nach § 32 berechtigt war, einen Angriff abzuwehren. Vlöllig egal, ob es um die Abwehr eines Hausfriedensbruches oder eines körperlichen Angriffs ging. Die muss nicht darauf warten, dass dies in letzter Konsequenz eindeutig klar geworden ist. In der Literatur findet sich zudem hin und wieder tatsächlich der Hinweis, dass bereits der „Fuss in der Tür“ reicht.

du machst es dir aber mehr als einfach, findest du nicht?

Naja, ein bißchen.

Grüße

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hat die dame denn erst mal bekannt gegeben, dass er nicht erwünscht ist?

Muss ich also besser an meine Tür und alle Fenster einen
Zettel anbringen, aus dem hervorgeht, dass Einbruch,
Hausfriendensbruch etc. pp. unerwünscht sind?

och, warum liest du nicht im gesetz nach?

wusstest du eigentlich, dass man (z.b. durch gesten oder verhalten) jemand einladen kann einzutreten? dass es auch vorgekommen sein soll, dass das einem gez-vertreter passiert ist? findest du nicht, dass es dann durchaus notwendig ist, ihn der wohnung zu verweisen und ihm auch gelegenheit zu geben dem zu folgen, bevor er hausfriedensbruch begeht und man ihn auch mit gewalt der wohnung verweisen darf? war jemand, z.b. du oder marion dabei, dass das alles schon geklärt ist?

und beweisen muss man das dann auch nicht? nicht mal untersuchen, ob es so war wie SIE behauptet?

Natürlich wird das untersucht.

warum genau erzählst du MIR das?

es wird das recht auf unversehrtheit nicht für die gläubigen
abgeschafft (babys glauben noch nicht) sondern deren eltern
bekommen das recht, darüber zu befinden.

Was für das Kind auf das Gleiche hinausläuft, es wird die
Entscheidung auf eine unversehrte Kindheit in die Hände der Eltern
gelegt.

stammtisch ist nämlich woanders.

Was hat das jetzt damit zu tun?

weil das thema mit dem thread hier genau gar nicht zu tun hat,

Das stimmt wohl.

fledder fledder