Hallo,
ist es nicht rechtswidrig seinen Fuss in eine Tür zu stellen, wo man keinen Eintritt hat und nicht erwünscht ist ?
hat die dame denn erst mal bekannt gegeben, dass er nicht erwünscht ist?
Muss ich also besser an meine Tür und alle Fenster einen Zettel anbringen, aus dem hervorgeht, dass Einbruch, Hausfriendensbruch etc. pp. unerwünscht sind?
und beweisen muss man das dann auch nicht? nicht mal untersuchen, ob es so war wie SIE behauptet?
Natürlich wird das untersucht. Der GEZ-Fahnder wird ja auch in seiner Anzeige erklären, wie es aus seiner Sicht dazu kam, dass er den Fuss dazwischen hatte. Er wird also mindestens behaupten, dass ihn die alte Dame hineingebeten hat, wenn er ereichen will, dass der Staatsanwalt tatsächlich weiterermittelt. Denn auch der ist ja nicht ganz lebensunerfahren, kennt die Methoden der Fahnder und dann auch das Alter der Beschuldigten. Wenn er natürlich so blöd ist vorzubringen, dass er sich ungefragt und ungebeten Zutritt zur Wohnung verschaffen wollte,…
du weißt nicht mal, ob die tür nach außen oder innen aufging, mithin ob der fuß überhaupt in der wohnung war.
Ist das wirklich wichtig? Darf ich einen Messerangriff erst abwehren, wenn das Messer bereits etwas eingedrungen ist? Oder vielleicht schon vorher? Und bei einer alten Dame, die in dieser Situation die nach außen öffnende Tür zuschlägt, zieht dann wohl ohnehin im Zweifel § 33 StGB, wenn sie nicht ohnehin schon nach § 32 berechtigt war, einen Angriff abzuwehren. Vlöllig egal, ob es um die Abwehr eines Hausfriedensbruches oder eines körperlichen Angriffs ging. Die muss nicht darauf warten, dass dies in letzter Konsequenz eindeutig klar geworden ist. In der Literatur findet sich zudem hin und wieder tatsächlich der Hinweis, dass bereits der „Fuss in der Tür“ reicht.
du machst es dir aber mehr als einfach, findest du nicht?
Naja, ein bißchen.
Grüße