GEZ nur temporär bei Umzug

Hallo Leute,

meine Freundin ist im April in ihre eigene Wohnung gezogen, hat dort aber quasi nie gelebt, da wir die meiste Zeit in meiner Wohnung verbracht haben. Nun hat sie ihre Wohnung zum 01.10. gekündigt (frühestmöglicher Termin). Die GEZ möchte ihre Daten für die Anmeldung haben. Ihre WOhnung ist ca. 70Km weg, sodass wir nur noch 1-2 mal hinfahren werden.

Daher meine Frage: muss sie sich für die Zeit April-Oktober tatsächlich anmelden? Und wie vermerkt man, dass der Zeitraum begrenzt ist? Schließlich gibt das Anmeldeformular dies nicht her und der Telefonhotline möchte ich nicht blind vertrauen. Ist eine E-Mail in solchen Fällen rechtskräftig?

Hallo tcm,

meine Freundin ist im April in ihre eigene Wohnung gezogen, hat dort aber quasi nie gelebt, da wir die meiste Zeit in meiner Wohnung verbracht haben. Nun hat sie ihre Wohnung zum 01.10. gekündigt (frühestmöglicher Termin). Die GEZ möchte ihre Daten für die Anmeldung haben. Ihre WOhnung ist ca. 70Km weg, sodass wir nur noch 1-2 mal hinfahren werden.

Daher meine Frage: muss sie sich für die Zeit April-Oktober tatsächlich anmelden? Und wie vermerkt man, dass der Zeitraum begrenzt ist? Schließlich gibt das Anmeldeformular dies nicht her und der Telefonhotline möchte ich nicht blind vertrauen. Ist eine E-Mail in solchen Fällen rechtskräftig?

Hallo Leute

Mit dem neuen Rundfunkbeitragsstaatsvertrag ist es so geregelt, dass für jede Wohnung ein Beitrag fällig wird. Dabei spielt es keine Rolle wie oft die Wohnung benutzt wird.
Eine Wohnungskündigung bestätigt ja noch nicht, dass dort gar nicht gewohnt wird.
Ohnehin spielt das auch keine Rolle. Für den Nachweis muesste der Mietvertrag ausrechen.
Die Regelung mit dem Betragsservice ist nach eigenem Ermessen durchzuführen.
Manche Leute melden und zahlen um möglichst wenig Ärger zu bekommen. Andere verweigern die Zahlungen, gehen in Zurückweisung oder Widerspruch der ARD- „GEZ“_Schreiben.
Grundsätzlich sollte nichts telefonisch mit diesem „Beitragsservice“ gemacht werden.
Vorläufig gilt der „Staatsvertrag“ bei den Juristen als gültiges Gesetz, obwohl zahlreiche Bedenken dagegen bestehen.

Gruss Peter

Ja sie muss sich anmelden und zahlen.
Für die zweite frage mach die Anmeldung ünd gleichzeitig die Abmeldung stecke alles in eine Umschlag per Einschreiben.

Vorallem gib Keine Einzugsermächtigung ab, zahle per Rechnung.
Viel Erfolg

Hi,
schau doch mal auf die Seite rundfunkbeitrag.de, da wird alles genau erklärt. Eine Liste, wer von der Gebühr befreit werden kann findest du hier:

http://www.rundfunkbeitrag.de/buergerinnen_und_buerg…

Da steht auch alles zum Thema Fristen. Wenn deine Freundin in der anderen Wohnung noch gemeldet ist, wird sie aber wahrscheinlich bezahlen müssen. Die Haushaltsabgabe ist eben ein vereinfachtes Modell, das Bürokratie sparen und verhindern soll, dass die Gebühren erheblich steigen oder die Qualität erheblich sinkt. Es gibt meiner Ansicht nach nur noch wenige Graustufen bzgl. der Befreiung. Wenn deine Freundin aber schon umgemeldet ist, läuft das ganz unproblematisch. Einfach Ab-/Ummeldebescheinigung schicken und auf die Bestätigung warten, die in den nächsten Wochen vermutlich per Post kommt. Auf meine Mails hat der Beitragsservice bisher schon reagiert, wobei ich die Abmeldung per Post geschickt hat. Aber das können die einem an der Hotline ganz sicher sagen, ob eine Mail ausreichend ist.
Ich hoffe, ich konnte dir helfen.
Viele Grüße
Anne