Hallo tcm,
meine Freundin ist im April in ihre eigene Wohnung gezogen, hat dort aber quasi nie gelebt, da wir die meiste Zeit in meiner Wohnung verbracht haben. Nun hat sie ihre Wohnung zum 01.10. gekündigt (frühestmöglicher Termin). Die GEZ möchte ihre Daten für die Anmeldung haben. Ihre WOhnung ist ca. 70Km weg, sodass wir nur noch 1-2 mal hinfahren werden.
Daher meine Frage: muss sie sich für die Zeit April-Oktober tatsächlich anmelden? Und wie vermerkt man, dass der Zeitraum begrenzt ist? Schließlich gibt das Anmeldeformular dies nicht her und der Telefonhotline möchte ich nicht blind vertrauen. Ist eine E-Mail in solchen Fällen rechtskräftig?
Hallo Leute
Mit dem neuen Rundfunkbeitragsstaatsvertrag ist es so geregelt, dass für jede Wohnung ein Beitrag fällig wird. Dabei spielt es keine Rolle wie oft die Wohnung benutzt wird.
Eine Wohnungskündigung bestätigt ja noch nicht, dass dort gar nicht gewohnt wird.
Ohnehin spielt das auch keine Rolle. Für den Nachweis muesste der Mietvertrag ausrechen.
Die Regelung mit dem Betragsservice ist nach eigenem Ermessen durchzuführen.
Manche Leute melden und zahlen um möglichst wenig Ärger zu bekommen. Andere verweigern die Zahlungen, gehen in Zurückweisung oder Widerspruch der ARD- „GEZ“_Schreiben.
Grundsätzlich sollte nichts telefonisch mit diesem „Beitragsservice“ gemacht werden.
Vorläufig gilt der „Staatsvertrag“ bei den Juristen als gültiges Gesetz, obwohl zahlreiche Bedenken dagegen bestehen.
Gruss Peter