GEZ Nutzung des Autoradios zu gewerblichen zwecken

Hallo,

ich habe folgendes Problem:

zur Zeit habe ich nebenbei ein Gewerbe. Jetzt ist ein Brief der GEZ in Haus geflattert, in dem ich gebeten werde für dieses Autoradio GEZ Gebühren wegen gewerblicher Nutzung zu zahlen. Da es sich bei der gewerblichen Tätigkeit um eine Heimarbeit handelt und ich zu keiner Zeit für diese Gewerbe das Auto nutze habe ich Einspruch eingelegt.

Jetzt habe ich wieder einen Brief von der GEZ/SWR bekommen mit der Aussage:
"Bei einem selbstständigen geht der Gesetzgeber davon aus, dass der Einsatz des KFZ zumindest in einem Zusammenhang mit der Berufstätigkeit steht. Deshalb bleibt die Anmeldung Ihres Autoradios bestehen.

Ich habe nie eine entsprechende Anmeldung unterschrieben.

Wer kann mir weiter helfen? Wie kann ich vorgehen?

Gruß Hardy

Hallo

zur Zeit habe ich nebenbei ein Gewerbe. Jetzt ist ein Brief
der GEZ in Haus geflattert, in dem ich gebeten werde für
dieses Autoradio GEZ Gebühren wegen gewerblicher Nutzung zu
zahlen. Da es sich bei der gewerblichen Tätigkeit um eine
Heimarbeit handelt und ich zu keiner Zeit für diese Gewerbe
das Auto nutze habe ich Einspruch eingelegt.

Jetzt habe ich wieder einen Brief von der GEZ/SWR bekommen mit
der Aussage:
"Bei einem selbstständigen geht der Gesetzgeber davon aus,
dass der Einsatz des KFZ zumindest in einem Zusammenhang mit
der Berufstätigkeit steht. Deshalb bleibt die Anmeldung Ihres
Autoradios bestehen.

Schwieriger Fall, benutzt du wirklich nie dein Auto gewerblich? Es reicht wahrscheinlich schon, wenn du für geschäftliche Briefe zur Post fährst, Ware abholst, wegbringst usw…

Die einzige Chance die ich sehe, ist eine genaue Beschreibung des Arbeitsablaufes um zu zeigen das du dein Auto wirklich nie gewerblich nutzt.

Ich habe nie eine entsprechende Anmeldung unterschrieben.

Das ist in diesem Fall wohl egal, du wurdest erlaubterweise „zwangsangemeldet“.

Gruß, DW.

Hallo DW,

das kann doch nicht wahr sein … das sind ja richtige Abzocker.

Was ist, wenn das Auto gewerblich nicht genutzt wird, also steuerlich nicht abgesetzt wird. … dann hat der Dewerbetreibende doch gar kein Auto?

Sollte auch das nicht gehen, würde ich das Autoradio ausbauen (eine zeitlang zumindest) und dies der GEZ mitteilen.

Meine Güte, bin ich froh, daß ich diesen Saftladen nicht auch noch unterstütze.

Grüße
Gordie

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo

Was ist, wenn das Auto gewerblich nicht genutzt wird, also
steuerlich nicht abgesetzt wird. … dann hat der
Dewerbetreibende doch gar kein Auto?

Ich denke das ist der Kernpunkt. Selbst eine teilweise Nutzung verpflichtet zur Gebührenzahlung, was hier zu klären ist.
Ob und wie eine steuerliche Geltendmachung ein Indiz ist, oder aber völlig unabhängig davon ist wohl eher eine steuerliche Angelegenheit, in der ich mich absolut nicht auskenne :smile:

Aber keine Steuerangabe - keine gewerbliche Nutzung … ich bezweifel das das für die Gebührenpflicht wichtig ist, alleine die echte Nutzung ist ausschlaggebened (und ob das zu beweisen ist, und wer hier in der Beweispflicht ist ist meiner Meinung nach nicht klar, ich tendiere aber zur GEZ).

Klar ist das eine Gaunerei
Mach mal die Rechnung auf:

Wagen der gewerblich (10%) genutzt wird = 1xGEZ
Arbeitszimmer + Radio =GEZ
Tochter in Studium in der Stadt X = GEZ
Tochter un der Stadt y=Gez
Normaler Haushalt =GEZ

Zusammenfassung:
5* Radio
3* TV
wenn man ehrlich wäre

Richtig wäre das Verursacherprinzip, dh höre ich, dann zahle ich, wie eben beim Telefon bzw payTV (ähm… nicht wie bei der T-Com) bzw payTV .
Wäre technisch alles machbar, und wird auch noch kommen.

Salute

Mach mal die Rechnung auf:

Wagen der gewerblich (10%) genutzt wird = 1xGEZ
Arbeitszimmer + Radio =GEZ
Tochter in Studium in der Stadt X = GEZ
Tochter un der Stadt y=Gez
Normaler Haushalt =GEZ

Zusammenfassung:
5* Radio
3* TV

Rechne richtig. Für Radio im Auto und Radio im Arbeitszimmer werden nur einmal Gebühren fällig. Daß die Tochter/Töchter auf der Uni für sich auch GEZ zahlen muß/müssen, ist doch wohl klar. Und das geht auch die Eltern gar nichts an.
Zusammenfassung: 2*Gebühren sind fällig, weil zwei Geräte gleichzeitig genutzt werden (einmal zu Hause von der Familie, einmal dienstlich).

Richtig wäre das Verursacherprinzip, dh höre ich, dann zahle
ich, wie eben beim Telefon bzw payTV (ähm… nicht wie bei
der T-Com) bzw payTV .
Wäre technisch alles machbar, und wird auch noch kommen.

Und Du glaubst ernsthaft, das wäre dann billiger? Träum weiter.
Gruß

Vorschlag
Hallo Hardy,

wie wär’s mit folgenden Vorgehen:

"Bei einem selbstständigen geht der Gesetzgeber davon aus,
dass der Einsatz des KFZ zumindest in einem Zusammenhang mit
der Berufstätigkeit steht. Deshalb bleibt die Anmeldung Ihres
Autoradios bestehen.

Ich habe nie eine entsprechende Anmeldung unterschrieben.

Schreiben an die GEZ: Bitte nennen Sie mir den § bzw. das Urteil, aus dem die von Ihnen zitierte Haltung des Gesetzgebers hervorgeht, damit ich Sie mir von meinem Anwalt erklären lassen kann.

Bis zur Klärung dieser Angelegenheit teile ich Ihnen mit, das ich das Auto zu keiner Zeit für mein Gewerbe nutze, da …Sollten Sie anderer Meinung sein, müßten Sie das Gegenteil beweisen.

Die Anmeldung meines Autoradios ist daher mißbrauchlich geschehen, von wem auch immer, und führt auf keinen Fall zu einer Zahlungspflicht.

Ich fordere Sie auf, mich nicht fortgesetzt zu belästigen und betrachte die Angelegenheit als erledigt.

MfG

Wenn die noch weitere Briefe schreiben, würde ich die einfach liegen lassen, bevor DIE nicht nachvollziehbar nachweisen, dass sie im Recht sind.

Ich weiß aus zahlreichen Berichten hier im Forum, daß es die GEZ mit dem was sie darf und nicht darf absolut nicht so eng sieht und würde mich daher stur stellen. Die können ruhig vor Deiner Tür stehen und rein wollen - dürfen tun sie das nur mit Gerichtsvollzieher. Aber versuchen tun die es trotzdem mit großer Klappe und rüpelhaftem Auftreten.
Cool bleiben und abblitzen lassen, das ist nur heiße Luft.

Viele Grüße
Gordie

wenn man ehrlich wäre

… und darum verzichten viele darauf.

Richtig wäre das Verursacherprinzip, dh höre ich, dann zahle
ich, wie eben beim Telefon bzw payTV (ähm… nicht wie bei
der T-Com) bzw payTV .
Wäre technisch alles machbar, und wird auch noch kommen.

… das wäre wirklich sinnvoll, aber vermutlich zu teuer.

Grüße
Gordie

Verursacherprinzip
Erklär doch mal, warum das nicht günstiger kommen sollte?
Das kann ich doch durch meinen Konsum steuern.

Und was deine Gegenrechnung betrifft:
Die Töchter sind mit Erstwohnsitz bei uns gemeldet, am Wochenende immer hier, beziehen kein BaföG sondern Unterhalt von uns. Somit zahle ich deren GEZ.
Desweiteren schrieb ich vom gewerblichen PKW und einem Arbeitszimmer, nicht jedoch von einem gewerblich genutzten Arbeitszimmer.

Salute

Hallo Axel,

Rechne richtig. Für Radio im Auto und Radio im Arbeitszimmer
werden nur einmal Gebühren fällig.

Bei der Annahme, dass sowohl Auto als auch Arbeitszimmer gewerblich genutz werden ist meines Wissens dann auch 2x GEZ-Gebühren fällig.
Für gewerblich genutzte Geräte ist für JEDES Gerät die Gebühr fällig.

Grüße von
Tinchen

Hallo,

Ich habe nie eine entsprechende Anmeldung unterschrieben.

nur nicht zu unterschreiben schützt vor der GEZ nicht, denn in begründeten Fällen kann die GEZ auch anmelden ohne Unterschrift des ‚Kunden‘. Sonst könnte ja jeder die GEZ umgehen indem er einfach nicht unterschreibt. So gehts aber nicht, weil die GEZ kein Club ist in den man eintreten kann wenn man will und es lässt wenn man nicht will.

Schreiben an die GEZ: Bitte nennen Sie mir den § bzw. das
Urteil, aus dem die von Ihnen zitierte Haltung des
Gesetzgebers hervorgeht, damit ich Sie mir von meinem Anwalt
erklären lassen kann.

Das würde ich auch schreiben.

Bis zur Klärung dieser Angelegenheit teile ich Ihnen mit, das
ich das Auto zu keiner Zeit für mein Gewerbe nutze, da
…Sollten Sie anderer Meinung sein, müßten Sie das Gegenteil
beweisen.

Auch noch ok.

Die Anmeldung meines Autoradios ist daher mißbrauchlich
geschehen, von wem auch immer, und führt auf keinen Fall zu
einer Zahlungspflicht.

Und hier wirds heikel. Die Zahlungspflicht besteht bei einem laufenden Gebührenkonto und es ist erstmal völlig egal wer wen und warum angemeldet hat. Sobald das Konto läuft werden Gebühren fällig (da ist die GEZ im Recht, das ist das Problem), also ist der einzige Weg das Konto zu kündigen.

Ich fordere Sie auf, mich nicht fortgesetzt zu belästigen und
betrachte die Angelegenheit als erledigt.

Das ist dann so lange erledigt bis man plötzlich den Gerichtsvollzieher vor der Tür hat.

Wenn die noch weitere Briefe schreiben, würde ich die einfach
liegen lassen, bevor DIE nicht nachvollziehbar nachweisen,
dass sie im Recht sind.

Und derweil läuft das Gebührenkonto munter weiter.

Ich weiß aus zahlreichen Berichten hier im Forum, daß es die
GEZ mit dem was sie darf und nicht darf absolut nicht so eng
sieht und würde mich daher stur stellen.

Das ist richtig, die GEZ nimmt sich oft Rechte, die ihr nicht zustehen. Sobald allerdings ein Gebührenkonto läuft sind sie im Recht, selbst wenn das Konto auf einem Irrtum beruht und prinzipiell gar nicht existieren dürfte.

Die können ruhig vor
Deiner Tür stehen und rein wollen - dürfen tun sie das nur mit
Gerichtsvollzieher.

Der kommt allerdings schneller als man gucken kann, das ist so ziemlich der einzige Punkt (außer bei Anmeldungen) bei dem die GEZ mal richtig schnell werden kann. Und selbst wenn sie Monate oder Jahre warten und sich nicht rühren: Das Konto läuft weiter und kostet Geld.

Aber versuchen tun die es trotzdem mit
großer Klappe und rüpelhaftem Auftreten.
Cool bleiben und abblitzen lassen, das ist nur heiße Luft.

Du vermischst zwei unterschiedliche Situationen. Die eine ist die, bei der ein Scherge „einfach so“ vorbeikommt um nach Geräten zu suchen, da besteht keine Pflicht die Leute reinzulassen. Hier besteht allerdings ein Gebührenkonto und da wird wohl kein Scherge mehr vorbeikommen (gibt nichts mehr, was man noch anmelden könnte, d.h. kein Geld für den Schergen, keine Veranlassung dorthin zu gehen). Wenn jemand vorbei kommt wird das der Gerichtsvollzieher sein und den sollte man reinlassen, sonst kann er notfalls auch die Wohnung aufbrechen um zu pfänden.

Also den Kopf in den Sand zu stecken und zu denken „Die können mir eh nichts“ ist der falsche Weg, der kann teuer werden.

Gruß,
Sue

Erklär doch mal, warum das nicht günstiger kommen sollte?
Das kann ich doch durch meinen Konsum steuern.

Ganz einfach: das Programm muß bezahlt werden. Entweder geschieht das über Werbung oder über Gebühren oder über Zuschüsse aus Steuergeldern. Das Abo wäre in diesem Fall nicht kostendeckend zu machen - ein freies Rundfunkprogramm wäre nicht mehr gewährleistet, was aber durch die Verfassung vorgeschrieben ist.
Hast Du Dir eigentlich mal Gedanken darüber gemacht, daß die Privatsender durch Werbung finanziert werden, die Du selbst dann über die Produkte bezahlst, wenn Du keinerlei Nutzen davon hast?

Die Töchter sind mit Erstwohnsitz bei uns gemeldet, am
Wochenende immer hier, beziehen kein BaföG sondern Unterhalt
von uns. Somit zahle ich deren GEZ.

Nein. Du zahlst den Unterhalt, Deine Töchter zahlen die GEZ. Es gibt keinen Unterhaltsanteil, der zweckbestimmt für die GEZ gedacht ist. Genausowenig wie Deine KFZ-Steuern ausschließlich für den Straßenbau ausgegeben werden. Der Unterhalt Deiner Töchter würde genau das gleiche kosten, wenn sie keinen Fernseher hätten.

Desweiteren schrieb ich vom gewerblichen PKW und einem
Arbeitszimmer, nicht jedoch von einem gewerblich genutzten
Arbeitszimmer.

Wenn es ein privates Arbeitszimmer wäre, müsstest Du nicht extra zahlen.

Ausgangspunkt einer Gebührenpflicht ist ein empfangsbereites Gerät. Da niemand nachweisen kann, daß er kein öffentliches Programm nutzt, muß er allein dafür schon zahlen. Innerhalb eines Haushaltes ist es üblich, nur ein Gerät zur Zeit zu verwenden (auch wenn sich dies mittlerweile teilweise geändert hat). Wenn Du mit einem Dienstwagen unterwegs bist, nutzt Du aber das Autoradio und Deine Frau gleichzeitig das Gerät zuhause. Also zweimal Gebühr fällig, ist doch logisch. Wenn Deine Töchter in ihrer Studentenbude ein Gerät haben, wird dieses auch unabhängig von Deinem zu Hause verwendet, also auch zweimal Gebühr fällig, auch wieder logisch.

Ich sehe darin keine Abzockerei. Ein unabhängiges Fernsehprogramm ist eine Säule unserer Demokratie. Ein Privatsender wird dies niemals leisten können, schau Dir dazu einfach mal Italien an mit dem Medienmogul als Regierungschef.

Gruß
Axel

ÖRR & GEZ - Einspruch
Hallo Axel,

ich meine, hier muss definitiv differenziert werden.

Ganz einfach: das Programm muß bezahlt werden. Entweder geschieht
das über Werbung oder über Gebühren oder über
Zuschüsse aus Steuergeldern.

Soweit nicht falsch, der Ansatz. Aber :
Die Idee der vierten Säule der Demokratie bei der Gründung der BRD,
hier also Unabhängigkeit des Öffentlich-rechlichen Rundfunks, heißt
nicht :

  • Finanzierung von Fußballübertragungen
  • Finanzierung von telenovelas & soap operas
  • Serien, ob Tatort, Western o.ä.
  • von pseudo-politischen Sendungen wie Christiansen usw
  • Unterbringung von Politikern genehmen Amigos in gut dotierten
    Posten sondern unabhängige Berichterstattung über das normale Leben,
    wirtschaftlich wie politisch.
    Dafür reicht ein, eventuell ein zweiter Radio- und Fernsehkanal. Der
    nicht auf Werbeeinnahmen wie jetzt bereits von über 10 Milliarden EUR
    angewiesen ist.
    By the way : Unabhängig? Bei 10 Milliarden EUR Werbeeinahmen?
    Wer ist hier mit dem Klammerbeutel gepudert? Bitte melden!

Wir haben es hier mit einem Wirtschaftsgesetz zu tun, dessen Namen
mir im Moment entfallen ist. Es erklärt die Automatik des
pervertierten Wachsens einer Bürokratie.
Wer das unterstützt, muss ein Rad ab haben.

Deshalb
http://www.pc-gebuehren.de/

Ich verzichte bewusst auf Radio, Fernsehen und zahle deshalb
grundsätzlich nicht an die GEZ.
Wenn jetzt die PCs noch Gebührenpflichtig werden, gehe ich mit
Unternehmen ins Ausland.

Nein. Du zahlst den Unterhalt, Deine Töchter zahlen die GEZ.
Es gibt keinen Unterhaltsanteil, der zweckbestimmt für die GEZ
gedacht ist. Genausowenig wie Deine KFZ-Steuern ausschließlich
für den Straßenbau ausgegeben werden.
Der Unterhalt Deiner Töchter würde genau das gleiche kosten,
wenn sie keinen Fernseher hätten.

Dein Denken lässt auf einen Beamten schliessen.
Seine Töchter sind in der Ausbildung. deshalb bezahlt er noch ihren
Lebensunterhalt.
Sie haben ihren Wohnsitz im elterlichen Haushalt. Selbst wenn sie auf
ihrem Zimmer einen eigenen Fernseher haben, ist es doch pervers,
hierfür eigene Gebühren zu verlangen.
Der Unterhalt wäre um die GEZ-Gebühren niedriger. Oder vermutest Du
hier mit Beamtenmentalität, Willi würde nur genau nach Düsseldorfer
Tabelle zahlen? Dann wäre da tatsächlich kein Unterschied. Das dürfte
allerdings etwas praxisfremd sein.
Noch etwas : Der Unterschied Steuern und Gebühren !
Kfz-Steuern sind wie alle Steuern nicht zweckgebunden. Das ist das
Wesen von Steuern.
Gebühren allerdings sind vom Wesen her zweckgebunden. Allerdings sehe
ich diese Bindung in einem anderen Zusammenhang wie unsere heutige
Politikmafia. So wie die Gründungsväter und -Mütter der BRD. Nämlich
nicht für die o.a. Finanzierungen.

Gruß
Wilfried

Hallo,

  • Finanzierung von Fußballübertragungen
  • Serien, ob Tatort, Western o.ä.
  • von pseudo-politischen Sendungen wie Christiansen usw

das hat der Kunde so gewollt. Wenn es Dich stört - noch besteht die Demokratie, tu was dagegen.
Btw., grader Fußballübertragungen sind Berichte, auf die die wenigsten Zuschauer verzichten wollen.

  • Unterbringung von Politikern genehmen Amigos in gut
    dotierten Posten

Das ist eine Behauptung von Dir. Ansonsten: noch besteht die Demokratie, tu was dagegen, wenn es Dich stört.

sondern unabhängige Berichterstattung über das normale
Leben, wirtschaftlich wie politisch.

Und kulturell, bitte nicht vergessen. Und Bildung, bitte nicht vergessen.

Dafür reicht ein, eventuell ein zweiter Radio- und
Fernsehkanal.

Hast Du Dir noch nie die dritten Programme angeschaut? Was interessiert denn einen Bayern, was in Hamburg grad abläuft und umgekehrt?

Der nicht auf Werbeeinnahmen wie jetzt bereits von über 10
Milliarden EUR angewiesen ist.

Ich finde die Werbung auch nicht toll. Ist andererseits ein Weg, auch von den angeblichen Nichtgerätebesitzern auch einen Anteil zu holen. Sonst wäre es noch teuerer.

By the way : Unabhängig? Bei 10 Milliarden EUR Werbeeinahmen?

Wo hast Du die Zahl denn her? Die ARD bekommt von der GEZ etwa 5Milliarden Euro pro Jahr (http://www.gez.de/door/gebuehren/gebuehrenverteilung…), das sind etwa 80Prozent der Gesamteinnahmen. Die Werbeeinnahmen betragen etwa 3Prozent der Gesamteinnahmen(http://www.ard.de/intern/finanzen/-/id=8214/1g6i2ys/…). Rechne selber.

Wer ist hier mit dem Klammerbeutel gepudert? Bitte melden!

Ja, unabhängig. Aus dem einfachen Grund, weil die Werbung wesentlich stärker eingeschränkt ist als bei den Privatsendern. Und wenn die Werbezeit voll ist, ist sie voll - da buhlt man eben nicht um noch mehr Aufträge.

Wir haben es hier mit einem Wirtschaftsgesetz zu tun, dessen
Namen mir im Moment entfallen ist. Es erklärt die Automatik des
pervertierten Wachsens einer Bürokratie.
Wer das unterstützt, muss ein Rad ab haben.

Leicht o.T.,findest Du nicht?

Ich verzichte bewusst auf Radio, Fernsehen und zahle deshalb
grundsätzlich nicht an die GEZ.

Schön. Zwingt Dich ja auch keiner.

Wenn jetzt die PCs noch Gebührenpflichtig werden, gehe ich mit
Unternehmen ins Ausland.

Mach doch. Wenn Du meinst, daß da alles besser ist.

Dein Denken lässt auf einen Beamten schliessen.
Seine Töchter sind in der Ausbildung. deshalb bezahlt er noch
ihren Lebensunterhalt.

Stimmt. Und er zahlt pauschal. Es ist also egal, ob sie davon GEZ zahlen oder ein Bier trinken gehen.

Sie haben ihren Wohnsitz im elterlichen Haushalt. Selbst wenn
sie auf ihrem Zimmer einen eigenen Fernseher haben, ist es doch
pervers, hierfür eigene Gebühren zu verlangen.

Wird doch gar nicht. Solange man in der Ausbildung ist und dabei zu Hause wohnt, zahlt man nichts. Sie wohnen aber in einer eigenen Wohnung.

Der Unterhalt wäre um die GEZ-Gebühren niedriger. Oder
vermutest Du hier mit Beamtenmentalität, Willi würde nur genau nach
Düsseldorfer Tabelle zahlen? Dann wäre da tatsächlich kein
Unterschied. Das dürfte allerdings etwas praxisfremd sein.

Unterhalt zahlt man nach seinen Möglichkeiten. Meist eine runde Summe. Ich kenne niemanden, der bei Nichtfälligkeit der GEZ dann den Unterhalt um genau 17,03Euro kürzt. Oder andersrum den Unterhalt um 17,03Euro anhebt, weil die Tochter jetzt einen Fernseher angeschafft hat.
Btw., wenn sie denn so bedürftig wären, bekämen sie auch Bafög. Und Bafögempfänger, die nicht zu Hause wohnen, können sich von der GEZ befreien lassen.

Noch etwas : Der Unterschied Steuern und Gebühren !
Kfz-Steuern sind wie alle Steuern nicht zweckgebunden. Das ist
das Wesen von Steuern.
Gebühren allerdings sind vom Wesen her zweckgebunden.

Falsch. Es gibt bei Deiner Gemeinde auch keine Gebührenkasse, aus der dann nur ganz spezielle Dinge bezahlt werden.
Insofern sind die GEZ-Gebühren anders als die meisten anderen Gebühren.

Allerdings sehe ich diese Bindung in einem anderen Zusammenhang
wie unsere heutige Politikmafia. So wie die Gründungsväter und
-Mütter der BRD. Nämlich nicht für die o.a. Finanzierungen.

Du meinst sicher die Postenschieberei? Ich wußte gar nicht, daß die GEZ ausschließlich dafür zahlt. Ich dachte immer, daß der Rest auch ein wenig kostet.

Gruß
Axel

Mod: @ Wilfried & Axel
Tach.

Es wäre nett, wenn ihr eure Meinnungsverschiedenheiten per Mail fortführen würdet. Mit der eigentlichen Frage, hat das ja nicht mehr viel zu tun. Danke!

Mfg
Mod Toni