angenommen, eine GmbH gibt ihren Geschäftsbetrieb auf. D.h. sie räumt die angemieteten Geschäftsräume und gibt bei der Post einen Nachsendeauftrag an die private Adresse des Geschäftsführers auf. Über kurz oder lang soll die GmbH liquidiert werden. Der erste Brief mit der neuen Anschrift ist von der GEZ oder wie die jetzt heißt. Sie gratuliert zur Eröffnung der neuen Zweigstelle und schickt natürlich auch gleich eine Rechnung an die neue Adresse. Ist die GmbH weiterhin verpflichtet, Rundfunkgebühr zu zahlen? Obwohl sie keinerlei Räume mehr hat und praktisch nur aus Abwicklungsgründen auf dem Papier noch eine Weile weiter besteht? Für welche Räume soll denn jetzt die Rundfunkgebühr gezahlt werden. An der privaten Adresse wird natürlich bereits privat Rundfunkgebühr bezahlt, und die Geschäftsräume wurden von jemand anderem übernommen.
Nach dem Rundfunkbeitragsstaatsvertrag sind ausschließlich
Betriebsstätten beitragsfrei, die sich innerhalb einer Wohnung befinden,
für die bereits der Rundfunkbeitrag gezahlt wird. Räumlichkeiten, die
durch einen separaten Eingang und nicht ausschließlich über die
Privatwohnung betreten werden können, z. B. ein Ladengeschäft im unteren
Geschoss, zählen deshalb nicht zur Wohnung. In diesen Fällen muss ein
gesonderter Beitrag für die Betriebsstätte entrichtet werden.