GEZ ohne Einkommen ?!

Hallo,

mein Bekannter hat „null“ Einkommen, da er keinen Anspruch auf AlG1 hat und AlG2 nicht beantragt hat. Er steht auf dem Standpunkt, dass er für nen geringen Heizkostenzuschuss keine Behördnschnüffler in seine Schränke gucken lassen will! Er findet das ohnehin entwürdigend.
Miete zahlt er nicht, da er in enem kleinen Siedlungshaus wohnt. Sein Ehefrau bekommt eine EU-Rente im 3stellign Bereich. Jetzt soll er volen GEZ-Beitrag bezahlen, da er kein Hartz 4 beantragt hat. War’s das?

Danke!

wohnt. Sein Ehefrau bekommt eine EU-Rente im 3stellign
Bereich. Jetzt soll er volen GEZ-Beitrag bezahlen, da er kein
Hartz 4 beantragt hat. War’s das?
Danke!

Seine Ehefrau könnte das erledigen.

Hi,
GEZ-Befreiung bekommt man u.a., wenn man laufende Sozialleistungen erhält (also z.B. ALG2), aber nicht bei „geringem Einkommen“ (das gab’s früher mal). Außerdem wird das Einkommen der Ehefrau mit angerechnet. Da der Fernseher vermutlich zum gemeinsamen Haushalt gehört und die Ehefrau das Familieneinkommen hat, muss sie halt die GEZ bezahlen.

Gruß
Nelly

Seine Ehefrau könnte das erledigen.

wie jetzt ??

Hi,
GEZ-Befreiung bekommt man u.a., wenn man laufende
Sozialleistungen erhält (also z.B. ALG2), aber nicht bei
„geringem Einkommen“ …:Gruß
Nelly

…es handelt sich nicht um „geringes Einkommen“, sondern um „gar kein Einkommen“!

Gruß jetme

Hi,

deine Bekannter lebt aber in Bedarfsgemeinschaft mit seiner Ehefrau, und beide zusammen haben Einkommen! Auch wenn nur einer von beiden Einkommen hat.
Wenn jemand „gar kein“ Einkommen hätte, würde er wohl nicht drum herum kommen, Sozialleistungen zu beantragen, und dann könnte er auch eine GEZ-Befreiung beantragen.

Gruß
Nelly

Hallo,

Sein Ehefrau bekommt eine EU-Rente im 3stellign
Bereich. Jetzt soll er volen GEZ-Beitrag bezahlen, da er kein
Hartz 4 beantragt hat. War’s das?

Wenn sie bereits GEZ zahlt, muss er nicht auch noch. Wenn er kein Einkommen hat - sie hat, deshalb ohne weiteres keine Befreiung.
Was zur Befreiung berechtigt, siehe hier:
http://www.gez.de/door/gebuehren/gebuehrenbefreiung/…
Gruß
loderunner

Hallo!

mein Bekannter hat „null“ Einkommen, da er keinen Anspruch auf
AlG1 hat und AlG2 nicht beantragt hat. Er steht auf dem
Standpunkt, dass er für nen geringen Heizkostenzuschuss keine
Behördnschnüffler in seine Schränke gucken lassen will!

Niemand wird in irgendwelchen Schränken schnüffeln. Es wird aber festgestellt, ob Bedürftigkeit vorliegt.

Er findet das ohnehin entwürdigend.

Fände er es würdiger, wenn sich jedermann nach Belieben und ungeprüft bedienen könnte?

Miete zahlt er nicht, da er in enem kleinen Siedlungshaus
wohnt. Sein Ehefrau bekommt eine EU-Rente im 3stellign
Bereich. Jetzt soll er volen GEZ-Beitrag bezahlen, da er kein
Hartz 4 beantragt hat.

Wenn im Haushalt Empfangsgeräte vorhanden sind und die Bedürftigkeit auf Hilfe aus öffentlicher Kasse nicht festgestellt wurde, muß an die GEZ gezahlt werden.

Dein Bekannter hat seltsame Sorgen. Es kann nämlich passieren, daß er ohne Krankenversicherungsschutz dasteht, wenn er es als entwürdigend empfindet, sich um ALG2 zu kümmern. Wenn Dein Bekannter gleich vom nächsten Auto über den Haufen gekarrt oder plötzlich krank wird, hat er ein Problem. Bin nicht sicher, ob er die Folgen besonders würdig findet. Außerdem wird irgendwann ein Kontoauszug der Rentenversicherung ins Haus flattern. Die Zeiten, in denen Dein Bekannter weder beitragspflichtig beschäftigt war, noch irgendwelche Leistungen bezog, sind für die Rente flöten. Erscheint vielleicht jetzt nicht wichtig, aber wenigstens um die KV sollte er sich kümmern.

Gruß
Wolfgang

Seine Ehefrau könnte das erledigen.

wie jetzt ??

Evtl. könnte die Ehefrau sich für die Zahlungspflicht des Fernsehgerätes bei der GEZ befreien lassen. Oder man meldet den Fernseher ab (der darf dann natürlich nicht mehr „zum Empfang bereit gehalten“ werden). Achtung: alles als Einschreiben, sonst kommt die Abmeldung bestimmt nicht an…

Liebe Grüße
Kata Rina