GEZ ohne Empfang?

Hallo,

Muß man GEZ zahlen, auch wenn man gar kein Fernsehprogramm empangen kann?
Die Sachlage ist nämlich so, daß bei uns (in Berlin) das Fernsehprogramm nur noch digital ausgestrahlt wird und der Empfang nur über einen Speziellen Dekoder möglich ist - den sich die Hersteller natürlich entsprechend bezahlen lassen.

In dem beschriebenen Haushalt existiert also nur ein Fernseher und ein Videorekorder ohne die sogenannte „Set-top-box“. Ein Empfang ist demzufolge nich möglich. Trotz dem besteht die GEZ auf den Ausbau des Empfangsteils aus Fernseher und Videorekorder (ebenfalls mit Kosten verbunden).
Die GEZ begründet das damit, dass so ein Dekoder ja ohne großen Aufwand angeschlossen werden könnte. Ist sowas den zulässig?

Vielen dank für eure Meinungen, Mathias

Moin,

Die GEZ begründet das damit, dass so ein Dekoder ja ohne
großen Aufwand angeschlossen werden könnte. Ist sowas den
zulässig?

Diese Begründung erscheint mir sehr zweifelhaft. Dann müßten auch Leute ohne Fernseher GEZ-Gebühren zahlen denn ein Fernsehgerät könnte ja ohne großen Aufwand aufgestellt werden.

Gruß,
Tommy

Hallo Mathias,

wirf mal einen Blick in die FAQ:1214.

Da GEZ-Gebühren bereits gezahlt werden müssen, wenn ein Gerät zwar nicht genutzt, aber zur Nutzung bereitgehalten wird, könnte die GEZ diesmal sogar Recht haben.

Gruß
Birgit

Hallo,
welche Nutzung ? Vermutlich ist die Frage rechtliches Neuland. Wenn der Fernseher ohnehin nicht benötigt wird (mal angenommen sie haben keine Playstation etc.), würde ich ihn einfach woanders deponieren. Alternative - einfach auf die GEZ sch*ißen. Ohne Uniformierte dürfen die sowieso nicht die Wohnung betreten und das dürfte wohl eher unter die Rubrik „Urban Legends“ fallen.

Gruss
Enno

Hallo,

Vermutlich ist die Frage rechtliches Neuland.

das scheint mir der entscheidende Punkt zu sein. Bisher war es in der ganzen Republik so, daß ein nur rumstehender Fernseher sehr schnell zu einem empfangenden Fernseher werden konnte–> GEZ Pflicht. Da in Berlin alle analogen Programme abgeschaltet wurden, trifft das nicht mehr zu.

So wie ich die Deutschen einschätze, dürfte das aber in sehr naher Zukunft von einem Gericht geklärt werden :wink:

Gruß,
Christian

Hallo Christian,

Vermutlich ist die Frage rechtliches Neuland.

das scheint mir der entscheidende Punkt zu sein. Bisher war es
in der ganzen Republik so, daß ein nur rumstehender Fernseher
sehr schnell zu einem empfangenden Fernseher werden
konnte–> GEZ Pflicht. Da in Berlin alle analogen Programme
abgeschaltet wurden, trifft das nicht mehr zu.

das sehe ich anders. Durch Anschluss des entsprechenden Gerätes kann auch dort eine Funktionsfähigkeit sehr schnell hergestellt werden.
Das Bereithalten eines Rundfunkgerätes löst die Anmelde- und Gebührenpflicht aus und dabei ist es egal, auf welche Weise das Programm empfangen werden kann (vgl. dazu die FAQ auf http://www.gez.de ).

Gruß
Birgit

Hallo,
der springende Punkt ist das „Bereithalten“. Das ist gegeben, wenn der Empfang ohne besonderen zusätzlichen technischen Aufwand möglich ist. Trifft das auf den Fall zu, wenn ein Dekoder angeschafft und angeschlossen werden muß ? Ich räume zwar ein, daß ich mir sicherer wäre, wenn das technisch entfallen würde aber die Anschaffung eines Dekoders ist zumindest mit finanziellen Aufwand verbunden (im Gegensatz zur Anschaffung eines Antennenkabels). Da es für den konkreten Fall bisher (scheinbar) kein Urteil gibt, hängt die Entscheidung wohl vom Geschick des Anwalts und dem guten Willen des Richters ab.

Gruss
Enno

Hallo zusammen,

ist zwar schon etwas spät, aber hier mal ein - meiner Meinung nach recht cleverer - Vorschlag für die Zukunft:
Von dem Zeitpunkt an, an dem NUR NOCH digital ausgestrahlt wird (ich glaube 2010 soll das sein), sollten GEZ-Gebühren nur noch für die set-top-Boxen anfallen. Dann wären auch die Probleme der Leute gelöst, die nur DVDs oder Videos gucken.

Augenblicklich ist es aber so, dass tatsächlich Gebühren bezahlt werden müssen. Mein ehemaliger Fahrlehrer zum Beispiel hat einen Fernseher (mit Video) für Lehrvideos genutzt. Da der Fernseher in einem Kellerraum stand und das Haus (Geschäftsgebäude) keine Antenne hatte, war mit dem Ding überhaupt kein Empfang möglich. Zahlen musste er trotzdem.

viele Grüße
Jens

hi,

Muß man GEZ zahlen, auch wenn man gar kein Fernsehprogramm
empangen kann?

es gibt ein dorf irgendwo in den österreichischen alpen, wo es aus geographischen gründen keinen empfang geben kann (weil berge rundherum sind), weder tv noch radio. diese leute müssen trotzdem bezahlen! diese sache war ein paar mal im TV, ist aber schon ein paar jahre her.

gruß
datafox

Wenn mich nicht alles täuscht, ist die Formulierung hier überall falsch angegeben.
Es heißt: Wer ein Gerät zum Empfang bereit hält!

Das macht einen Unterschied. Wer nur den Videorekorder angeschlossen hat, hält den Fernseher NICHT zum Empfang bereit … und zahlt auch nicht.

Mit anwaltlich formuliertem Widerspruch und dieser Argumentation ist ein Freund durchgekommen.

Viele Grüße
Roland

Das macht einen Unterschied. Wer nur den Videorekorder
angeschlossen hat, hält den Fernseher NICHT zum Empfang bereit
… und zahlt auch nicht.

Wer sagt ds denn??
Der Fernseher hat ein Empfangsteil,
der Videorekorder auch - somit ist grundsätzlich der Empfang möglich und
das reicht. Ob der Empfang tatsächlich möglich ist, spielt dabei keine Rolle.

Gruß
HaWeThie

(*derderansichtistdassdiegebührinsteuerumgenanntwerdensolltedasieesnachderfinitionist*)

Das macht einen Unterschied. Wer nur den Videorekorder
angeschlossen hat, hält den Fernseher NICHT zum Empfang bereit
… und zahlt auch nicht.

Wer sagt ds denn??

Ich :wink:

Der Fernseher hat ein Empfangsteil,
der Videorekorder auch - somit ist grundsätzlich der Empfang
möglich

stimmt!

und das reicht.

stimmt nicht!

Ob der Empfang tatsächlich möglich ist, spielt
dabei keine Rolle.

eben doch!

Nichts für ungut, aber die GEZ wird gezahlt, falls jemand ein Gerät zum Empfang *öffentlich rechtlicher Programme* bereithält.
Das ist Sinn der Gebührenerhebung. Für Videos wird keine GEZ gezahlt.

Richtig ist, daß es aber egal ist, ob Du die öffentlich-rechtlichen wirklich schaust. Es geht um die Option. Die Option hast Du nicht, wenn der Antennenstecker nicht im Gerät ist!

Damit hältst Du den Fernseher nicht zum EMPFANG bereit. Vielleicht zum Playstationspielen oder anderem, aber eben nicht zum EMPFANG.
Sonst müßtest Du für jeden Computerbildschirm GEZ zahlen, da Du einen TV Tuner vorschalten kannst.

Viele Grüße
Roland

P.S. Daß die GEZ grundsätzlich eine seltsame Idee ist, steht auf einem anderen Blatt. Keine Abendsendung mehr, die von irgendjemand präsentiert wird. Soviel zur Werbefreiheit.
Und dann werden auch noch horrende Summen für Fußball ausgegeben.
Die sollen damit öffentlich-rechtliche Aufgaben verfolgen und nicht jedem Trend hinterherrennen.