GEZ Problem. Schüler Befeiung + Eigene Wohnung mit Freundin

<u><b>Dieser Artikel ist rein Hypotetisch. Die ich Form verwende ich nur aus ästetischen gründen.</b></u>

Hallo liebe Leute,

also mein Problem ist folgendes.

Ich Wohne mit meiner Freundin seid ca 4 Jahren zusammen und habe brav (die Banditengebühr) GEZ gezahlt. Jetzt bekam meine Freundin eine Rechnung über 260€, die ich ignorieren kann oder? Da ich ja gezahlt habe.

Das 2 Problem, ich habe diesem September mit meinem BK (Schule) begonnen und kann mich befreien lassen. Muss dann meine Freundin GEZ zahlen oder ist die dann mit befreit?
Ps, sie Arbeitet.

Vielen lieben dank Leute =)

ich denke ja, denn pro Wohneinheit wir nur einmal gezahlt. vermutlich sollte sie das mal klarstellen…

Jetzt bekam die fiktive
Freundin eine Rechnung über 260€, die sie ignorieren kann
oder? Da ja einer gezahlt hat

Nein, der Rechnung muss widersprochen werden mit der Begründung, dass bereits unter der Nummer xxx-xxx-xxx für die Wohnung „Fiktivweg 1 12345 Musterstadt Erdgeschoss links“ gezahlt wird. Die Freundinn ist eine weitere Einwohnerin die gar nicht angemeldet werden muss.
Da sie sich nicht anmelden muss hat sie sich nicht angemeldet(darauf unbedingt hinweisen.) Eine von einer anderen Person durchgeführte Anmeldung ist somit ungültig. Hilfsweise ist die Freundin abzumelden.

Das 2 Problem, ich habe diesem September mit meinem BK
(Schule) begonnen und kann mich befreien lassen. Muss dann
meine Freundin GEZ zahlen oder ist die dann mit befreit?
Ps, sie Arbeitet.

Er wird sich auf Antrag befreien lassen. Da sie gar nicht angemeldet ist muss sie nicht zahlen.

So sieht es das Merkblatt vor.
https://www.rundfunkbeitrag.de/e1645/e2450/Der_neue_…

Hallo lieber Leut,
wenn du bei google " Befreiung von GEZ " eingibst, bekommst du Antwort auf alle deine Fragen. Da steht auch drin, welche Voraussetzungen erfüllt werden müssen. Außerdem wird die GEZ pro Haushalt erhoben und nicht pro im Haushalt wohnende Personen. Auf die Rechnung nicht zu reagieren ist meiner Meinung nach der falsche Weg, weil die Kosten in dem Falle weiter ansteigen werden. Du könntest dich auch bei der Verbraucherzentrale erkundigen. Auskunft bekommst du auch bei der Institution, bei der du ggf. Berufsausbildungsbeihilfe oder ähnliche soziale Beihilfen zur Ausbildung beantragst. Ich hoffe, ich konnte dir ein wenig helfen

LG ultrahexchen

Hallo!

Ist einer der Bewohner befreit, dann MUSS der andere natürlich bezahlen !
Nur für den Ehepartner gilt die Befreiung mit, sonst nicht.

zu früh gefreut, was ?

Und die Freundln kann (und sollte unbedingt) mitteilen, das sie in einer Whg. lebt, für die bereits Rundfunkbeitrag unter der Nr. xxxxxx bezahlt wird.

Möglicherweise hat sie sich aber auch aus alter Whg. noch nicht abgemeldet, denn die „GEZ“ geht ja nach den Daten aus dem Melderegister das sie von der Gemeinde/Stadt bekommt. Und unter einer Hausnummer könnten ja mehrere Wohneinheiten sein, das weiß man dort gar nicht.
Also muss man sich schon selbst kümmern und sagen, man wohnt in einer Whg. für die bereits gezahlt wird.

MfG
duck313

Vorsicht!
Hallo

Möglicherweise hat sie sich aber auch aus alter Whg. noch nicht abgemeldet, denn die „GEZ“ geht ja nach den Daten aus dem Melderegister das sie von der Gemeinde/Stadt bekommt. Und unter einer Hausnummer könnten ja mehrere Wohneinheiten sein, das weiß man dort gar nicht.
Also muss man sich schon selbst kümmern und sagen, man wohnt in einer Whg. für die bereits gezahlt wird.

Wenn dieser Artikel: http://www.sueddeutsche.de/muenchen/rundfunkgebuehre… stimmt, musste eine Frau für ein paar Jahre GEZ nachzahlen, obwohl sie während der Zeit gar nicht in Deutschland gewohnt und auch keine Wohnung angemietet hatte.

Anscheinend reicht es nicht, sich beim Einwohnermeldeamt abzumelden, sondern man muss sich auch bei der GEZ abmelden.

Ich hoffe, es stimmt nicht, ich würde aber nicht damit rechnen.

Viele Grüße

Er wird sich auf Antrag befreien lassen. Da sie gar nicht
angemeldet ist muss sie nicht zahlen.

So sieht es das Merkblatt vor.
https://www.rundfunkbeitrag.de/e1645/e2450/Der_neue_…

Aus welchem Teil des Merkblattes entnimmst du das?

Gruß

TET

Er wird sich auf Antrag befreien lassen. Da sie gar nicht
angemeldet ist muss sie nicht zahlen.

Das ist natürlich falsch. Man kann ziemlich genau voraussagen, was passieren wird: In ein paar Monaten/Jahren kommt eine Zahlungsaufforderung zur Freundin, weil sie Bewohnerin einer Wohnung ist, für die niemand die Rundfunkgebühr bezahlt. Der einzige andere Bewohner ist befreit, also bleibt die (Nach-)Zahlung bei ihr hängen.