GEZ Rechnung erhalten für 2013 und 2014

Hallo,

meine Freundin kommt aus dem Iran und wohnt seit 2012 in Deutschland. Sie erhält ein Stipendium, um ihre Doktorarbeit zu finanzieren. Sie hat eine eigene Wohnung.
Nun hat sie einen Bescheid zur Zahlung der GEZ erhalten (uns zwar zur Zahlung des Beitrages seit Januar 2013). Sie hat keine Rundfunkgeräte und hat sich deshalb auch nie bei der GEZ angemeldet.
Nun die Fragen

  1. Ist es rechtens, die Forderungen für 2013 zu Stellen?
  2. Gibt es in diesem Falle eine Möglichkleit zur Befreiung?
  3. Gibt es die Möglichkeit die Rechnung anzufechten?

Danke schonmal für eure Antworten!!

Hallo!

eigene Wohnung = eigener Rundfunkbeitrag seit 1.1.2013  (da wurde das System umgestellt)

Abgabe ist jetzt völlig unabhängig, ob man TV, Radio oder PC benutzt !

zu 2)
Es gibt Befreiungen, hauptsächlich wegen zu geringen Einkommens und dann bei Schwerbehinderung.

Alle Infos stehen hier drin : https://www.rundfunkbeitrag.de/anmelden_und_aendern/…

Regelungen für Studierende gibt es, Info runterblättern.

MfG
duck313

Hallo,

  1. Ist es rechtens, die Forderungen für 2013 zu Stellen?

Ja, seit 2013 gilt der Beitrag unabhängig vom Nachweis. Abgesehen davon hat sie wahrscheinlich schon 2012 einen netzfähigen PC gehabt :wink:

  1. Gibt es in diesem Falle eine Möglichkleit zur Befreiung?

Ja, aber nicht nachträglich. Also so schnell als möglich handeln. Und: Ob das Stipendium anerkannt wird, ist wahrscheinlich, aber nicht sicher. Nachweise beiliegen.

  1. Gibt es die Möglichkeit die Rechnung anzufechten?

Anfechten kann man, aber es bringt nichts, da keine Rechtsgrundlage dafür vorhanden ist.
lg
Richard