Hallo allerseits,
Hallo,
in der (geistfreien) Reform des Rundfunkstaatsvertrages ist in
§5 Abs 2 das Folgende zu lesen:
Das Ding heißt aktuell Rundfunkgebührenstaatsvertrag
Bald heißt das Ding dann Rundfunkbeitragsstaatsvertrag.
Meiner Meinung sollte es Rundfunksteuerstaatsvertrag heißen.
Denn es muss jeder dafür zahlen egal ob er es nutzt oder nicht.
_Beitragspflichtig ist …
- der Inhaber eines Kraftfahrzeuges für jedes zugelassene
Kraftfahrzeug, das zu gewerblichen Zwecken oder einer anderen
selbstaendigen Erwerbstaetigkeit oder zu gemeinnuetzigen oder
oeffentlichen Zwecken des Inhabers genutzt wird; auf den
Umfang der Nutzung zu diesen Zwecken kommt es nicht an._
Fragen:
Warum ist das Ganze so formuliert?
Um möglichst viel Geld abkassieren zu können, ist doch ganz klar.
Immerhin werden die Einnahmen durch die Änderung von 7,5Mrd Euro auf 8,5 bis 10Mrd Euro erhöht (präzise Zahlen bekommt man ja nicht von denen). Irgendwo muss das ja herkommen. Dazu kommen noch die Einnehmen aus der Werbung die das öffentlich rechtliche verbreitet.
Gibt es eventuell Selbstaendige oder Freiberufler, die fuer
ein auf sie angemeldetes und steuerlich abgesetztes Fahrzeug
nicht zahlen muessen?
Ja, die, die das Fahrzeug nicht für die Arbeit nutzen sondern nur um zur Arbeit hin zu fahren.
Unter welchen der zwei Punkte (selbstaendige Erwerbstaetigkeit
oder oeffentlicher Zweck) faellt das Fahrzeug eines IT
Freiberuflers (Beratungen, keine Hardware), der mit dem
Fahrzeug lediglich zu seinen Kunden faehrt (gewerblich oder
gemeinnuetzig ist es ja definitiv nicht)?
Es ist eine selbstständige Erwerbstätigkeit und gewerbliche Tätigkeit. Denn das Auto wird genutzt um während der Arbeit die Arbeit selbst zu erleichtern. Also hier die Fahrtzeit zwischen den Kunden zu minimieren. So wird die GEZ es jedenfalls argumentieren. Außerdem wird die Anfahrt ja auch meist in Rechnung gestellt.
Welche nicht selbstaendige Inhaber eines Fahrzeugs muessen
kuenftig Gebuehren zahlen?
* Wie sieht es aus mit dem Inhaber eines Reklamefahrzeugs?
Sofern dadurch Einnahmen erzielt werden ist es ein Gewerbe(Reklame Verbreitung?).
* Wie sieht es aus mit dem Inhaber eines Fahrzeugs, an dem ein
Megaphon angebracht ist?
Welchem Zweck dient das Megaphon?
* Wie sieht es aus mit dem Inhaber eines Fahrzeugs, an dem
„Atomkraft Nein Danke“ steht. Hier wird ja auch ein
„oeffentlicher Zweck“ verfolgt …
?
Tja, da müssen wir wohl ein Gerichtsurteil abwarten.
Gruss
norsemanna
Bekämpft die GEZ wo ihr könnt.
Kämpferische Grüße.
Nein, die fiktive Person die ich hier mal als I.C.H. Bezeichne hat nicht GEZahlt!
www.gez-abschaffen.de
www.gez-boykott.de