GEZ Reform

Hallo allerseits,

in der (geistfreien) Reform des Rundfunkstaatsvertrages ist in §5 Abs 2 das Folgende zu lesen:

_Beitragspflichtig ist …

  1. der Inhaber eines Kraftfahrzeuges für jedes zugelassene Kraftfahrzeug, das zu gewerblichen Zwecken oder einer anderen selbstaendigen Erwerbstaetigkeit oder zu gemeinnuetzigen oder oeffentlichen Zwecken des Inhabers genutzt wird; auf den Umfang der Nutzung zu diesen Zwecken kommt es nicht an._

Fragen:
Warum ist das Ganze so formuliert?

Gibt es eventuell Selbstaendige oder Freiberufler, die fuer ein auf sie angemeldetes und steuerlich abgesetztes Fahrzeug nicht zahlen muessen?

Unter welchen der zwei Punkte (selbstaendige Erwerbstaetigkeit oder oeffentlicher Zweck) faellt das Fahrzeug eines IT Freiberuflers (Beratungen, keine Hardware), der mit dem Fahrzeug lediglich zu seinen Kunden faehrt (gewerblich oder gemeinnuetzig ist es ja definitiv nicht)?

Welche nicht selbstaendige Inhaber eines Fahrzeugs muessen kuenftig Gebuehren zahlen?
* Wie sieht es aus mit dem Inhaber eines Reklamefahrzeugs?
* Wie sieht es aus mit dem Inhaber eines Fahrzeugs, an dem ein Megaphon angebracht ist?
* Wie sieht es aus mit dem Inhaber eines Fahrzeugs, an dem „Atomkraft Nein Danke“ steht. Hier wird ja auch ein „oeffentlicher Zweck“ verfolgt … :wink: ?

Gruss
norsemanna

Hallo,

Gibt es eventuell Selbstaendige oder Freiberufler, die fuer
ein auf sie angemeldetes und steuerlich abgesetztes Fahrzeug
nicht zahlen muessen?

Ich bin mir nicht sicher, aber wie ist das denn mit an Privatpersonen verliehenen Fahrzeugen?

Unter welchen der zwei Punkte (selbstaendige Erwerbstaetigkeit
oder oeffentlicher Zweck) faellt das Fahrzeug eines IT
Freiberuflers (Beratungen, keine Hardware), der mit dem
Fahrzeug lediglich zu seinen Kunden faehrt (gewerblich oder
gemeinnuetzig ist es ja definitiv nicht)?

Aber sicher ist das gewerblich, wenn er damit Kunden besucht.

* Wie sieht es aus mit dem Inhaber eines Reklamefahrzeugs?

Gewerblich.

* Wie sieht es aus mit dem Inhaber eines Fahrzeugs, an dem ein
Megaphon angebracht ist?

Das Megaphon ist natürlich nicht gebührenpflichtig, aber die Nutzung des Fahrzeuges ist (vermutlich) gewerblich.

* Wie sieht es aus mit dem Inhaber eines Fahrzeugs, an dem
„Atomkraft Nein Danke“ steht. Hier wird ja auch ein
„oeffentlicher Zweck“ verfolgt … :wink: ?

Seit wann ist eine Meinungsäußerung ein ‚öffentlicher Zweck‘?
Gruß
loderunner (ianal)

Hallo allerseits,

Hallo,

in der (geistfreien) Reform des Rundfunkstaatsvertrages ist in
§5 Abs 2 das Folgende zu lesen:

Das Ding heißt aktuell Rundfunkgebührenstaatsvertrag
Bald heißt das Ding dann Rundfunkbeitragsstaatsvertrag.
Meiner Meinung sollte es Rundfunksteuerstaatsvertrag heißen.
Denn es muss jeder dafür zahlen egal ob er es nutzt oder nicht.

_Beitragspflichtig ist …

  1. der Inhaber eines Kraftfahrzeuges für jedes zugelassene
    Kraftfahrzeug, das zu gewerblichen Zwecken oder einer anderen
    selbstaendigen Erwerbstaetigkeit oder zu gemeinnuetzigen oder
    oeffentlichen Zwecken des Inhabers genutzt wird; auf den
    Umfang der Nutzung zu diesen Zwecken kommt es nicht an._

Fragen:
Warum ist das Ganze so formuliert?

Um möglichst viel Geld abkassieren zu können, ist doch ganz klar.
Immerhin werden die Einnahmen durch die Änderung von 7,5Mrd Euro auf 8,5 bis 10Mrd Euro erhöht (präzise Zahlen bekommt man ja nicht von denen). Irgendwo muss das ja herkommen. Dazu kommen noch die Einnehmen aus der Werbung die das öffentlich rechtliche verbreitet.

Gibt es eventuell Selbstaendige oder Freiberufler, die fuer
ein auf sie angemeldetes und steuerlich abgesetztes Fahrzeug
nicht zahlen muessen?

Ja, die, die das Fahrzeug nicht für die Arbeit nutzen sondern nur um zur Arbeit hin zu fahren.

Unter welchen der zwei Punkte (selbstaendige Erwerbstaetigkeit
oder oeffentlicher Zweck) faellt das Fahrzeug eines IT
Freiberuflers (Beratungen, keine Hardware), der mit dem
Fahrzeug lediglich zu seinen Kunden faehrt (gewerblich oder
gemeinnuetzig ist es ja definitiv nicht)?

Es ist eine selbstständige Erwerbstätigkeit und gewerbliche Tätigkeit. Denn das Auto wird genutzt um während der Arbeit die Arbeit selbst zu erleichtern. Also hier die Fahrtzeit zwischen den Kunden zu minimieren. So wird die GEZ es jedenfalls argumentieren. Außerdem wird die Anfahrt ja auch meist in Rechnung gestellt.

Welche nicht selbstaendige Inhaber eines Fahrzeugs muessen
kuenftig Gebuehren zahlen?
* Wie sieht es aus mit dem Inhaber eines Reklamefahrzeugs?

Sofern dadurch Einnahmen erzielt werden ist es ein Gewerbe(Reklame Verbreitung?).

* Wie sieht es aus mit dem Inhaber eines Fahrzeugs, an dem ein
Megaphon angebracht ist?

Welchem Zweck dient das Megaphon?

* Wie sieht es aus mit dem Inhaber eines Fahrzeugs, an dem
„Atomkraft Nein Danke“ steht. Hier wird ja auch ein
„oeffentlicher Zweck“ verfolgt … :wink: ?

Tja, da müssen wir wohl ein Gerichtsurteil abwarten.

Gruss
norsemanna

Bekämpft die GEZ wo ihr könnt.
Kämpferische Grüße.

Nein, die fiktive Person die ich hier mal als I.C.H. Bezeichne hat nicht GEZahlt!

www.gez-abschaffen.de
www.gez-boykott.de

Hi Safrael,

Gibt es eventuell Selbstaendige oder Freiberufler, die fuer
ein auf sie angemeldetes und steuerlich abgesetztes Fahrzeug
nicht zahlen muessen?

Ja, die, die das Fahrzeug nicht für die Arbeit nutzen sondern
nur um zur Arbeit hin zu fahren.

Unter welchen der zwei Punkte (selbstaendige Erwerbstaetigkeit
oder oeffentlicher Zweck) faellt das Fahrzeug eines IT
Freiberuflers (Beratungen, keine Hardware), der mit dem
Fahrzeug lediglich zu seinen Kunden faehrt (gewerblich oder
gemeinnuetzig ist es ja definitiv nicht)?

Es ist eine selbstständige Erwerbstätigkeit und gewerbliche
Tätigkeit. Denn das Auto wird genutzt um während der Arbeit
die Arbeit selbst zu erleichtern. Also hier die Fahrtzeit
zwischen den Kunden zu minimieren. So wird die GEZ es
jedenfalls argumentieren. Außerdem wird die Anfahrt ja auch
meist in Rechnung gestellt.

widersprichst du dir hier nicht selbst? Zu 1) sagtest du, diejenigen, die nur zur Arbeit fahren, sind befreit, waehrend du hier im konkreten Beispiel dann sagst, es waere eine „selbstaendige Erwerbstaetigkeit und zudem gewerblich“, mithin gebührenpflichtig …

btw: In der IT Freiberuflerwelt wird An- und Abfahrt in der Regel nicht bezahlt.

* Wie sieht es aus mit dem Inhaber eines Fahrzeugs, an dem ein
Megaphon angebracht ist?

Welchem Zweck dient das Megaphon?

Na, nehmen wir mal an, es sei eine Gewerkschafts- oder Parteikundgebung, ala „Wählt heute Liste 4“…

Gruss
norsemanna

Howdy loderunner,

Unter welchen der zwei Punkte (selbstaendige Erwerbstaetigkeit
oder oeffentlicher Zweck) faellt das Fahrzeug eines IT
Freiberuflers (Beratungen, keine Hardware), der mit dem
Fahrzeug lediglich zu seinen Kunden faehrt (gewerblich oder
gemeinnuetzig ist es ja definitiv nicht)?

Aber sicher ist das gewerblich, wenn er damit Kunden besucht.

per Definition fallen die Inhaber freier Berufer aus der Definition von „Gewerbe“ heraus (siehe auch
http://de.wikipedia.org/wiki/Gewerbe
Wieso ist es deiner Meinung dann somit „gewerblich“ ?

* Wie sieht es aus mit dem Inhaber eines Fahrzeugs, an dem
„Atomkraft Nein Danke“ steht. Hier wird ja auch ein
„oeffentlicher Zweck“ verfolgt … :wink: ?

Seit wann ist eine Meinungsäußerung ein ‚öffentlicher Zweck‘?

Gegenfrage: Was ist dann ein „oeffentlicher Zweck“?

Gruss
norsemanna

widersprichst du dir hier nicht selbst? Zu 1) sagtest du,
diejenigen, die nur zur Arbeit fahren, sind befreit, waehrend
du hier im konkreten Beispiel dann sagst, es waere eine
„selbstaendige Erwerbstaetigkeit und zudem gewerblich“, mithin
gebührenpflichtig …

Also wenn die Anfahrt nicht bezahlt wird, bzw. die Anfahrtszeit auch nicht bezahlt wird, dann ist dies meines Erachtens nach auch keine gewerbliche Nutzung, da hast Du dann recht.

btw: In der IT Freiberuflerwelt wird An- und Abfahrt in der
Regel nicht bezahlt.

Ich bin davon ausgegangen, dass es eine Anfahrtspauschale gibt.
Um die Rechnungen habe ich mich nie persönlich gekümmert. Ich fülle immer nur einen Arbeitsbericht aus und gebe den an meinen Vorgesetzten weiter.

* Wie sieht es aus mit dem Inhaber eines Fahrzeugs, an dem ein
Megaphon angebracht ist?

Welchem Zweck dient das Megaphon?

Na, nehmen wir mal an, es sei eine Gewerkschafts- oder
Parteikundgebung, ala „Wählt heute Liste 4“…

Da müssen wir dann wohl auch ein entsprechendes Gerichtsurteil abwarten.

Hi,

_Beitragspflichtig ist …

  1. der Inhaber eines Kraftfahrzeuges für jedes zugelassene
    Kraftfahrzeug, das zu gewerblichen Zwecken oder einer anderen
    selbstaendigen Erwerbstaetigkeit oder zu gemeinnuetzigen oder
    oeffentlichen Zwecken des Inhabers genutzt wird; auf den
    Umfang der Nutzung zu diesen Zwecken kommt es nicht an._

Gibt es eventuell Selbstaendige oder Freiberufler, die fuer
ein auf sie angemeldetes und steuerlich abgesetztes Fahrzeug
nicht zahlen muessen?

Nach der oben stehenden Formulierung dürfte es keine geben.

Unter welchen der zwei Punkte (selbstaendige Erwerbstaetigkeit
oder oeffentlicher Zweck)

In Deinem Zitat stehen vier Möglichkeiten: gewerblichen Zwecken oder einer anderen selbstaendigen Erwerbstaetigkeit oder zu gemeinnuetzigen oder oeffentlichen Zwecken

Der IT-Mensch fällt imho eindeutig darunter.

Gruß Stefan

Mist, das fällt mir jetzt gerade erst auf:
In dem Ding ist ja von Fahrzeugen die Rede und nicht mehr von Fahrzeugen mit Rundfunkgeräten.
Demnach sind alle Fahrzeuge auf einmal Gebührenpflichtig egal ob Geräte drin sind oder nicht.

Tja, das wird ein Spaß.

Hi Goosi,

In Deinem Zitat stehen vier Möglichkeiten: gewerblichen
Zwecken oder einer anderen selbstaendigen
Erwerbstaetigkeit oder zu gemeinnuetzigen
oder oeffentlichen Zwecken

richtig, aber zwei habe ich gleich ausgeschlossen. Denn der IT Freiberufler uebt per Definition (siehe andere Antwort) kein Gewerbe aus, ist damit also nicht gewerblich unterwegs. Und er ist natuerlich auch nicht gemeinnuetzig unterwegs; verblieben dann die anderen beiden Punkte …

Gruss
norsemanna