Hallo,
Ich habe im August 2015 ALG2 beantragt. Dieser Antrag wurde abgelehnt. Nun habe ich im Dezember widerspruch dagegen eingelegt, und Recht bekommen. Demzufolge bekomme ich Rückwirkend von August an, Leistungen vom Amt. Am Bescheid war dann auch eine Befreiung von Rundfunkgebühren-Mist angehangen.
Nun meine Frage: Ich habe die Befreiung von der Rundfunktgebühr nach dem Erhalt des Bescheides an ARD geschickt. Werden mir die Gebühren rückwirkend vom August erstattet?
Viele Grüße