GEZ Rückwirkend wegen Rückwirkendem ALG2?

Hallo,
Ich habe im August 2015 ALG2 beantragt. Dieser Antrag wurde abgelehnt. Nun habe ich im Dezember widerspruch dagegen eingelegt, und Recht bekommen. Demzufolge bekomme ich Rückwirkend von August an, Leistungen vom Amt. Am Bescheid war dann auch eine Befreiung von Rundfunkgebühren-Mist angehangen.
Nun meine Frage: Ich habe die Befreiung von der Rundfunktgebühr nach dem Erhalt des Bescheides an ARD geschickt. Werden mir die Gebühren rückwirkend vom August erstattet?

Viele Grüße

Mit ziemlicher Sicherheit nicht.
Und zwar deshalb, weil vorher kein Antrag auf Befreiung gestellt wurde. Man kann auch ohne Nachweis eines Befreiungstatbestandes vorläufig die Befreiung des Rf-Geb-Betrages beantragen und den Nachweis dann nachträglich erbringen. Aber eine Rückwirkung ohne vorherige Antragsstellung ist meines Wissens nach nicht möglich (steht aber im Staatsvertrag drinne…)
Unabhängig davon, dass m.E. die GEZ niemals Leistungen zurück erstattet, bis sie von einem Urteil dazu gezwungen werden, besteht vorliegend wohl auch eher kein Anspruch auf rückwirkende Befreiung

Falsche Antwort!
Wurde mir erstattet!