GEZ Rückerstattung nach Widerspruch ALG II

Hallo liebe Helfer,

ich habe folgendes Problem.
Im Februar 2012 musste sich meine Frau leider arbeitslos melden. Die Bewilligung des Antrages hat bis August 2012 gedauert, da dieser erst abgelehnt dann aber aufgrund eines Widerspruchs unsererseits doch bewilligt wurde.
Im Februar hatten wir der GEZ gemeldet, dass die Bewilligung noch dauert und haben um Stopp der Abbuchungen gebeten.
Wir bekamen darauf einen Brief, in dem stand, dass wir jetzt zahlen aber nach Erhalt des Bewilligungsbescheids diesen einfach einsenden sollten.
Diesen haben wir nun getan. Jetzt wird aber geschrieben, dass eine Rückerstattung nicht möglich sei!
Wir haben aber nun auch mit dem Bewilligungsbescheid das Formular zur Befreiung von der GEZ für den damaligen Zeitraum erhalten. Warum sollte man uns dieses sonst mitschicken? Unser Problem ist, dass wir den Brief, in dem uns eine Rückerstattung nach Bewilligung zugesagt wurde nicht mehr haben. Wie ist das nun wirklich? Erstattet die GEZ nicht? Das ist ja auch glatter Betrug, da wir nichts dafür konnten, dass das Arbeitsamt erst falsch entschieden hatte und wir einen Widerspruch einreichen mussten… Danke für eure Hilfe!!

Hallo,

viel zu wenig input, um hier seriös beraten zu können. Du schreibst nur von Deiner Frau, Ihr seid aber eine BG. Deine Angaben fehlen.

Leider darf ich keine Rechtsberatung machen und die Auskunft zu Ihrer Frage wäre nach Meinung einiger RA´s schon eine Rechtsauskunft und dann würde ich eine Abmahnung riskieren. Sorry.

Falls Sie aus diesem Forum keine Hilfe bekommen, schicke ich Ihnen aber ein paar Links von anderen Foren, die fast ausschließlich sich mit diesen Problemen befassen. Dort einfach mal durchblättern oder ein neues Thema eröffnen.

http://www.gegen-hartz.de/bedarfsgemeinschaft.php

http://www.elo-forum.org/

http://www.erwerbslosenforum.de/

http://www.sozialleistungen.info/hartz-iv-4-alg-ii-2/

http://www.anti-hartz.de/

http://www.sozialhilfe24.de/forum/

http://www.123recht.net/forumtag.asp?q=Arge&ccheck=1

http://www.forum-sozialhilfe.de/phpBB3/downloads.php

http://www.arbeitslosenselbsthilfe.org/forum/arbeits

http://www.gegen-hartz.de/nachrichtenueberhartziv/03

http://www.hartz-info.de/

Viel Erfolg.

PS.: Noch ein Hinweis aus der Praxis: Die Rückerstattung wäre Einkommen und wird als solches nach den Freibeträgen gegengerechnet.

Hallo sinilol,
mit GEZ kenne ich mich leider nicht aus. Ich denke nicht, dass das jobcenter für die späte Bescheidung haftbar gemacht werden kann.
Schade, dass ihr den Brief von der GEZ nicht mehr habt. Aber ihr habt doch mit Widersprüchen schon gut Erfahrung gemacht.
Tut mir Leid, dass ich nicht helfen kann.
Gruß
R

http://www.berliner-zeitung.de/medien/gez-befreiung-…

Die Anträge müssen immer vor Ablauf eines ALG I Bezugs gestellt werden oder vor Ende des Bewilligungsbescheids von der GEZ.

mfg falkoo

Kann hier leider nicht helfen, kenne mich nur in der CH aus und nur in IV Angelegenheiten. Sorry

Hallo liebe Helfer,

ich habe folgendes Problem.
Im Februar 2012 musste sich meine Frau leider arbeitslos

Danke für die antworten dann schaue ich mal was ich machen kann.

Hallo,
leider weiß ich auch nicht ob Rückzahlungen der GEZ möglich sind.Aber aus eigener Erfahrung weiß ich die schreiben erst mal immer nein.
Auskunft könnte aber eine Rechtsberatungsstelle beim Amtsgericht oder eine Beratungsstelle für Arbeitslose geben.Findet mann beides im Internet.Notfalls würde ich erstmal damit drohen Klage zu erheben und eine Frist von höchstens 14Tagen setzen und an die GEZ schicken.Sollte nichts passieren ,dann auf dem zuständigen Gericht zur sogenannten Rechtsantragsstelle gehen und sich dort nach Erhebung einer Klage erkundigen.außerdem erkundigen Sie sich doch mal auf der Bank ob mann die letzten Buchungen eventuell zurückbuchen kann und widerrufen Sie die Einzugsermächtigung.
Mit freundlichen Grüßen
Megara

Hallo,

ich kenne das mit der GEZ nur so, daß du den Antrag auf Befreiung stellst und den Bescheid später nachreichen kannst.

Will sagen, ich hätte mir den Brief der GEZ aufgehoben, denn daß dieses Amt Geld erstattet, höre ich zum ersten Mal. Ansonsten berichte die Nachrichten immer nur von Versuchen, sich die Taschen vollzupacken.

Leider habe ich auch keine Idee, wohin ihr euch wenden könntet, denn ein Anwalt wird sich mit solchen - für ihn - geringen Beträgen nicht befassen. Vielleicht mal das Sozialgericht anschreiben, das kostet nur Porto.

LG

Martin

hallo - das sind die abzocker von der GEZ pur ! du kannst die nur immer wieder anschreiben und denen auf die nerven gehen. die glauben, wer sich nicht wehrt der wird schon irgendwann ruhe geben. deshalb immer wieder anschreiben und denen auf den wecker gehen.

mit freundlichen grüßen
hansemann

Ich würde sagen, dumm gelaufen. So einen wichtigen Brief hebt man auf. Vor allem wenn man mit der GEZ zu tun hat, die ja bekannter Maßen auch von Hunden und Verstorbenen Gebühren haben wollen. Ihr hättet einen vorsorglichen Antrag stellen müssen. Die Bescheinigung wird immer automatisch mit einem Bewilligungsbescheid gedruckt. Ich würde zur Not klagen.