GEZ Rückerstattung nach Widerspruch ALG II

Hallo liebe Helfer,

folgendes Problem.

Kann man wenn man einen Widerspruch bei ALG II einreichen muss und dadurch sich die Bewilligung hinzieht, die GEZ Gebühren rückwirkend erstatten lassen?
Zuerst wird es zugesichert und man solle erst zahlen und später sei keine Rückerstattung möglich.
Ist dies rechtens?
Vor allem bei einer vorherigen Zusage?

Danke Sehr!

Kann man wenn man einen Widerspruch bei ALG II einreichen muss
und dadurch sich die Bewilligung hinzieht, die GEZ Gebühren
rückwirkend erstatten lassen?

Nein

Zuerst wird es zugesichert und man solle erst zahlen und
später sei keine Rückerstattung möglich.
Ist dies rechtens?

So ist es, rückwirkende Befreiungen sind nicht möglich. So steht es im Rundfunkgebührenstaatsvertrag. Man kann bis zu 3Jahre rückwirkend nachzahlen, aber sich keinen einzigen Tag rückwirkend befreien lassen.
Man soll zahlen und dann bekommt man KEIN Geld zurück.

Vor allem bei einer vorherigen Zusage?

Hat man das schriftlich?
Falls nein, haben das alle von der GEZ vergessen wenn es so weit ist.

Man muss folgendes machen: Man füllt den Befreiungsantrag aus und gibt an, dass man den Bescheid nachschickt sobald man ihn erhalten hat. Anders geht es nicht. Die Befreiung wird immer erst für den NÄCHSTEN Monat gewährt. Wenn man also heute(Mitte Oktober) den Antrag abschickt und man dann später den Nachweis nachschickt, wird man erst ab dem 1.November befreit.