GEZ rückwirkend zahlungspflichtig, aber Befreiung nicht akzeptiert?

Hallo,

seit Anfang 2013 kann man ohne eine Klage die Zahlung des Beitragsservice nicht umgehen. Wer seitdem noch nicht gezahlt hat, bekommt später die Aufforderung zur Nachzahlung der Beiträge. Nach § 14 Abs. 5 des Rundfunkbeitragsstaatsvertrages (RBStV) können Hartz IV- Empfänger eine rückwirkende Befreiung von der Beitragspflicht beantragen, wenn sie dem Beitragsservice eine „Bescheinigung über den Leistungsbezug zur Vorlage beim Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio“ übersenden.

Meine Frage:
Kann die nachträgliche Zahlung verweigert bzw. eine Korrektur des geforderten Betrages verlangt werden, wenn der Beitragsservice eine rückwirkende Befreiung für den eingeforderten Zeitraum trotz entsprechender Nachweise abgelehnt hat? Der Beitragsservice kann doch kaum verlangen, dass man einen Antrag auf Befreiung (innerhalb von zwei Monaten) stellt, wenn einem die Zahlungsaufforderung noch längst nicht zugestellt worden war?

Danke vorab für jede Info!

Hallo Hody,

tut mir leid, da bin ich überfragt. Ich hab keine Probleme mit der GEZ-Gebühr. Stelle immer den Antrag auf Befreiung für den jeweiligen Bewilligungszeitraum und bin dann befreit. Das klappt bisher immer.

Kannst Du nicht direkt im JC bzw. bei der ARGE nachfragen? Du bist doch da sicher nicht der einzige mit diesem Problem. Weshalb haben die denn Deinen Antrag überhupt abgelehnt?

LG sunshine

Hallo Sunshine,
danke für die Antwort.
Es geht darum, dass jetzt eine Nachzahlungsaufforderung für 2 Jahre kam, ich aber bis vor 1 1/2 jahren arbeitslos war und befreit war. Ich zahle natürlich für 1 1/2 Jahre, aber davor hatte ich eine Befreiung, diese nimmt die GEZ rückwirkend nicht an. 
Wie können die mich denn rückwirkend auffordern zu zahlen, aber rückwirkend keine Befreiung akzeptieren?

Hi Hody,

also wenn ich Dich richtig verstehe, willst Du Dich rückwirkend für das halbe Jahr Arbeitslosigkeit, um das es hier geht, befreien lassen. Das geht natürlich nicht, da es dafür Fristen gibt. Soweit ich weiß, hat man 2 Monate Zeit sich für den aktuellen Bewilligungszeitraum befreien zu lassen. Wenn Du also damals keinen Befreiungsantrag gestellt hast, sieht es nicht gut aus. Die GEZ hat da andrere Fristen, wenn es überhaupt eine Verjährungsfrist gibt. Sorry, so sind die Gesetze und ich finde 2 Monate jetzt auch nicht wenig, um den Befreiungswunsch geltend zu machen.

Viel Glück trotzdem!

sunshine