WIE WEIT ZURÜCK KANN DIE gez RÜCKWIRKENT gebühren einziehwn Gibt es da ein limit.
mit freundlichem grus.Otto
Hi
Die Frage gehört zwar in die Rubrik : Ämter und Behörden , aber die Antwort lautet 10 Jahre
gruss
Toni
Hallo
Dazu müsste dir die GEZ ja erst mal nachweisen, dass du in der Vergangenheit Empfangsgeräte besessen hast. Das dürfte schwierig werden, denn du wirst denen das ja nicht verraten, wenn du nicht zahlen willst.
Gruß, sigterm
Hallo Otto,
Wie weit zurück kann die GEZ Gebühren einziehen?
Gibt es da ein Limit?
gehört in das Brett Allgemeine Rechtsfragen
Offenbar verjähren Forderungen der GEZ 4 Jahre nach Fälligkeit.
http://www.damm-legal.de/vg-hamburg-zu-der-verjaehru…
Aber vielleicht nochmal vergewissern.
Gruß Heinz
Hallo Toni,
Die Frage gehört zwar in die Rubrik : Ämter und Behörden ,
aber die Antwort lautet 10 Jahre
Wenn sich die Gesetzlage nicht geändert hat, wohl 4 oder auch 3 Jahre. Aber offenbar ist es Auslegungssache.
http://www.damm-legal.de/vg-hamburg-zu-der-verjaehru…
http://www.recht-gehabt.de/ratgeber/meine-rechte-bei…
Gruß Heinz