Guten Tag,
ich habe heute am 05.02.2013 eine Rechnung von der GEZ
bekommen für den Zeitraum 01.-03.2013.
Bisher habe ich pro Quartal immer 17,98 gezahlt.
Ich wohne noch bei meinem Vater und habe heute auch direkt
eine Abmeldung an die GEZ rückwirkend zum 01.01.2013
abgeschickt.
Auf der rechnug steht jetzt ihre Rundfunkbeiträge sind am
15.02.2013 fällig. Muss ich diese Rechnung trotzdem zahlen,
bzw. wenn ich vor dem 15.02 die bestätigung der Abmeldung
bekomme müsste ich dann zahlen?
Gruß, Olli
Guten Tag Olli1000,
wenn ich mich nicht ganz irre hattst du vor einiger Zeit schon einmal bei mir in dieser Angelegenheit angefragt. Nun, wie auch immer.
Da ich davon ausgehe, dass dein Vater als Familienvorstand bzw. Wohnungsinshaber (Mieter/Eigentümer) steht, ist dieser nach derzeitigem Stand gebvührenpflichtig. Die abGEZockt kann daher nicht von dir weitere Gebühren verlangen. Du brauchst also Rechnungen der abGEZockt nicht zu bezahlen, da du nicht gebührenpflichtig bist.
So hoffe ich jedoch, dass du der abGEZockt die Kündigung für dich per Einschreiben zugeleitet hast und den Einschreibebeleg GUT aufhebst (am besten dauerhaft, mindestens für die nächsten 25 Jahre).
Und was ein Rechtsanwalt zur neuesten Gebührenabzocke der abGEZockt sagt - guckst du hier: http://www.123recht.net/article.asp?a=134154
Mit freundlichem Gruss
und einen angenehmen Tag,
Pierre Mensah