GEZ Rundfunkbeitrag 2013

Guten Tag,

ich habe heute am 05.02.2013 eine Rechnung von der GEZ bekommen für den Zeitraum 01.-03.2013.

Bisher habe ich pro Quartal immer 17,98 gezahlt.

Ich wohne noch bei meinem Vater und habe heute auch direkt eine Abmeldung an die GEZ rückwirkend zum 01.01.2013 abgeschickt.

Auf der rechnug steht jetzt ihre Rundfunkbeiträge sind am 15.02.2013 fällig. Muss ich diese Rechnung trotzdem zahlen, bzw. wenn ich vor dem 15.02 die bestätigung der Abmeldung bekomme müsste ich dann zahlen?

Gruß, Olli

Guten Tag,

ich habe heute am 05.02.2013 eine Rechnung von der GEZ
bekommen für den Zeitraum 01.-03.2013.

Bisher habe ich pro Quartal immer 17,98 gezahlt.
Ich wohne noch bei meinem Vater und habe heute auch direkt
eine Abmeldung an die GEZ rückwirkend zum 01.01.2013
abgeschickt.

Auf der rechnug steht jetzt ihre Rundfunkbeiträge sind am
15.02.2013 fällig. Muss ich diese Rechnung trotzdem zahlen,
bzw. wenn ich vor dem 15.02 die bestätigung der Abmeldung
bekomme müsste ich dann zahlen?

Gruß, Olli


Guten Tag Olli1000,
wenn ich mich nicht ganz irre hattst du vor einiger Zeit schon einmal bei mir in dieser Angelegenheit angefragt. Nun, wie auch immer.
Da ich davon ausgehe, dass dein Vater als Familienvorstand bzw. Wohnungsinshaber (Mieter/Eigentümer) steht, ist dieser nach derzeitigem Stand gebvührenpflichtig. Die abGEZockt kann daher nicht von dir weitere Gebühren verlangen. Du brauchst also Rechnungen der abGEZockt nicht zu bezahlen, da du nicht gebührenpflichtig bist.
So hoffe ich jedoch, dass du der abGEZockt die Kündigung für dich per Einschreiben zugeleitet hast und den Einschreibebeleg GUT aufhebst (am besten dauerhaft, mindestens für die nächsten 25 Jahre).
Und was ein Rechtsanwalt zur neuesten Gebührenabzocke der abGEZockt sagt - guckst du hier: http://www.123recht.net/article.asp?a=134154

Mit freundlichem Gruss
und einen angenehmen Tag,
Pierre Mensah

Hallo Olli !

Ab 2013 gelten neue Regelungen. Danach muss für 1
Haushalt nur einmal ein Beitrag entrichtet werden.
Wenn du dies der GEZ mitgeteilt hast u n d dein
Vater bereits angemeldet ist, ist alles ok.

Warte, bis du die Antwort der GEZ bekommst. Das
kann aleerdings eine Weile dauern. Um keine Mahnung
zu bekommen, solltest du bis Ende Febr. 13 evt.
deinen Beitrag überweisen. Zuviel gezahlte Gebühren
werden dir in jedem Fall erstattet.

MfG
Hartmut

Die alte Zahlung von 17,98 pro Quartal gibt es nicht mehr.
Das mit der Abmeldung hast du richtig gemacht, ich hoffe du hast darauf hingewiesen, das dein Vater für den Haushalt die GEZ bezahlt.
Wenn ja, dürfte alles im grünen Bereich sein.
Die erhaltene Rechnung solltest du nicht zahlen.

Es ist nur noch eine Gebühr pro Haushalt notwendig, dafür allerdings der volle Betrag von 17.98 pro Monat.
Darüber wird allerdings in der Öffentlichkeit noch heftig gestritten und die aktuelle Entwicklung könnte interessant werden.
Viel Erfolg

Hallo Olli 1000
Ab dem 1. Januar 2013 wird eine Grundpauschale pro Haushalt in Höhe von 17,98 Euro erhoben - unabhängig davon, wie viele Menschen im Haushalt leben und ob ein Fernseher, Radio oder Handy vorhanden ist.
Wenn du bei den Eltern in deren Wohnung wohnst, ist kein Beitrag zu zahlen.
Wenn du im Haus der Eltern in einer eigenen Wohnung mit getrenntem Eingang wohnst, ist die Wohnungsabgabe zu zahlen.

Vor Jan. 2013 galt das alte Rundfunkgebührengesetz
mit 5,98 monatlich für Radio
und 17,98 monatlich für TV

Jetzt gilt das neue Rundfunkbeitragsgesetz
bezogen auf die eigene Wohnung.
Die Wohnungs- bzw. Haushaltsabgabe beträgt monatlich
17,98.
Gruss Peter