GEZ Rundfunkbeitrag, Definition geschäftlich genutzt für PKW?

Hallo,

weiß jemand, wie der Begriff „geschäftlich genutzt“ für einen PKW definiert ist?

Der Hintergrund meiner Frage ist, dass man als Freiberufler ohne eigene Betriebsstätte einen PKW anmelden soll. Einfach so, weil automatisch von einer mindestens teilweisen geschäftlichen Nutzung ausgegangen wird. Was ist, wenn der auf den Freiberufler zugelassene PKW ausschließlich privat genutzt wird, weil für die Tätigkeit kein PKW benötigt wird? Der angesetzte Schnüffler meinte, dass mit dem Auto doch sicher auch mal zur Bank gefahren wird, um eine geschäftliche Überweisung zu machen.

Deshalb meine Frage: Was darf man mit dem PKW? Wäre es schon geschäftlich genutzt, wenn bei oben erwähnter Fahrt zur Bank ein Kontoauszug geholt wird, auf dem neben privaten Buchungen auch Zahlungseingänge von Kunden sind? (Wenn nur ein Privatkonto existiert). Was ist, wenn das Auto zur Fahrt zu einem Kollegen in dessen Büro genutzt und dann von dort aus gearbeitet wird? Ist die Fahrt dorthin schon geschäftlich genutzt? Wie gesagt, zur eigentlichen Tätigkeit wird kein PKW benötigt.

Danke schon mal für hilfreiche Antworten

Gruß steinbock44

weiß jemand, wie der Begriff „geschäftlich genutzt“ für einen
PKW definiert ist?

Der Hintergrund meiner Frage ist, dass man als Freiberufler
ohne eigene Betriebsstätte einen PKW anmelden soll. Einfach
so, weil automatisch von einer mindestens teilweisen
geschäftlichen Nutzung ausgegangen wird. Was ist, wenn der auf
den Freiberufler zugelassene PKW ausschließlich privat genutzt
wird, weil für die Tätigkeit kein PKW benötigt wird? Der
angesetzte Schnüffler meinte, dass mit dem Auto doch sicher
auch mal zur Bank gefahren wird, um eine geschäftliche
Überweisung zu machen.

Onlinebanking - Zu Fuß gehen ist gesund.

Deshalb meine Frage: Was darf man mit dem PKW? Wäre es schon
geschäftlich genutzt, wenn bei oben erwähnter Fahrt zur Bank
ein Kontoauszug geholt wird, auf dem neben privaten Buchungen
auch Zahlungseingänge von Kunden sind? (Wenn nur ein
Privatkonto existiert). Was ist, wenn das Auto zur Fahrt zu
einem Kollegen in dessen Büro genutzt und dann von dort aus
gearbeitet wird? Ist die Fahrt dorthin schon geschäftlich
genutzt? Wie gesagt, zur eigentlichen Tätigkeit wird kein PKW
benötigt.

Fahrten zur Arbeit sind KEINE geschäftliche Nutzung.
Arbeiten mit dem Auto ist eine geschäftliche Nutzung.

Ich erinnere mich an folgendes Urteil:
Ein Arzt der mit dem Auto zu seiner Praxis fährt um dort zu arbeiten nutzt sein Auto nicht geschäftlich.
Ein Arzt der sein Auto benutzt um Hausbesuche zu machen nutzt es geschäftlich.

Allerdings basiert dieses Urteil auf der Rundfunkgebühr, nicht auf dem neuen Rundfunkbeitrag.

Wenn für die Ausübung der Tätigkeit kein PKW benötigt wird, dann wird kein PKW benötigt.
Punkt.
Bankgeschäfte? Sicher doch per Online-Banking :wink:

Beatrix

Hallo,

weiß jemand, wie der Begriff „geschäftlich genutzt“ für einen
PKW definiert ist?

Die GEZ definiert den Begriff seeeehr weit. Wenn Büromaterial eingekauft wird und dazu das Auto benutzt wird, dann „geschäftlich“.

Der
angesetzte Schnüffler meinte, dass mit dem Auto doch sicher
auch mal zur Bank gefahren wird, um eine geschäftliche
Überweisung zu machen.

Meinen kann der viel.

Wäre es schon
geschäftlich genutzt, wenn bei oben erwähnter Fahrt zur Bank
ein Kontoauszug geholt wird, auf dem neben privaten Buchungen
auch Zahlungseingänge von Kunden sind?

Ja

(Wenn nur ein
Privatkonto existiert).

Dann wäre es privat, aber es muss ja wohl ein Geschäftskonto existieren.

Was ist, wenn das Auto zur Fahrt zu
einem Kollegen in dessen Büro genutzt und dann von dort aus
gearbeitet wird?

Fahrt zur eigenen Arbeitsstätte - nicht geschäftlich.
Zum Kollegen … grenzwertig.

PS: Das Auto darf dann natürlich auch nicht geschäftlich in der Steuer auftauchen.

lg
Richard

Hallo

weiß jemand, wie der Begriff „geschäftlich genutzt“ für einen
PKW definiert ist?

Im RBStV steht folgendes:
„Inhaber eines Kraftfahrzeugs (Beitragsschuldner) für jedes zugelassene
Kraftfahrzeug, das zu gewerblichen Zwecken oder einer anderen
selbständigen Erwerbstätigkeit oder zu gemeinnützigen oder
öffentlichen Zwecken des Inhabers genutzt wird; auf den Umfang
der Nutzung zu diesen Zwecken kommt es nicht an
;“

Das heisst also, das auch minimale geschäftliche Nutzung die Beitragspflicht auslöst (nur „atypische Einzelfallnutzung“ kann da eine Ausnahme sein, es gibt da ein älteres Urteil zu den Rundfunkgebühren, finde es aber gerade nicht).

Nur wer also wirklich nie (zur Bank, zum Finanzamt, zum Steuerberater, Briefmarken,
Toner kaufen - aus geschäftlichen Gründen) das Auto dafür nutzt, muss nicht zahlen.

Ärgerlich ist das nicht zu vernachlässigende Risiko, dass der Beitragsservice die Situation gerichtlich feststellen lässt, mit möglicherweise erheblichen Kosten. Man sollte für den Fall jetzt schon überlegen wo die Knackpunkte liegen und belegen können, dass man all diese Tätigkeiten nur online oder per ÖPNV erledigt (ein Ticket für die Fahrt zum Finanzamt wäre ein nettes Indiz :smile: ).

Grüße,
.L

Tatsächlich sind Selbstständige, Freiberufler oder Heimarbeiter, die ein eigenes Kraftfahrzeug betrieblich nutzen, gesondert beitragspflichtig.

Zwar brauchen sie, wenn sie ihren Geschäften im heimischen Arbeitszimmer nachgehen, dafür keinen (zusätzlichen) Rundfunkbeitrag mehr zu bezahlen, solange sich das Büro in der Mietwohnung oder im privaten Eigenheim befindet, da für die ja bereits Beitrag gezahlt wird.

Nur: Da ein solches Home Office nicht als „Betriebsstätte“ zählt, muss bereits für das erste betrieblich genutzte Fahrzeug die ermäßigte Rundfunkgebühr von 5,99 Euro entrichtet werden.

G imager

Und es dürte jeder Lebenserfahrung widersprechen, zwar ein Auto zu halten, aber dennoch ausgerechnet jede geschäftlich notwendige Tätigkeit wie Besuch des Steuerberaters, Briefeinwurf von Rechnungen oder Beschaffung von Büromaterial ausschliesslich zu Fuß oder mit dem Fahrrad zu erledigen :smile:

G imager

Hallo

Und es dürte jeder Lebenserfahrung widersprechen, zwar ein
Auto zu halten, aber dennoch ausgerechnet jede geschäftlich
notwendige Tätigkeit wie Besuch des Steuerberaters,
Briefeinwurf von Rechnungen oder Beschaffung von Büromaterial
ausschliesslich zu Fuß oder mit dem Fahrrad zu erledigen :smile:

Warum?
Ich habe ein Auto, kann aber alle Dinge des täglichen Lebens zu Fuß/ mit Fahrrad erledigen.
Mit dem Auto mache ich eigentlich nur Urlaub bzw. Freizeitausflüge oder mal Shopping in die nächste größere Stadt.
In Großstädten gibt es außerdem meist einen gut ausgebauten ÖPNV.

Auch wenn viele Menschen mittlerweile keinen km mehr zu Fuß machen können, gilt das nicht für alle.

Beatrix

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