Dass man die GEZ nicht ins Haus lassen muss und sich auch auf kein Gespräch mit dem Kontrolleur einlassen muss, ist ja bekannt.
Was ist aber, wenn der Kontrolleur versucht, Beweise auf zwielichtige Art zu sammeln?
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Kontrolleur betritt z.B. das Grundstück, um durch Fenster nach Fernsehern zu schauen.
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Kontrolleur befragt Nachbarn, ob sie wissen, dass Fernseher laufen.
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Kontrolleur betritt den privaten Parkplatz, um im Auto nach Radio zu schauen
Begeht der Kontrolleur Hausfriedensbruch?
Darf die GEZ solche „Beweise“ verwenden?
Abschließend: der Kontrolleur darf ja das Grundstück, wie z.B. auch ein Brieffräger, betreten, um zur Haustür zu gelangen und zu klingeln.
Was aber, wenn jemand ein Schild anbringt, dass Mitarbeitern der GEZ das Betreten des Grundstücks verbietet?
Viele Grüße
Holygrail
Was ist aber, wenn der Kontrolleur versucht, Beweise auf
zwielichtige Art zu sammeln?
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Kontrolleur betritt z.B. das Grundstück, um durch Fenster
nach Fernsehern zu schauen.
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Kontrolleur befragt Nachbarn, ob sie wissen, dass Fernseher
laufen.
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Kontrolleur betritt den privaten Parkplatz, um im Auto nach
Radio zu schauen
Begeht der Kontrolleur Hausfriedensbruch?
In Fall 1 und 3 ist das durchaus im Bereich des Möglichen.
Fall 2 ist legitim, aber eine entsprechende Aussage von Nachbarn wohl kaum ein Beweis für irgendetwas.
Darf die GEZ solche „Beweise“ verwenden?
Wenn der GEZ-Mitarbeiter ein Rundfunkempfangsgerät feststellt, dann wird er diese Information wohl auch verwenden können. Nur wird ein GEZ-Mitarbeiter wohl kaum ein Kfz einem Besitzer zuordnen können.
Abschließend: der Kontrolleur darf ja das Grundstück, wie z.B.
auch ein Brieffräger, betreten, um zur Haustür zu gelangen und
zu klingeln.
Was aber, wenn jemand ein Schild anbringt, dass Mitarbeitern
der GEZ das Betreten des Grundstücks verbietet?
Sofern man die Einzige Partei auf dem Grundstück ist, ist das wohl eine eindeutige und selbsterklärende Aussage. 
Gruß Andreas
hallo Holygrail
hier ist ein nützlicher Link für dich zum Thema GEZ:
http://www.rundfunkgebuehrenzahler.de/
Gruß
Sonja
Nachdem der nette Mann von der GEZ keine Befugnisse hat kannst Du Ihm sagen, müsste er Dir ja nachweisen, das es sich um ein TV Gerät handelt und nicht um ein Kunstwerk eines Künstlers
)
Im Zweifelsfall:" nein das ist kein TV was sie hören, mein Schwiegersohn liest meine Frau die Zeitung vor *gg*"
Sollte wenn er ein Foto machen, dann würde er sich ganz schön in die Nesseln setzen wenn er dumm genug währe das zuzugeben.
Und für die Nachbarn gilt:" Lass die Leute reden,…lalalala"
Ansonsten gilt fairerweise wer guckt sollte GEZahlt haben wer nicht GEZalt hat demm muß man das zweifelsfrei nachweisen das er einen TV/Radio besitzt.
Was der nahezu befugnisslose arme Mann von der GEZ nicht wirklich kann.
Mein persönlicher Rat:" wenn Du guckst melde doch einfach dein gerade NEU erworbenes TV Gerät an", und schon biste ein paar Kröten ärmer, aber eine Menge Sorgen los.
Ansonsten siehe oben.
Was aber, wenn jemand ein Schild anbringt, dass Mitarbeitern
der GEZ das Betreten des Grundstücks verbietet?
Sofern man die Einzige Partei auf dem Grundstück ist, ist das
wohl eine eindeutige und selbsterklärende Aussage. 
Und was wird durch diese Aussage so eindeutig erklärt?