GEZ seit 2004 doppelt gezahlt.Rückzahlung verjährt

Hallo Forum,
meine Mutter hat vor ein paar Tagen gemerkt, dass sie seit irgendwann in 2004 doppelte GEZ Gebühren abgeführt hat. Es wurden immer im Abstand von einem Monat sozusagen zwei verschiedene Aktenzeichen abgebucht. Grund dafür war, dass meine Mutter vor 2004 bei der GEZ noch mit dem angeheiraten Namen ihres Exmanns geführt wurde, 2004 wurde dies umgestellt.
Nun will die GEZ ihr das doppelte Geld zurückzahlen, aber nicht die vollen, doppelten Gebühren. Die GEZ zieht 3 komplette Jahre ab aus Verjährung. Ist das so, kann man da nichts machen?

Wäre topp, wenn man mir helfen könnte :smile:

danke

Guten Tag zzyzxx,

Leider ist das so! Die abGEZockt kann sich auf die üblichen Verjährungsfristen berufen und eine Rückzahlung in so weit verweigern, einfach weil ihr da keine juristische (rechtliche) Möglichkeit habt, diese 3 weiteren Jahre gerichtlich gegen die abGEZockt geltend zu machen.

Würde die abGEZockt das mit mir machen, würde ich einfach den Spiess umdrehen, nachdem die mir das andere Guthaben ausgezahlt haben.

Ich würde der abGEZockt in dem Falle kurzerhand mitteilen, dass ich, wenn ich meinen gerechtfertigten Anspruch wegen deren Berufung auf die Verjährung schon nicht mehr gerichtlich gegen die geltend machen kann, den restlichen zuviel gezahlten Betrag aus diesen 3 Jahren kurzerhand gegen die aktuellen Gebührenansprüche gegenrechnen würde und diese daher abnutzen würde (also für die nächsten 3 Jahre keine abGEZockt Gebühren zahlen würde, weil die das Geld ja bereits bekommen haben.
Dazu muss man allerdings dickfellig und stur sein und darf sich absolut nicht von der abGEZockt einschüchtern lassen, denn die wollen natürlich die unrechtmässig kassierten Gebühren als Profit behalten und sich nicht auf die Laufenden Gebhren anrechnen lassen.
Nach Ablauf der 3 Jahre kann man dann normal weiter zahlen (oder, wenn man den Mut dazu hat und die Nerven :smile:, einfach keine abGEZockt Gebühren mehr bezahlen und sich bei der abGEZockt abmelden). Wem das zu nervig ist, der kann sich ja entschliessen, die Mindesgebühren zu zahlen, als für ein angemeldetes Radio (und ein TV).

Diese Verhaltensweise der abGEZockt ist jedenfalls absichtlich so geplant und wenn sich jemand nicht meldet, kassiert die abGEZockt frech-dreist einfach doppelt so lange es gut geht.
Merkt es irgendwann jemand nach etlichen Jahren, dann beruft die abGEZockt sich kurzerhand auf die Verjährungsfristen und erstattet notgedrungen nur die Beträge zurück, die noch nicht „verjährt“ sind. So macht die abGEZockt in jedem Falle fette Beute.

Ich hoffe, diese Infos helfen dir erstmal weiter.
Mit freundlcihem Gruss
Pierre Mensah

Verjährung ist im BGB geregelt.
Ansonsten die Geschäftsbedingungen der GEZ im Internet
nachlesen. Viel Glück!

Gruß, Sabine

Hallo - das ist ja ganz dumm gelaufen. Aber es ist wirklich so die Verjährung beträgt sogar 4 Jahre - also halt die Füsse still, knirsche vor dich hin und „freue“ dich wenn die GEZ nur 3 Jahr abzieht.
Aus der Geschichte kann man nur lernen, seine Kontoauszüge immer korrekt zu überprüfen.
Tut mir leid dir keine bessere Antwort geben zu können.
Viel Erfolg - man könnte ja beider GEZ einen auf Kulanz zu machen und sozusagen etwas „betteln“ und eine angespannte Lebenssituation ins Spiel bringen… aber Anspruch habt ihr nicht
mfg - Barbara Natzschka

Hallo - das ist ja ganz dumm gelaufen. Aber es ist wirklich so die Verjährung beträgt sogar 4 Jahre - also halt die Füsse still, knirsche vor dich hin und „freue“ dich wenn die GEZ nur 3 Jahr abzieht.
Aus der Geschichte kann man nur lernen, seine Kontoauszüge immer korrekt zu überprüfen.
Tut mir leid dir keine bessere Antwort geben zu können.
Viel Erfolg - man könnte ja beider GEZ einen auf Kulanz zu machen und sozusagen etwas „betteln“ und eine angespannte Lebenssituation ins Spiel bringen… aber Anspruch habt ihr nicht
mfg - Barbara Natzschka

Bitte wenden Sie sich an dieser Email Adresse : [email protected] dann kann ich ihnen weiterhelfen und Sie genau aufklären.Aus Platzgründen kann ich es hier nicht tun.
Mit freundlichen Grüßen
Der Gelehrte