Unterfallen Streitigkeiten mit der GEZ dem Bereich „steuer- und abgaberechtliche Angelegenheiten“ im Sinne der ARB?
Sprich: Ist es bedingungsgemäß, wenn ein Rechtsschutzversicherer die Kostenübernahme für eine Beratung im Zusammenhang mit der GEZ ablehnt mit dem Hinweis, im Bereich des Steuer-Rechtsschutzes sein erst die Interessenwahrnehmung vor Finanz- und Verwaltungsgerichten umfaßt?
Ciao, Wotan
Hallo,
auch wenn es jetzt Ärger geben wird:
Definition Steuer = (aus Wikipedia)
Nach heutigem Verständnis sind Steuern Geldleistungen, die
-nicht eine Gegenleistung für eine besondere Leistung darstellen und
-von einem öffentlich-rechtlichen Gemeinwesen (in Deutschland Bund, Land, Gemeinde)
-zur Erzielung von Einnahmen
-allen auferlegt werden, bei denen der Tatbestand zutrifft, an den das Gesetz die Leistungspflicht knüpft.
nach dieser Definition handelt es sich um eine Steuer.
-Besondere Leistung: nein, das Programm wird ja nicht für mich gemacht
-ö-r Gemeinwesen: strittig, aber immerhin sind die Anstalten ja öffentlich-rechtlich
-erzielung von Einnahmen: was denn sonst.
-klar: jeder, der ein Rundfunkgerät besitzt, muss zahlen
Gruß
HaWeThie