GEZ - Student mit Einkommen

Hallo zusammen,

mal angenommen da ist ein dualer Student und dieser hat ein Einkommen über dem GEZ Satz.

Mal weiter angenommen… die Eltern sind ordnungsgemäß bei der GEZ angemeldet, der Student zieht in eine andere Stadt - die Wohnung mieten die Eltern melden sich auch an weil auch sie die Wohnung an freien Wochenenden nutzen werden. Der Student verfügt über Laptop, Fernseher und Handy - kein einziges der benutzten Telekommunikationsgeräte gehört dem Studenten - nachweisbar durch Kaufbelege oder Vertrag. Ist bei so einer Konstellation der Student eigentlich gebührenpflichtig oder nicht?

Danke schon mal
Gruss Keuper

Laut Rundfunkgebührenstaatsvertrag ist nicht der Besitz entscheidend sondern das Bereithalten zum Empfang.

Also ja, der Student müsste es anmelden.
Bekommt der Student auch nur einen € Bafög kann dieser sich auch befreien lassen.

Gegenfrage
Hallo Safrael

Das würde ja bedeuten, dass auch ein Mitglied einer Wohngemeinschaft, der ein Gerät eines anderen Mitbewohners nutzt, GEZ-Gebühren zahlen müsste, auch wenn er nachweislich kein eigenes Gerät besitzt.
Richtig?

Hmmm

Gruß
Luise

…ich frage ja auch gerade deshalb - kannte mal so einen Typen und der hat immer von seinen glänzenden Geschäften zum Semesterbeginn erzählt.

Gruss Keuper

Das würde ja bedeuten, dass auch ein Mitglied einer
Wohngemeinschaft, der ein Gerät eines anderen Mitbewohners
nutzt, GEZ-Gebühren zahlen müsste, auch wenn er nachweislich
kein eigenes Gerät besitzt.
Richtig?

Falsch. Die von Safrael genannte Begründung der Gebührenpflicht ist so eindeutig wie unmißverständlich: entscheidend ist das Bereithalten zum Empfang.

Gruß

Hallo,

Das würde ja bedeuten, dass auch ein Mitglied einer
Wohngemeinschaft, der ein Gerät eines anderen Mitbewohners
nutzt, GEZ-Gebühren zahlen müsste, auch wenn er nachweislich
kein eigenes Gerät besitzt.
Richtig?

Nicht ganz.
Es geht hier um Geräte von Studenten mit eigenem Haushalt. Lies einfach mal unter http://gez.de/gebuehren/gebuehrenpflicht/index_ger.html die Punkte 4 und 7.
Im übrigen sollte man sich mal überlegen, wie viele verliehene Geräte es in D wohl gäbe, wenn man für geliehene Geräte keine GEZ zahlen müsste…
Gruß
loderunner (ianal)

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Die Links sind irrrelevant
Hallo
Die Ausgangsfrage war doch, - und darauf bezogen kam meine Antwort, ob der STUDENT GEZ-pflichtig ist. Dem ist nicht so.

Die Frage die sich nun stellt ist die, ob die Eltern die Geräte in der Zweitwohnung anmelden müssen. Dies würde ich bejahen.

Der Student hat aber kein eigenes Gerät und muss folglich auch nicht zahlen. Und ob die Eltern einem anderen die Nutzung ihrer Geräte erlauben, hat die GEZ nicht zu interessieren.

Luise

Der Student hat aber kein eigenes Gerät und muss folglich auch
nicht zahlen. Und ob die Eltern einem anderen die Nutzung
ihrer Geräte erlauben, hat die GEZ nicht zu interessieren.

Wenn Telefon (Handy) und Laptop typischerweise exklusiv vom Studenten genutzt werden, begründet dies eine Gebührenpflicht für ihn, denn er hält die Geräte zum Empfang bereit.

Gruß

Hallo

Das würde ja bedeuten, dass auch ein Mitglied einer
Wohngemeinschaft, der ein Gerät eines anderen Mitbewohners
nutzt, GEZ-Gebühren zahlen müsste, auch wenn er nachweislich
kein eigenes Gerät besitzt.
Richtig?

Kommt darauf an, ob er es ausschliesslich benutzt, oder auch benutzt.

Neben allen anderen Regeln gilt, jedes Gerät muss nur einmal angemeldet werden - ein einzelnes Gerät kann quasi nicht von zwei verschiedenen Personen zum Empfang bereitgehalten werden.

Falls das Gerät also das einzige des Besitzers ist, es von ihm angemeldet ist und dieses an den Mitbewohner verliehen wird, ist keine weitere Gebühr zu zahlen.

Fall das Gerät aber nicht schon durch den Besitzer angemeldet ist, müsste der Leiher/Nutzer das Gerät selber anmelden (falls nicht doch der Besitzer das machen müsste). Falls es ein gebührenbefreites Zweitgerät ist, wird die Sache spannend :smile:

Gruß, DW.

mal angenommen da ist ein dualer Student und dieser hat ein
Einkommen über dem GEZ Satz.

Mal weiter angenommen… die Eltern sind ordnungsgemäß bei der
GEZ angemeldet, der Student zieht in eine andere Stadt - die
Wohnung mieten die Eltern melden sich auch an weil auch sie
die Wohnung an freien Wochenenden nutzen werden. Der Student
verfügt über Laptop, Fernseher und Handy - kein einziges der
benutzten Telekommunikationsgeräte gehört dem Studenten -
nachweisbar durch Kaufbelege oder Vertrag. Ist bei so einer
Konstellation der Student eigentlich gebührenpflichtig oder
nicht?

Zuerst mal:
Irgendjemand ist auf jeden Fall gebührenpflichtig!

Entweder die Eltern (weil Geräte am Zweitwohnsitz getrennt zu bezahlen sind) oder der Student.

Die Frage ist: Wie genau definiert man das Bereithalten zum Empfang?
Hält der Eigentümer die Geräte bereit? (Eltern)
Oder der Besitzer? (Student)

Da aber beide male einer von denen zahlen muss, sollte man vielleicht besser den Studenten als Besitzer für die Bereitstellung zahlen lassen.
Zudem ist es wohl SEIN Erstwohnsitz, aber nur der ZWeitwohnsitz der Eltern.
Wer der Eigentümer eines Empfangsgerätes ist, dürfte zudem wohl egal sein, denn Fernseher werden auch vermietet.
Dabei ist der Eigentümer nicht gebührenpflichtig, sondern der Besitzer, denn er hat ja die tatsächliche Verfügungsgewalt über das Gerät.

Hallo
Die Ausgangsfrage war doch, - und darauf bezogen kam meine
Antwort, ob der STUDENT GEZ-pflichtig ist. Dem ist nicht so.

Man müsste sich wohl mal Urteile dazu ansehen.

Der Staatsvertrag sagt nur: „Rundfunkteilnehmer ist, wer ein Rundfunkempfangsgerät
zum Empfang bereithält.“

Ich würde als Nicht-Anwalt sagen, dass der, der regelmäßig die alleinige Verfügungsgewalt über ein Rudnfunkgerät hat auch derjenige ist, der es zum Empfang bereithält.
Ganz egal, ob es den Eltern, einer Leihfirma oder dem Leasingunternehmen gehört.

Sicherlich, aber
Hallo Herrman

Falsch. Die von Safrael genannte Begründung der
Gebührenpflicht ist so eindeutig wie unmißverständlich:
entscheidend ist das Bereithalten zum Empfang.

Aber das Bereithalten, setzt doch ein Besitztum voraus.

Lieben Gruß
Luise

Aber das Bereithalten, setzt doch ein Besitztum voraus.

Richtig. Besitz bedeutet aber nicht mehr als Verfügungsgewalt. Die reicht jedoch bereits aus, ein Gerät bereitzuhalten. Wenn Besitzer und Eigentümer verschiedene Personen sind, ist demnach der Besitzer zur GEZ-Zahlung verpflichtet.

Gruß

Student muss nicht, aber Eltern müssen 2x zahlen!
Hallo,
also mit anderen Worten: Der Student lebt in der elterlichen Zweitwohnung und nutzt die dort vorhandenen Geräte, die nicht seine eigenen sind. Dann muss er sich nicht anmelden, allerdings müssen seine Eltern sowohl die Geräte am Erstwohnsitz als auch die am Zweitwohnsitz anmelden und dafür auch zweimal Gebühren zahlen. Wenn der Student in dieser Zweitwohnung ein eigenes Zimmer hat, in dem auch Geräte stehen, muss er Student sich zusätzlich auch noch anmelden.

Hallo Safrael

Das würde ja bedeuten, dass auch ein Mitglied einer
Wohngemeinschaft, der ein Gerät eines anderen Mitbewohners
nutzt, GEZ-Gebühren zahlen müsste, auch wenn er nachweislich
kein eigenes Gerät besitzt.
Richtig?

Nein, in einer WG sind durch die Anmeldung eines Bewohners dessen eigene und alle gemeinschaftlich genutzten Geräte abgedeckt. Die übrigen Bewohner müssen sich nur anmelden, wenn sie zusätzlich eigene Geräte zum Empfang bereithalten. Dazu zählen allerdings auch internetfähige PCs und Mobiltelefone.