Hallo,
ich bin Student, habe einen 450 euro job.
Damit finanziere ich meine Miete, mein Essen und mein Studium.
Ich zahlte auch immer meine GEZ.
Dann habe ich für ein halbes Jahr in einer Bedarfsgemeinschaft gewohnt (1 Haushalt) und musste in dieser Zeit keine GEZ Zahlen was ja gut war. Jetzt wo ich wieder alleine wohne, möchte die GEZ mit einer völlig anderen Beitragsnummer für das letzte halbe Jahr das ich dort gewohnt habe auf meine neue Adresse in der ich gerad mal 1 monat wohne GEZ Nachgezahlt bekommen.
Ist die GEZ dazu bevollmächtigt? Denn der Haushalt in dem ich gewohnt hab war Offizel befreit. Und die GEZ Reagiert auf meine Schreiben mit den Befreiungsnachweisennicht, sondern schreibt mir immer die gleichen Briefe das ich im Zahlungsverzug bin.
Gibt es eine Möglichkeit mich von der GEZ zu befreien? Warum muss ich als Student zahlen, hab selber nur netto 150 euro (Abzug von Studium und WGMiete)zum leben, 18 euro ist viel geld für mich.
Andere Sozialempfänger bekommen die Miete für die Wohnung bezahlt. Nichts gegen Sozialempfänger, aber ich kenne viele die eine 500 euro Warm Wohnung finanziert bekommen und zustätzlich noch Geld bekommen. DIese werden befreit.
Wieso müssen arbeitende und studierende Menschen ohne Freizeit und Geld dann noch GEZ zahlen? bafög konnte ich nicht beantragen weil mein Vater zuviel geld verdient (schön für meinen vater!) und wollte mein Bafölg für meinen Master aufheben und das versuchen noch bis dahin zu durchzuziehen. Würde ich jetzt für meinen Bachelor bafög beantragen wird dieser nicht in mein mAster mitgenommen wenn 1 monat pause dazwischen ist, was so sein wird…
wenn das BAFÖG Amt, der Meinung ist, der Vater würde zuviel verdienen, dann ist das wahrscheinlich auch so.
Was hindert dich daran, den Vater (ggf. auch die Mutter) um Unterstützung zu bitten?
Es hört sich nämlich hier so an, als ob die Eltern hier gar nichts zahlen würden.
Aber die Person, die Sozialleistungen bezieht, wohnt doch nicht mehr da. Damit ist der Befreiungsgrund nicht mehr vorhanden.
Der wichtigste Grund wird der Verwaltungsaufwand sein. Wer Sozialleistungen bezieht, dessen Einkünfte und Pipapo wurde schon überprüft. So muss das nicht von der GEZ (die heiß nicht mehr so, ist mir aber egal) getan werden.
Versuch es doch mal als Härtefall. Da gibt es anscheinend eine Möglichkeit. (mit Härtefall GEZ googeln). Allerdings ist bei dir anscheinend der Fall, dass du nicht aus Sozialleistungen, sondern auf den dir zustehenden Unterhalt verzichtest.
Wieso konntest du es dann nicht beantragen? Den Antrag kannst du schreiben, und dein Vater ist verpflichtet, sein Formular auszufüllen. Wenn er das nicht tun will, soll er dir Unterhalt zahlen. Oder du kriegst Bafög, und das Bafög-Amt setzt sich dann mit deinem Vater auseinander (verlangt und kriegt das Geld von ihm). - Und selbst wenn du nur 1 Euro Bafög kriegst, kannst du ja eine GEZ-Befreiung kriegen.
Wie kann man Bafög für seinen Master aufheben? Das klingt so, wie eine Ersparnis, die man sich für später aufhebt. Aber Bafög kriegt man doch nicht rückwirkend. Und du hast doch gerade noch geschrieben, du kriegst gar kein Bafög. Das ist irgendwie unklar.
Zwischen zwei Semestern ist immer 1 Monat Pause …
Mein Sohn bekommt Bafög für den Bachelor und auch für den Master, allerdings nur für die Dauer der Regelstudienzeit. Der Master baut doch auf den Bachelor auf, und ist nicht als zweite Ausbildung zu betrachten.
Zu 1) Nochmal in Kürze:
Habe 6 Monate in einem Haushalt gewohnt
befreit von GEZ und danach 1 Monat privat. Jetzt will GEZ für 7 Monate
rückwirkend 18 euro haben. Dürfen die das?
Um die anderen Dinge zu erklären würde das den Rahmen sprengen. Da ich schon eine Ausbildung mit Fachabitur habe braucht mein Vater mich nicht weiter zu fördern. Jetzt wo ich 25 geworden bin könnte ich Bafög beantragen. Möchte ich allerdings den Master an einer anderen Uni machen liegt eine Wartezeit von mehr als 1 Monat dazwischen und diese Phase wird von Bafög nicht überbrückt. Doch die Frage 1 wäre mir am wichtigsten zu wissen. ist vielleicht nicht ganz klar gewesen. Danke
Und eine zweite Ausbildung wird meinem Informationsstand nach mit Bafög auch nur dann gefördert, wenn sie auf die erste Ausbildung aufbaut. - Und wenn das der Fall ist, muss wohl auch der Vater Unterhalt zahlen … bin mir aber nicht ganz sicher. Der Selbstbehalt ist dann aber bestimmt höher als bei einem Kind, das die erste Ausbildung macht.
Wenn das alles nicht zutrifft: Ok. Sonst würde ich mich doch noch mal genauer erkundigen. Und dabei bedenken, dass Sachbearbeiter manchmal keinen guten Durchblick haben und falsch beraten.
Immer noch unklar.
Was heißt „befreit“ ? Wer war befreit ? Doch die Person die dort lebte.
Das gilt aber nicht für weitere dort lebende Personen !
Es gibt nur Befreiungen an die Person gekoppelt, nicht an den Haushalt.
Wenige Ausnahmen, etwa die Ehefrau eines Befreiten wäre selbst nicht zahlungspflichtig, Kinder mit eigenem Einkommen schon .
Oder zahlte dort jemand Beitrag(Haushaltsbeitrag), dann wären auch alle weiteren Personen sozusagen frei. 1 Haushalt = 1 Beitrag
Dann dürfte nicht nachberechnet werden.
du machst es selbst kompliziert. Streiche mal die Begriffe GEZ und Haushalt aus deinem Gedächtnis und lese dies http://www.rundfunkbeitrag.de/ und versuche deine Situation jetzt und in der Vergangenheit entsprechend zu formulieren. Man bezahlt den Rundfunkbeitrag nicht für einen Haushalt sondern für eine Wohnung.
Zu deiner Frage „dürfen die das?“: natürlich dürfen die. Man darf sich auch dagegen wehren - nennt sich Widerspruch, wie, steht in der Zahlungsaufforderung.
Wenn die eine Bedarfsgemeinschaft hatten, dann schon. Dann werden sie Alg-II-mäßig behandelt wie ein Ehepaar.
Sonst hättest du natürlich recht: In einer WG ist diejenige Person für GEZ zuständig, die nicht befreit ist. Das weiß ich genau, das steht auch irgendwo auf den Seiten der GEZ. Aber er schreibt ja, er habe in einer Bedarfsgemeinschaft gewohnt.
Hallo, Ja es war eine Bedarfsgemeinschaft. Und ich war mitbefreit. Daher bin ich schon seit 2 monaten auf dem Richtigen Weg, Notfalls mit Anwalt. Danke
Schreib denen erstmal einen eingeschriebenen Brief des Inhalts, dass sie deine Briefe bitte lesen und bis zum … (ca. gut in zwei Wochen) beantworten möchten, dass du ansonsten dann einen Anwalt einschaltest.
Oder zahl für die Zeit doch einfach nicht. Lass die doch zuerst ihren Anwalt tätig werden lassen. Allerdings trotzdem den eingeschriebenen Brief mit Fristsetzung schicken.
Für den einen Monat danach hat es aber keinen Sinn, den solltest du zahlen. Ansonsten, wie gesagt, versuche es als Härtefall, das geht aber nur für die Zukunft.