GEZ, temporärer Umzug

Hallo,

Nehmen wir an, ein Ehepaar wohnt gemeinsam in einer Wohnung, in der alle Geräte angemeldet sind. Die GEZ-Gebühr läuft dann auf einen der Ehepartner.

Nehmen wir an, genau dieser Ehepartner zieht für ein halbes Jahr beruflich bedingt in eine andere Stadt, wo er sich mit Nebenwohnsitz eine möblierte Wohnung mietet, in der schon Radio und Fernsehen vorhanden ist. Diese dortigen Geräte sind auf die Vermieterin gemeldet.

Die eigenen Geräte verbleiben im gemeinsamen Hauptwohnsitz des Ehepaares.

Ist man in dieser Situation grundsätzlich verpflichtet oder angehalten, irgendetwas umzumelden oder zu erklären?

Mit vielen Grüssen, Walkuerax

Ist man in dieser Situation grundsätzlich verpflichtet oder
angehalten, irgendetwas umzumelden oder zu erklären?

Mal aus der hohlen Hand: Da man der GEZ das „Vorhalten von Rundfunkempfangsgeräten“ melden und bezahlen soll, und ich in der temporären Wohnung keine Vorhaltung sehe (das tut die Vermieterin), wüsste ich nicht, warum man da was machen sollte. Von der moralischen Pflicht, der GEZ möglichst wenig Gutes zu tun mal ganz abgesehen.

.m (kein Rechtsgelehrter!)