Hallo,
Nehmen wir an, ein Ehepaar wohnt gemeinsam in einer Wohnung, in der alle Geräte angemeldet sind. Die GEZ-Gebühr läuft dann auf einen der Ehepartner.
Nehmen wir an, genau dieser Ehepartner zieht für ein halbes Jahr beruflich bedingt in eine andere Stadt, wo er sich mit Nebenwohnsitz eine möblierte Wohnung mietet, in der schon Radio und Fernsehen vorhanden ist. Diese dortigen Geräte sind auf die Vermieterin gemeldet.
Die eigenen Geräte verbleiben im gemeinsamen Hauptwohnsitz des Ehepaares.
Ist man in dieser Situation grundsätzlich verpflichtet oder angehalten, irgendetwas umzumelden oder zu erklären?
Mit vielen Grüssen, Walkuerax