GEZ über Nebenkosten abrechnen

Nehmen wir einmal an, ein Vermieter verlangte in den Aufstellungen der Nebenkosten die GEZ-Gebühren vom Mieter ohne zu wissen ob dieser anderweitig bereits die Gebühren zahlt oder überhaupt Rundfunkempfänger besitzt.

Der besagte Mieter hat die Rechnung bezahlt. Muss der Vermieter nun dem Wunsch des Mieters entsprechen und einen Nachweis über den Verbleib des Geldes erbringen (Beleg, GEZ-Nr.)?

Handelte der Vermieter überhaupt Rechtens?

Grüße
atsuri

Hallo,

das ist ungewöhnlich, da der Vermieter gar nicht weiss, welche Geräte der Mieter überhaupt betreibt.

Das ist eigentlich so nicht möglich. Sicher, dass hier nicht Kabelgebühren gemeint sind?

Gruß!

Horst

Sicher, da die Kabelgebühren einen weitereren Posten auf der Nebenkostenauflistung ausmacht.

Hallo,

zum einen ist es absolut unüblich, Rundfunkgebühren über die Betriebskosten abzurechnen, weil die Anmeldepflicht eine höchstpersönliche Verpflichtung des Bewohners ist.

Zum anderen sind Rundfunkgebühren in der Betriebskostenverordnung nicht als umlegbare Betriebskosten aufgeführt. Wenn der Mietvertrag nichts über Rundfunkgebühren sagt, wovon ich mal ausgehe, gibt es auch überhaupt keine vertragliche Grundlage, diese Kosten umzulegen.

(Kann es sein, dass der Vermieter vorher selbst dort gewohnt hat und einfach nur verpennt hat, sich abzumelden? Das wäre sein Pech.)

Gruß

Nein, das kann ich ausschließen.
Der Hausverwalter, der für die Nebenkosten zuständig ist, behauptet das würde für das gesamte Mietshaus (12 Parteien) in dieser Weise abgerechnet. Die anderen Mieter würden ihre GEZ-Nr direkt weitergeben, damit das bei den Nebenkosten zugeordnet werden kann. Aber da er bei o.g. Mieter keine Nr hätte, liefe das über die Nummer des Vermieters. Diese Nummer hat der Mieter nun erhalten, um auf eigene Faust bei der GEZ nachfragen zu können.

Die Frage ist nun: wie reagiert der Mieter nun? Meldet er sich bei der GEZ und stellt fest, dass der Vermieter ihn betrogen hat, bekommt er sein Geld womöglich nur über einen Anwalt/Drohung mit Anzeige zurück.

Das Geld bekommt dann ja sowieso die GEZ, so dass es einfacher wäre diesen vermeintlichen Betrug auf sich beruhen zu lassen.

Allerdings steht noch eine weitere Nebenkostenrechnung im nächsten Jahr aus in der diese Kosten wohl wieder aufgeführt werden. Aber dann ist der Mieter ja etwas schlauer…

Hallo,

Der Hausverwalter, der für die Nebenkosten zuständig ist,
behauptet das würde für das gesamte Mietshaus (12 Parteien) in
dieser Weise abgerechnet.

Lustige Konstruktion. Woher weiß der Verwalter denn, welche Parteien überhaupt zahlen müssen? Die Zahlungspflicht hängt nicht von der Wohnung, sondern von den persönlichen Verhältnissen der Bewohner (Mieter) ab:

  • Es kann doch sein, dass einzelne Mieter gar keine Rundfunkempfänger oder nur ein Radio haben (=> keine oder nur ermäßigte Gebührenpflicht)
  • Es kann doch sein, dass einzelne Mieter von der Gebührenpflicht befreit sind (=> keine Gebührenpflicht)
  • Es kann doch sein, dass in einzelnen Wohnungen WGs oder unverheiratete Paare leben, wo jeder seine Geräte für sich anmelden muss (=> doppelte oder mehrfache Gebührenpflicht)

Genau deshalb ist es nicht zweckmäßig, das über die Betriebskosten abzurechnen. Davon abgesehen erstaunt es mich, dass die Rundfunkanstalt sich darauf überhaupt einlässt. Gebührenpflichtig ist, wer Rundfunkgeräte zum Empfang bereithält. Das ist bei vermieteten Wohnungen nicht der Vermieter.

Die anderen Mieter würden ihre
GEZ-Nr direkt weitergeben, damit das bei den Nebenkosten
zugeordnet werden kann. Aber da er bei o.g. Mieter keine Nr
hätte, liefe das über die Nummer des Vermieters. Diese Nummer
hat der Mieter nun erhalten, um auf eigene Faust bei der GEZ
nachfragen zu können.

Warum übernimmt der Vermieter Inkassodienstleistungen für die GEZ? Die GEZ ist doch selbst nur Inkassodienstleister der Rundfunkanstalten. Wenn die anderen Mieter sich darauf einlassen, heißt es noch lange nicht, dass jeder einzelne es muss.

Die Frage ist nun: wie reagiert der Mieter nun? Meldet er sich
bei der GEZ und stellt fest, dass der Vermieter ihn betrogen
hat, bekommt er sein Geld womöglich nur über einen
Anwalt/Drohung mit Anzeige zurück.

Das Geld bekommt dann ja sowieso die GEZ, so dass es einfacher
wäre diesen vermeintlichen Betrug auf sich beruhen zu lassen.

Hat der Mieter sich nicht selbst bei der GEZ angemeldet? Hätte er machen müssen.

Falls er das gemacht und selbst direkt an die GEZ gezahlt hat, so dass im Endeffekt doppelt gezahlt wurde, würde ich die Forderung des Vermieters zurückweisen. Die Rundfunkgebühren sind nicht seine Sache, also sein Pech.

Falls er das nicht gemacht hat und die Gebühren, mit denen der Vermieter in Vorleistung getreten sein will, der Höhe nach richtig sind, ist die Angelegenheit ein bisschen haarig. Die GEZ wird die Gebühren (notfalls auch rückwirkend) vom „Rundfunkteilnehmer“ (Mieter) verlangen, falls der Vermieter in Wirklichkeit gar nicht gezahlt hat.

Der Mieter kann vom Vermieter jederzeit Einsicht in die Belege verlangen. Ich würde Einsicht in diese Belege fordern und zugleich vom Vermieter bzw. Verwalter fordern, dass der Mieter ab sofort direkt an die GEZ zahlt. Was auch immer den Vermieter bzw. Verwalter geritten hat, die Sache so zu regeln, es ist völliger Schwachsinn. Die Rundfunkgebühren haben in der Betriebskostenabrechnung nichts verloren.

Gruß

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Wie gesagt, das ist eigentlich nicht möglich.

Der VM kann schließlich nicht einfach andere bei der GEZ anmelden, deren Beiträge zahlen und diese dann von denen zurückverlangen.

Der Mieter sollte diese Beträge schlichtweg nicht bezahlen. Da noch eine Abrechnung bevorsteht, kann er diese Summen einfach abziehen.

Gruß!

Horst

Das würde alles doch auch aus datenschutzrechtlicher seite nicht möglich sein dass der vermeiter die daten der mieter weiter gibt und noch schlimmer, mit diesen die vermieter anmeldet bei gez.
(nicht dass da noch der Vermieter ein jahres abo der zetschrift bild der frau den mietern in rechnung stellt - im grunde genommen wäre das ja ein ähnlicher fall)

Naja, der Mieter hatte ja die Wahl die Rechnung zu bezahlen oder nicht und hat sich leider für den falschen Weg entschieden. Ich fürchte, für einen Einspruch ist es jetzt zu spät und man sollte es als Lehrgeld verbuchen :frowning:

Zu spät ist noch lange nichts! Der Mieter kann sich doch abmelden lassen bei der GEZ mit der Begründung, er habe kein TV, Video-Rekorder, Radio usw. mehr. So muss er doch nicht mehr zahlen wenn er keine „Medien-Empfangsgeräte“ mehr besitzt.
Er ist doch kein Vertrag eingegangen der den Mieter verpflichtet GEZ zu zahlen auch wenn er keine Geräte dafür hat. Das wäre ja ungerechtfertigte Bereicherung.

Hi,

Zu spät ist noch lange nichts! Der Mieter kann sich doch
abmelden lassen bei der GEZ mit der Begründung, er habe kein
TV, Video-Rekorder, Radio usw. mehr. So muss er doch nicht
mehr zahlen wenn er keine „Medien-Empfangsgeräte“ mehr
besitzt.

besitzen kann man schon, nur betriebsbereit halten sollte man nicht…

vlg MC