Hallo,
Der Hausverwalter, der für die Nebenkosten zuständig ist,
behauptet das würde für das gesamte Mietshaus (12 Parteien) in
dieser Weise abgerechnet.
Lustige Konstruktion. Woher weiß der Verwalter denn, welche Parteien überhaupt zahlen müssen? Die Zahlungspflicht hängt nicht von der Wohnung, sondern von den persönlichen Verhältnissen der Bewohner (Mieter) ab:
- Es kann doch sein, dass einzelne Mieter gar keine Rundfunkempfänger oder nur ein Radio haben (=> keine oder nur ermäßigte Gebührenpflicht)
- Es kann doch sein, dass einzelne Mieter von der Gebührenpflicht befreit sind (=> keine Gebührenpflicht)
- Es kann doch sein, dass in einzelnen Wohnungen WGs oder unverheiratete Paare leben, wo jeder seine Geräte für sich anmelden muss (=> doppelte oder mehrfache Gebührenpflicht)
Genau deshalb ist es nicht zweckmäßig, das über die Betriebskosten abzurechnen. Davon abgesehen erstaunt es mich, dass die Rundfunkanstalt sich darauf überhaupt einlässt. Gebührenpflichtig ist, wer Rundfunkgeräte zum Empfang bereithält. Das ist bei vermieteten Wohnungen nicht der Vermieter.
Die anderen Mieter würden ihre
GEZ-Nr direkt weitergeben, damit das bei den Nebenkosten
zugeordnet werden kann. Aber da er bei o.g. Mieter keine Nr
hätte, liefe das über die Nummer des Vermieters. Diese Nummer
hat der Mieter nun erhalten, um auf eigene Faust bei der GEZ
nachfragen zu können.
Warum übernimmt der Vermieter Inkassodienstleistungen für die GEZ? Die GEZ ist doch selbst nur Inkassodienstleister der Rundfunkanstalten. Wenn die anderen Mieter sich darauf einlassen, heißt es noch lange nicht, dass jeder einzelne es muss.
Die Frage ist nun: wie reagiert der Mieter nun? Meldet er sich
bei der GEZ und stellt fest, dass der Vermieter ihn betrogen
hat, bekommt er sein Geld womöglich nur über einen
Anwalt/Drohung mit Anzeige zurück.
Das Geld bekommt dann ja sowieso die GEZ, so dass es einfacher
wäre diesen vermeintlichen Betrug auf sich beruhen zu lassen.
Hat der Mieter sich nicht selbst bei der GEZ angemeldet? Hätte er machen müssen.
Falls er das gemacht und selbst direkt an die GEZ gezahlt hat, so dass im Endeffekt doppelt gezahlt wurde, würde ich die Forderung des Vermieters zurückweisen. Die Rundfunkgebühren sind nicht seine Sache, also sein Pech.
Falls er das nicht gemacht hat und die Gebühren, mit denen der Vermieter in Vorleistung getreten sein will, der Höhe nach richtig sind, ist die Angelegenheit ein bisschen haarig. Die GEZ wird die Gebühren (notfalls auch rückwirkend) vom „Rundfunkteilnehmer“ (Mieter) verlangen, falls der Vermieter in Wirklichkeit gar nicht gezahlt hat.
Der Mieter kann vom Vermieter jederzeit Einsicht in die Belege verlangen. Ich würde Einsicht in diese Belege fordern und zugleich vom Vermieter bzw. Verwalter fordern, dass der Mieter ab sofort direkt an die GEZ zahlt. Was auch immer den Vermieter bzw. Verwalter geritten hat, die Sache so zu regeln, es ist völliger Schwachsinn. Die Rundfunkgebühren haben in der Betriebskostenabrechnung nichts verloren.
Gruß