GEZ und arbeitslos

Hallo,

ab wann (Betrag) braucht man als Arbeitsloser keine GEZ zahlen?
Nur wenn man auch sozialhilfeberechtigt ist?

danke
mipiace

Hallo Annika,

ab wann (Betrag) braucht man als Arbeitsloser keine GEZ
zahlen? Nur wenn man auch sozialhilfeberechtigt ist?

Ich zitiere mal:

Verordnung über die Voraussetzungen für die Befreiung von der Rundfunkgebührenpflicht

§ 1 Gebührenbefreiung aus sozialen Gründen

(1) Von der Rundfunkgebührenpflicht werden auf Antrag befreit:

6. Empfänger von laufender Hilfe zum Lebensunterhalt nach
Abschnitt 2 des Bundessozialhilfegesetzes oder nach §
27a des Bundesversorgungsgesetzes oder nach § 27 d des
Bundesversorgungsgesetzes;

7. Personen, deren monatliches Einkommen zusammen mit dem
Einkommen der Haushaltsangehörigen eine Einkommens-
grenze nicht übersteigt, die sich ergibt aus

a) dem Eineinhalbfachen des Regelsatzes der Sozialhilfe
(§ 22 des Bundessozialhilfegesetzes) für den Haushaltsvorstand,

b) dem Einfachen des Regelsatzes der Sozialhilfe für
sonstige Haushaltsangehörige und

c) 30 vom Hundert des Regelsatzes der Sozialhilfe
für jeden Haushaltsangehörigen, der das 65.
Lebensjahr vollendet hat oder erwerbsunfähig im
Sinne der gesetzlichen Rentenversicherung ist,

d) den Kosten für die Unterkunft.

Das Einkommen bestimmt sich nach den §§ 76 bis 78
des Bundessozialhilfegesetzes. Bei der Einkommensermittlung
werden die Leistungen nach dem Kindererziehungslei-
stungsgesetz und dem Bundeserziehungsgeldgesetz nicht
angerechnet.

Bedeutet: Die Grenze für eine GEZ-Befreiung liegt bei 1,5*295 EUR = 442,50 EUR + Kaltmiete an Einkommen pro Monat für einen Single in den alten Bundesländern.

Gruß,

Malte.

Hallo Malte,
stimmt so nicht ganz, denn unser Familieneinkommen liegt ca. 10% unter dem Sozialhilfesatz, da wir aber ein KFZ besitzen wurde unser Antrag abgelehnt.
gruß Richard

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo Richard,
mein Freund und ich wurden damals mal für kurze Zeit befreit. Wir hatten damals auch ein Auto, Ersparnisse - wollten die auch nicht sehen - nur das lfd. Einkommen. Und wir lagen ganz knapp unter dieser Grenze. Mit Auto und Ersparnisse wäre es wwahrscheinlich zuviel gewesen.
Mach dich noch mal schlau, ob du nicht doch befreit werden kannst.
Molika

Hallo Malte,
stimmt so nicht ganz, denn unser Familieneinkommen liegt ca.
10% unter dem Sozialhilfesatz, da wir aber ein KFZ besitzen
wurde unser Antrag abgelehnt.
gruß Richard

Hallo,

ab wann (Betrag) braucht man als Arbeitsloser keine GEZ
zahlen?

Hier findest du eine Liste, wie hoch der Betrag in welchem Bundesland ist:
http://ftp.rundfunkgebuehrenzahler.de/Befreiung_RGeb…

Beachten solltest du allerdings, dass nicht allein das geringe Einkommen ausreicht, die Befreiung wird nur auf Antrag vorgenommen.
Wenn du also bloß 5 € im Monat Einkommen hättest und keinen Antrag auf Befreiung stellst (beim Sozialamt, nicht bei der GEZ!) musst du trotzdem bezahlen…

Liebe Grüße
Timi