Hallo Sebastian,
erstmal: Ruhig bleiben 
Freunde von mir haben ihre Geräte korrekt angemeldet (als
Privatleute). Sie betreiben nebenher einen kleinen Handel und
haben dies als Gewerbe angemeldet. Die Firma selbst hat weder
eigene Räume, noch ein Empfangsgerät, das läuft so nebenher.
Irgendwo werden sie ihr Gewerbe doch betreiben? Und sobald sie das in einem Raum tun, wo ein Fernseher steht (und sei es das eigene Wohnzimmer) werden die Geräte im Gewerbe benutzt -> bitte noch mal zahlen…
Die GEZ behauptet auch, dass man zur Auskunft verpflichtet
ist, ohne allerdings die Einschränkung „wenn man Geräte zum
Empfang bereit hält“ zu erwähnen.
Dabei vergisst du allerdings, dass deine Freunde sehr wohl zur Auskunft verpflichtet sind wenn sie schon Rundfunkteilnehmer sind.
Wenn die GEZ selbst schon solch einen Ton an den Tag legt,
braucht man sich über das rüde und unverschämte Verhalten
ihrer Schergen nicht zu wundern.
Die Schergen arbeiten nicht für die GEZ sondern für den jeweiligen Öffentlichen Rundfunk.
Okay, also um es erstmal klar zu stellen: Ich bin weder Scherge, noch von der GEZ oder von ÖR. Aber so wie du das schreibst ist die GEZ leider im Recht.
Das ändert nichts daran, dass eseine Zumutung ist Leuten zu unterstellen Geräte bereitzuhalten oder dass die GEZ ganz einfach *zensiert* ist - aber sie dürfen auf die Auskunft bestehen.
Es ist allemal leichter denen den Wisch ein mal zurückzuschicken als sich monate- / jahrelang mit denen rumzuärgern.
Und man kann sogar das Wut - Ablassen mit der Auskunft verbinden 
Hat man ein Fax - Gerät (oder der Windows Faxdienst und ein Modem tuts auch), dann füllt man den netten Zettel aus, schreibt noch einen Brief dazu* und jagt das ganze 20 Mal zur GEZ. Wenn man am Wochenende kostenlos telefonieren kann kann man auch gern diese Zahl verdoppeln 
* Der Brief sollte alle angestaute Wut enthalten. Die Empöhrung darüber, dass einem einfach irgendwas unterstellt wird und all das… Zusätzlich ist dieser Hinweis Geld wert: Wenn man sich davon überzeugen wolle, dass wirkich keine Geräte zum empfang bereit gehalten werden solle man doch einfach einen Rundfunkgebührenbeuaftragten vorbeischicken. Man solle jedoch nicht vergessen, ihm Beamtenbegleitung (Polizei) und die entsprechenden richterlichen Papiere (durchsuchungsbeschluss) mitzugeben, da er ansonsten vor verschlossener Tür stehen bleibe.
Da die GEZ keinen Durchsuchungsbefehl und keine Unterstützung von der Polizei bekommt sind sie damit mundtot - so hat es bei mir funktioniert und auch bei jedem, dem ich diesen Tipp ans Herz gelegt habe.
Als Abschluss sollte der Brief die „Bitte“ enthalten, dass der Empfang des Faxes bestätigt werden soll. Darunter dann (sinngemäß): Ich bestätige den Eingang und die Lesbarkeit dieses Faxes und versichere, dass wir sie ab jetzt in Ruhe lassen werden… Man darf natürlich nicht vergessen zu vermerken, dass man das Fax zur Sicherheit so oft schicken werde bis die entsprechende Bestätigung kommt 
Falls kein Fax aufzutreiben ist auch einen Brief schreiben (gleicher Inhalt wie oben), den bei dem „Fragebogen“ mit bei (Dinge wie Geburtsdatum ist zb eine freiwillige Angabe und braucht nicht ausgefüllt zu werden) und das ganze in einen Briefumschlag an die GEZ - man kann es unfrei schicken oder auch frankieren - die 55 Cent sind mir zB der Spaß wert 
LG Timi