Hallo,
Moin!
angenommen eine Hausfrau hält freiberuflich Kurse ab und
versteuert diese auch regulär.
Nun kommt die Aufforderung der GEZ, dass für diese Tätigkeit
zusätzliche GEZ-Gebühren für das Autoradio zu zahlen seien.
Ja, hat sie denn überhaupt ein Autoradio gemeldet? Hat sie übrhaupt ein Auto, wo ein Autoradio eingebaut sein könnte? ^^
Die Nutzung des Kfz sähe so aus, dass einmal monatlich ein
Kurs gegeben würde und der Kursort dazu mit dem Kfz angefahren
würde.
Somit ergibt sich eine GEZ-Pflicht.
Somit ergäbe sich eine geschäftliche Nutzung von 10 Km
monatlich.
Irrelevant. Und wenn das Fahrzeug den ganzen lieben langen Tag aufm Parkplatz von einer HU zur nächsten vor sich hingammeln würde: Sobald ein Empfangsgerät bereitgehalten (Nutzung oder nich, is total rille) wird, entsteht die Anmelde- u Zahlungspflicht. Und ein eingebautes Radio gilt als „bereitgehalten“.
Bei einer Gesamtlaufleistung des Kfz von rund 15.000 Km ergäbe
das eine geschäftliche Nutzung von weniger als einem Prozent.
Ebenfalls total irrelevant.
Ist die GEZ in so einem geringen Fall dazu berechtigt,
Gebühren für das Autoradio zu verlangen?
Rein rechtlich - ja; moralisch nein; eine Moral scheints bei denen eh nich zu geben…
Was wäre, die Unternehmerin sagte, die Fahrten zum
Schulungsort würden mit öffentlichen Verkehrsmitteln
durchgeführt?
Dann kann keine GEZ-Pflicht für ein bereitgehaltenes Empfangsgerät entstehen. Es sei denn, sie hat ein Handy mit UKW-Empfangsteil…
Gruß
Lawrence
Gruss
Mutschy
PS:
Das o.g. war die rein rechtliche Betrachtung. Dass dies nicht immer der persönlichen Meinung entspricht (in diesem Fall von meiner eigenen erheblich abweicht), sollte nich unerwähnt bleiben.