Ich habe gerade bei Heise.de einen Artikel über den Erfolg
des DVB-T Projekts in Berlin gelesen.
Was ich mich jetzt frage ist einmal rechtlich und einmal technisch.
Da im Berliner Raum die analoge TV Übertragung der Vergangenheit angehört ist es in Berlin nun nicht mehr möglich „OHNE“ Zusatzgeräte,
den DVB-T Receiver, Fernsehprogramme zu empfangen.
Muß man den nun noch TV GEZ zahlen wenn man diesen nicht hat??
Ein einfaches Aufstellen einen TV-Gerätes im Berliner Raum genügt nun nicht mehr um Programme zu empfangen!?!
Oder bin ich hier auf dem Holzweg?
Schonmal Danke und Tschau
Robert
PS: Nicht wundern wenn von mir nix mer kommt, bin im Urlaub
ab 29.08 - 5:25 Uhr
interessanter Gedanke. Ich habe das hier gefunden:
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Bereithalten zum Empfang
Entscheidend ist, dass das Rundfunkgerät betriebsbereit ist und jederzeit eingeschaltet werden könnte.
(BayVGH, Urteil vom 17.12.1996 - 7 B 94.706)
Der Tatbestand des Bereithaltens entfällt erst dann, wenn das Rundfunkgerät technisch so verändert worden ist, dass ein Rundfunkempfang hierdurch gänzlich unmöglich gemacht wird.
(BVerwGE 79, 90/92)
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Ich finde der 2. Absatz trifft die Sache bei DVB schon. Mit einem „normalen“ Fernseher ist es gänzlich unmöglich ein Fernsehprogramm im DVB-Gebiet zu empfangen.
Ich finde der 2. Absatz trifft die Sache bei DVB schon. Mit
einem „normalen“ Fernseher ist es gänzlich unmöglich ein
Fernsehprogramm im DVB-Gebiet zu empfangen.
Es geht aber doch eher darum ob man mit einem DVB-Fernseher öffentlich-rechtliche Programme empfangen kann oder?
Bereithalten zum Empfang
Entscheidend ist, dass das Rundfunkgerät betriebsbereit ist
und jederzeit eingeschaltet werden könnte.
(BayVGH, Urteil vom 17.12.1996 - 7 B 94.706)
Dazu gab es mal eine interessante Posse vor einem bayerischen Amtsgericht, als es um das FAG, § 15 ging (Errichten und Betreiben einer nicht genehmigungsfähigen Empfangsanlage):
Der Student empfahl dem Richter, ihn doch gleich auch wegen versuchter Vergewaltigung zu verurteilen, zumal er ja auch hierfür das entsprechende Gerät jederzeit bereithielt…
Der Tatbestand des Bereithaltens entfällt erst dann, wenn das
Rundfunkgerät technisch so verändert worden ist, dass ein
Rundfunkempfang hierdurch gänzlich unmöglich gemacht wird.
(BVerwGE 79, 90/92)
Wann werden die Bürger dieses Landes endlich erkennen, daß die GEZ ein korrupter Sauhaufen abgehalfterter Politiker ist und infolgedessen Blutsaugen als Bestandteil des Vampyirismus zur Methode gehört.