Frage: Auf welcher rechtl. Basis werden in einem Pflegeheim GEZ-Gebühren erhoben ? Zählt ein Heimplatz als eigenständiger Haushalt ? Oder zählt Pflegeheim als Firma ? Habe schon unter www.gez.de gesucht, aber nichts so ric htig gefunden.
Frage: Auf welcher rechtl. Basis werden in einem Pflegeheim
GEZ-Gebühren erhoben ? Zählt ein Heimplatz als eigenständiger
Haushalt ? Oder zählt Pflegeheim als Firma ?
Ich verstehe gerade deine Frage nicht ganz. GEZ-Gebühren sind zu zahlen, wenn ein Rundfunkgerät vorgehalten wird und in der Regel ist davon auszugehen, dass Pflegeheiminsassen dort auch wohnen und nicht arbeiten, dementsprechend muss natürlich auch ganz normal die Gebühr entrichtet werden.
GEZ-gebühren bezahlt man ja nur 1x pro Haushalt. Oder liege
ich da falsch, gilt das nur für ehelichen Hausstand ?
Ja, du liegst falsch. Bei bspw. einem Paar, das zwar zusammenlebt, aber nicht verheiratet ist ist jeder für seine eigenen Geräte GEZ-plichtig.
Muß etwa jeder, egal unter welchem Dach er wohnt, extra
GEZ-gebühren bezahlen, wenn er FS hat ?
Führerschein bedeutet nicht gleich ein Auto und ein Auto bedeutet auch nicht unbedingt ein Autoradio.
Außerdem gibt es Einkommengrenzen, liegt man darunter kann man sich befreien lassen. Bei einer im Pflegeheim lebenden Person könnte das btw. gegeben sein.
Hallo,
warum informierst Du Dich nicht einfach mal richtig unter http://www.gez.de/ ?
Da stehen dann so Sachen, dass es nicht vom Dach abhängt, sondern von eigenen Einkommen, ob jemand GEZ-pflichtig ist oder nicht. Und da steht auch, wann man sich davon befreien lassen kann und wie das geht.
Gruß
loderunner