Hallo
Angenommen, jemand besitzt privat keinen Fernseher, sondern nur einen Autoradio, und zahlt deshalb bis jetzt auch nur Gebühren an die GEZ für Radio. Das ist zwar immer noch zu viel für diesen Verein, aber wir nehmen das jetzt einfach mal so an.
Nebenberuflich wäre derjenige noch Gewerbetreibender. Sein Geschäftsraum befindet sich in der Privatwohnung. Dort ist nur ein internetfähiger Computer, der auch über keine Rundfunk- oder TV-Karte verfügt.
Nun würde dieser Post von der GEZ bekommen. In diesem Schreiben wird er aufgefordert, Auskunft über seine zum Empfang bereit gehaltenen Geräte – vom Gewerbebetrieb - zu geben.
Sollte diese fiktive Person diesen Brief vernichten, und weiter seinem Tagewerk nachgehen, oder wäre es rechtlich angebracht, ein neuartiges, nicht nur privat genutztes Gerät anzumelden (Im Antwortschreiben: Neuartiges Rundfunkgerät in der Betriebsstätte ab …Monat…Jahr), trotz, daß auf dem ein und demselben Grundstück bereits herkömmliche Rundfunkgeräte vorhanden wären (Autoradio) und dieses bereits angemeldet wurde?
Was meint ihr?
Für eine Antwort besten Dank.
Da bereits privat Radio gezahlt wird:
Hier muss nichts angemeldet werden, Brief wegschmeißen(oder abheften).
Quelle:
Rundfunkgebührenstaatsvertrag §5
[…]
(3) Für neuartige Rundfunkempfangsgeräte (insbesondere
Rechner, die Rundfunkprogramme ausschließlich über Angebote
aus dem Internet wiedergeben können) im nicht ausschließlich
privaten Bereich ist keine Rundfunkgebühr zu entrichten,
wenn
- die Geräte ein und demselben Grundstück oder zusammenhängenden
Grundstücken zuzuordnen sind und
[…]
Falls einer von denen vorbeikommt eben auf diesen Paragraphen verweisen, oder besser gar nichts sagen und die Türe schließen
http://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=2073.0
Da bereits privat Radio gezahlt wird:
Hier muss nichts angemeldet werden
Echt, seit wann?
Wie macht er denn seine Umsatzsteuervoranmeldung? Rauchzeichen?
Der Pelm
Da bereits privat Radio gezahlt wird:
Hier muss nichts angemeldet werden
Echt, seit wann?
Seit des Inkrafttreten des aktuellen Rundfunkgebührenstaatsvertrages.
Wie macht er denn seine Umsatzsteuervoranmeldung?
Rauchzeichen?
Na mit dem PC für den gemäß des Vollzitates das ich gemacht habe keine zusätzliche Gebühr entrichtet werden muss.