GEZ und Studentin,NRW..bitte um Rat!

Hallo ihr,

habe da ein Problemchen mit der GEZ,…

Und zwar habe ich mich bisher immer von den Gebühren Rundfunk/TV befreien können.
Da war es noch über das „Amt für Soziales und Wohnen“ geregelt.
Ab 1.4. nun über GEZ in Köln.

Alle ausgefüllten Formulare inclusive Kopien gingen an das „Amt für…“, wurde aber dann weitergeleitet (Infoschreiben).
Nun kam Post von der GEZ mit dem Antrag für die Gebührenbefreiung.
Kein Bezug, dass schon etwas bei denen angekommen ist… auf Email wird (natürlich) nicht reagiert.

Ich habe mir diesen ANtrag angesehen, auch diese Seite im Netz dazu:
http://www.gez.de/door/gebuehren/gebuehrenbefreiung/…

Bin ich als Studentin, NICHT bei den Eltern wohnend, KEIN BAföG empfangend, aber komplett elterngestützt- NICHT mehr in deren „zu befreienden“ Personengruppe?

Der Antrag ist derart undurchsichtig- ich weiß nicht,welche Nachweise ich denen nun senden muss.
Und ALLE beglaubigen?

Vorher habe ich:

  • Nachweis Kindergeld
  • Nachweis Miete und Mietvertrag
  • Kaltmiete, Strom… etc Verbrauch
  • Studiausweis
  • Einkommensnachweis
  • Unterstützung der Eltern

eingereicht.

Bitte bitte um Hilfe… was kann ich tun?
An sich sind die Nachweise dort…(s.o.)

Oder einfach den TV abmelden? Der ist ja teuer genug… und gucken tue ich so oder so nie. (Staubfänger).

Danke für jeden Rat!

Viele Grüße
Spotvolta

Hallo,
ich habe mich (beruflich) auch schon mit den neuen Anträgen rumgeärgert und deswegen auch schon mit der GEZ telefoniert. Es ist wuhl tatsächlich so, dass nur noch Leute, die einen der aufgeführten Punkte ankreuzen können, die Befreiung bekommen können. Die Option „geringes Einkommen“ gibt es nicht mehr. Das heisst Konkret: Wenn Du als Studentin kein Bafög bekommst, gehen die davon aus, dass Du auch nicht bedürftig bist.
Wenn Du einen Antrag stellst und Unterlagen mitschickst, müssen diese alle mit dem Stempel der ausstellenden Behörde versehen, bzw. beglaubigt sein. Auch diesbezüglich habe ich schon entsprechende Erfahrungen gemacht.
Tut mir Leid, Dir keine bessere Nachricht geben zu können.
Viele Grüße
Jens

Hallo ihr,

habe da ein Problemchen mit der GEZ,…

Und zwar habe ich mich bisher immer von den Gebühren
Rundfunk/TV befreien können.
Da war es noch über das „Amt für Soziales und Wohnen“
geregelt.
Ab 1.4. nun über GEZ in Köln.

Alle ausgefüllten Formulare inclusive Kopien gingen an das

„Amt für…“, wurde aber dann weitergeleitet (Infoschreiben).
Nun kam Post von der GEZ mit dem Antrag für die
Gebührenbefreiung.
Kein Bezug, dass schon etwas bei denen angekommen ist… auf
Email wird (natürlich) nicht reagiert.

Ich habe mir diesen ANtrag angesehen, auch diese Seite im Netz
dazu:
http://www.gez.de/door/gebuehren/gebuehrenbefreiung/…

Bin ich als Studentin, NICHT bei den Eltern wohnend, KEIN
BAföG empfangend, aber komplett elterngestützt- NICHT mehr in
deren „zu befreienden“ Personengruppe?

Der Antrag ist derart undurchsichtig- ich weiß nicht,welche
Nachweise ich denen nun senden muss.
Und ALLE beglaubigen?

Vorher habe ich:

  • Nachweis Kindergeld
  • Nachweis Miete und Mietvertrag
  • Kaltmiete, Strom… etc Verbrauch
  • Studiausweis
  • Einkommensnachweis
  • Unterstützung der Eltern

eingereicht.

Bitte bitte um Hilfe… was kann ich tun?
An sich sind die Nachweise dort…(s.o.)

Oder einfach den TV abmelden? Der ist ja teuer genug… und
gucken tue ich so oder so nie. (Staubfänger).

Danke für jeden Rat!

Viele Grüße
Spotvolta

hallo,

melde dich schnellstens ab bei diesen kriminellen.

informiere dich bei gebuehrenzahler.de und spare mehr als 200€ jährlich

gruß willi schwarzseher

Hallo Jens,

vielen herzlichen Dank für die Antwort!
Das trifft harrgenau meine Frage…und auch das, was ich befürchtet habe…
Typisch, was es auf dem Formular nicht gibt, das kann man auch nicht beantragen. Wunderbar logisch :-//
Und wirklich jeden Nachweis beglaubigen lassen, da kann man auch gleich die Gebühren zahlen…

Vielleicht doch wieder bei den Eltern einziehen…schon eine Frechheit.

Viele Grüße
Spotvolta

Anmerkung
Hallo,

Und wirklich jeden Nachweis beglaubigen lassen, da kann man
auch gleich die Gebühren zahlen…

Beglaubigen kann auch die Bundespost oder ein Pfarrer oder eine Behörde. Kostenlos, wenn Du einen kennst, der einen Stempel hat.
Gruß
Axel (williger Gebührenzahler weil Privatfernsehen KEINE Alternative ist!)

Noch ne Anmerkung

Hallo,

Und wirklich jeden Nachweis beglaubigen lassen, da kann man
auch gleich die Gebühren zahlen…

Beglaubigen kann auch die Bundespost oder ein Pfarrer oder
eine Behörde.

Die BUNDESPOST gibt es seit zehn Jahren nicht mehr, und seitdem wird dort auch nichts mehr beglaubigt! (Keine Behörde - keine Beglaubigung!)

Nur noch Sachen, die den Rentenservice betreffen, können beglaubigt werden.

Gruß,Kris

Hallo!

Ich würde auch sagen - versuche, Dich abzumelden. Abmelden würde ich mich NUR per Einschreiben mit Rückschein, normale Anmeldungen per Post oder per Fax werden einfach ignoriert, ins Klo geworfen, die Wände mit tapeziert oder irgendwas - bearbeitet werden sie jedenfalls in der Regel nicht…

Gruß,
M.

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo,

Abmelden
würde ich mich NUR per Einschreiben mit Rückschein, normale
Anmeldungen per Post oder per Fax werden einfach ignoriert,
ins Klo geworfen, die Wände mit tapeziert oder irgendwas -
bearbeitet werden sie jedenfalls in der Regel nicht…

Ich bin beileibe kein Freund der GEZ und hasse die Dreistigkeit der „Gebührenbeauftragten“ wie die Pest (habe allerdings auch nix zu verbergen).

ABER: Hier muss ich die GEZ mal in Schutz nehmen. Ich habe nach dem Tod meiner Mutter einen normalen Brief mit einer Kopie der Sterbeurkunde an die GEZ geschickt und meine Mutter abgemeldet.

Zu meiner Überraschung wurde die Abmeldung bearbeitet.

Und zu meiner noch größeren Überraschung hat die GEZ nicht nachgefragt, was denn mit Radio und TV-Gerät meiner Mutter geschehen sei und wer die Geräte jetzt in Besitz habe und ob diese Person die Geräte denn ordnungsgemäß angemeldet habe. Ich hatte eigentlich fest mit einer solchen Frage gerechnet und im Geiste schon die Gegenfrage formuliert, auf Basis welcher Bestimmungen ich denn zur Auskunft über Dritte berechtigt oder verpflichtet sei für den Fall, dass ich die Geräte nicht selbst in Besitz habe.

Tja, auch die GEZ kann einen mal positiv überraschen.

Grüße
Sebastian