Hallo!
Es geht mal wieder um die lästigen GEZ-Gebühren.
>>>auszug aus den Rundfunkgebührenstaatsvertrag>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>
Rein theoretisch müsste man doch in der Lage sein ein Gerät zu bauen, dass das empfangene Signal nur Zeitverzögert (so 1-60 minuten) WIedergeben kann. Somit wäre ein solches Gerät kein Rundfunkempfangsgerät im Sinne des Staatsvertrages und somit auch nicht gebührenpflichtig.
Rein theoretisch müsste man doch in der Lage sein ein Gerät zu
bauen, dass das empfangene Signal nur Zeitverzögert (so 1-60
minuten) WIedergeben kann. Somit wäre ein solches Gerät kein
Rundfunkempfangsgerät im Sinne des Staatsvertrages und somit
auch nicht gebührenpflichtig.
Das beinhaltet aber eine Aufzeichnung, somit greif der RSV wieder. Wenn Du allerdings eine Methode hast, bei der Du nicht aufzeichnen mußt, dann lass dir die ganz schnell patentieren.
Wenn Du allerdings eine Methode hast, bei der Du nicht
aufzeichnen mußt, dann lass dir die ganz schnell patentieren.
Diese Methode heißt Relativitätstheorie. Wegen des Kosmischen Tempolimits benötigen die Signale schon von Empfänger zum Verstärker eine endliche Zeit. Ob die paar Femtosekunden allerdings ausreichen um das Gesetz auszuhebeln ist fraglich. Anders sieht das natürlich aus, wenn man das Signal ein paar mal zum Mond und zurück schickt. Allerdings wird das ein wenig teuerer, als wenn man einfach die Gebühr bezahlt.