GEZ und Zusammenziehen - 1 Person befreit!

Folgende Problematik:

Was ist wenn eine Person mit ihrem Freund zusammenziehen will, er ist GEZ-Pflichtig, ich sie ist aufgrund einer Behinderung von den GEZ/Rundfunkgebühren dauerhaft befreit.

Muss dann alles auf ihn angemeldet werden, oder kann man einfach alles auf sie anmelden und muss somit gar nichts bezahlen?!

Bitte doch mal um Infos.
Danke :smile:

Hi,

Er Teilnehmernummer xxx-xxx-xxx
Sie Teilnehmernummer yyy-yyy-yyy

Er meldet seine Geräte ab mit der Begründung: Alle Geräte an Teilnehmer yyy-yyy-yyy verschenkt. Es werden keine weiteren Rundfunkempfangsgeräte zum Empfang bereit gehalten.

Sie ist befreit, der gesamte Haushalt zahlt nix.

MFG

Hi,

und wie ist das wenn sie noch gar keine GEZ-Nr. hat sprich noch bei ihren Eltern wohnt und da noch gar nix hat…

GLG.

Du sagtest im Ursprungsposting, dass sie angemeldet ist und dauerhaft befreit ist. Sie muss eine Teilnehmernummer haben.

Wenn dem nicht so ist, muss sie sich anmelden, befreien lassen und dann meldet sich der Mann ab. Dadurch fällt 1 mal die Gebühr zusätzlich an. Weil man sich nur für diesen Monat anmelden und für den nächsten befreien lassen kann.

Super :smile: Danke, damit sind alle Fragen beantwortet! =) Und der Post kann geschlossen werden. =) LG.

Hi,

Hai!

Er meldet seine Geräte ab mit der Begründung: Alle Geräte an
Teilnehmer yyy-yyy-yyy verschenkt. Es werden keine weiteren
Rundfunkempfangsgeräte zum Empfang bereit gehalten.

Er sollte auch sein Auto an sie verschenken, sonst könnte man auf
merkwürdige Gedanken kommen.

Ob es einem das Wert ist?

Der Plem

1 Like

Hi

Ich hoffe nur das es keinen Unterschied zwischen Theorie und Praxis gibt .
die lassen sich nämlich ungern abmelden .

Ich zanke mich mit denen seit 2007 wegen eines abgemeldeten Zweitwohnsitzes , den ich zur damaligen Zeit nur berufsbedingt für ungefähr 8 Monate ( einen Baustelleneinsatz ) hatte .

Die bestehen nach wie vor immer noch auf die zusätzlichen Gebühren von 2007 bis zum heutigen Tage , da ich nur abgemeldet , aber keinen neuen zweiten Wohnsitz angegeben habe .
Man könne nicht einfach seinen Wohnsitz abmelden …

Toni