Vermieterin lebt seit neun Monaten im Ausland -
die GEZ verlangt von ihr für diese Zeit Gebühren.
Im Untermietvertrag steht: In der Miete sind folgende Nebenkosten enthalten: alle
Die Untermieterin, die keinen eignen Fernsehapparat besitzt, wäre bereit für die Zeit die Kosten für den Rundfunkbeitrag zu übernehmen.
Wer muss zahlen aus rechtlicher Sicht ggü. der GEZ
Die Vermieterin hatte keine Gelegenheit zum Fernsehen und die Benutzerin der Wohnung hatte keinen eigenen Fernsehapparat. Es stand aber ein Gerät in der Wohnung
Hallo,
Vermieterin lebt seit neun Monaten im Ausland -die GEZ verlangt von ihr für diese Zeit Gebühren.
Im Untermietvertrag steht: In der Miete sind folgende Nebenkosten enthalten: alle
Spiel für die GEZ aber keine Rolle.
Die Untermieterin, die keinen eignen Fernsehapparat besitzt, wäre bereit für die Zeit die Kosten für den Rundfunkbeitrag zu übernehmen.
Dann wird sich die GEZ freuen, müssn muss die Untermieterin das nicht.
Wer muss zahlen aus rechtlicher Sicht ggü. der GEZ
Derjenige, der Rundfunkgeräte zum Empfang bereitgehalten hat.
Die Vermieterin hatte keine Gelegenheit zum Fernsehen und die Benutzerin der Wohnung hatte keinen eigenen Fernsehapparat. Es stand aber ein Gerät in der Wohnung.
Also der Fernseher der Vermieterin stand in deren Wohnbereich? Und die hat einfach mal vergessen sich abzumelden?
Grüße
Hi,
Wer muss zahlen aus rechtlicher Sicht ggü. der GEZ
Derjenige, der Rundfunkgeräte zum Empfang bereitgehalten hat.
Anscheinend sind die Informationen über den neuen Rundfunkbeitrag ab 2013 bei dir nicht angekommen.
Es zählt nun nicht mehr die Bereithaltung der Rundfunkgeräte zum Empfang, sondern „Eine Wohnung - Ein Beitrag“.
Die Vermieterin hatte keine Gelegenheit zum Fernsehen und die Benutzerin der Wohnung hatte keinen eigenen Fernsehapparat. Es stand aber ein Gerät in der Wohnung.
Also der Fernseher der Vermieterin stand in deren Wohnbereich?
Und die hat einfach mal vergessen sich abzumelden?
Da die Vermietrin anscheinend noch beim Rundfunk-Beitragsservice angemeldet ist, so wird ihr natürlich auch der Beitrag in Rechnung gestellt und sie müßte erst mal bezahlen.
Ob die Vermieterin den Beitrag an die Untermieterin über die Nebenkosten weiterreichen kann, kann ich beim besten Willen bei der vagen Beschreibung im Mietvertrag „Nebenkosten: alle“ nicht ganz sicher beantworten.
Viel Gruß von Tara
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Hallo,
Wer muss zahlen aus rechtlicher Sicht ggü. der GEZ
Derjenige, der Rundfunkgeräte zum Empfang bereitgehalten hat.
Anscheinend sind die Informationen über den neuen Rundfunkbeitrag ab 2013 bei dir nicht angekommen.
Anscheinend sind bei Dir die Informationen aus der Frage nicht angekommen. Wir reden hier über das Jahr 2012. Und da galten eben noch andere Regeln. Die haben sich auch nicht rückwirkend geändert.
Grüße
ja danke für den Hinweis hab glatt übersehen…
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