Hallo,
nehmen wir mal folgendes an:
Jemand verreist vom 17.06.2017 bis 30.06.2017. In seiner Wohnung ist Niemand der das Radio, den Fernseher oder den Laptop benutzt. Er möchte während der Zeit keinen Rundfunkbeitrag bezahlen. Er teilt dies der GEZ mit und legt, als Nachweis, eine Kopie der Bahnkarte (Hin- und Rückfahrt) die auf seinen Namen läuft bei (Online-Ticket).
Wenn ich eine Tageszeitung beziehe kann ich diese auch, während der Urlaubszeit, abbestellen und bekomme dann, um diese Unterbrechung, eine verringerte Rechnung.
Antwort der GEZ (Formschreiben):
Sie möchten Ihr Rundfunkbeitragskonto befristet für die Zeit Ihrer Urlaubs abmelden.
Bitte berücksichtigen Sie, dass eine Abmeldung erst möglich ist, wenn die Wohnung endgültig aufgegeben wurde.
Die vorübergehende Abwesenheit von der Wohnung beendet nicht die Rundfunkbeitragspflicht. Eine Abmeldung ist daher nicht möglich.
Hat Jemand so etwas schon mal versucht und kann mir einen Rat geben?
Und das wundert dich ?
Du willst für einen halben Monat keinen Rundfunkbeitrag zahlen ?
zahlst du auch keine Miete ?
Oder käme Dir das selbst seltsam fremd vor, wenn Du den Vermieter aufforderst, für den halben Monat keine Miete zu verlangen, weil man Wohnung ja nicht nutzt ?
und geht es beim Rundfunkbeitrag überhaupt um eine Nutzung ?
Eben, geht es nicht (mehr). Es geht nach angemeldete Wohnung ja oder nein.
du bist ja ein richtige Sparfuchs.
Dir ist schon klar das sich deine Bemühungen um den sagenhaften Betrag von ca. 8,17€ drehen?
Wieviel hast du denn schon aufgewendet um diese sagenhafte Einsparung zu erreichen?
Na egal…ist ja deine Zeit und dein Geld.
Im Übrigen solltest du noch überlegen ob du für diese Zeit nicht auch noch andere Sachen zeitlich abmeldest…zum Beispiel Auto(wenn vorhanden) um Steuern und Versicherung zu sparen oder Telefon um die Grundgebühren zu sparen…Energie wie Gas und Strom.
Das war früher, bevor die Wohnungsumlage kam mal möglich, jetzt aber nicht mehr.
Ich hab das immer mal gemacht und auch bewilligt bekommen, wenn ich Reisen die zwischen 6 und 12 Wochen lagen gemacht habe.
Glücklich war die GEZ damit nicht. Zuletzt verlangten und wollten Sie versichert haben, dass die Glotze während dieser Zeit dauerhaft dem Zugriff Dritter entzogen ist. ramses90
ja, sowas ähnliches ist mir auch passiert, als ich zu meinem Arbeitgeber gegangen bin und ihm sagte, er sollte die Kosten für meinen Arbeitsplatz, die während meines Jahresurlaubs anfallen, doch zusammen mit meinem Gehalt an mich überweisen, weil ich den Arbeitsplatz ja nicht benutze, wenn ich weg bin, so dass er diese Kosten ja für die zweieinhalb Wochen einsparen könnte.
Er hat mich daraufhin gefragt, ob ich sicher bin, dass ich keinen Vogel habe.
Du siehst: Es ist grausam eingerichtet auf der Welt, ein richtiges Jammerthal.
Du musst Dich zum Ende des Vormonats beim EMA abmelden und das dem sogenannten „Beitragsservice“ sofort mitteilen und Dich dort ebenfalls abmelden (Einschreiben mit Rückschein; Lieferzeit der Post mit einkalkulieren). Selbstverständlich auch nicht vorab für den betroffenen Monat bezahlen; sollte dies zufällig der dritte Monat des Dreimonatszyklus sein (o. ä.), zahle einfach nur für zwei Monate.
Nach der Reise meldest Du Dich beim örtlichen EMA wieder an. Die Anmeldung beim sogenannten „Betragsservice“ kannst Du Dir sparen, da dies beim nächsten, automatischem Meldeabgleich sowieso geschieht.
Btw.: Das Abmelden beim sogenannten „Betragsservice“ geschieht selbstverständlich nicht automatisch…
Das wäre dann leider die einzige Möglichkeit.
Gruß Oberberger
…der auch keine Möglichkeit auslässt, das Leben dieses sogenannten „Beitragsservices“ so unbequem wie möglich zu gestalten. Selbst wenn’s dadurch teurer wird; die Kampfkasse ist gefüllt!
Das geht doch heute für den Ottonormalmieter auch nicht mehr weil er dafür eine Bestätigung des VM benötigt, dass die Wohnung gekündigt wurde.
deshalb ist anzuzweifeln, dass Vermieter, Baogenossenschaften etc. dieses Spiel mitmachen würden. ramses90
Wenn jemand (z. B.) ein Jahr ins Ausland geht, meldet er sich auch ab. Unabhängig davon, ob die Möbel in der Wohnung bleiben oder nicht. Und dies macht man gewiss nicht erst (telefonisch) am Gate (Flughafen). Ich schrieb ja nicht, dass der UP dauerhaft abgemeldet bleiben soll. Und die tatsächliche Länge des Auslandsaufenthalts geht ja nun erst mal keinen was an.
Klar, dass das nur bei privaten Mietverhältnissen gut und mit wenig Aufwand funktioniert…