Hallo,
nehmen wir mal folgendes an:
Jemand verreist vom 17.06.2017 bis 30.06.2017. In seiner Wohnung ist Niemand der das Radio, den Fernseher oder den Laptop benutzt. Er möchte während der Zeit keinen Rundfunkbeitrag bezahlen. Er teilt dies der GEZ mit und legt, als Nachweis, eine Kopie der Bahnkarte (Hin- und Rückfahrt) die auf seinen Namen läuft bei (Online-Ticket).
Wenn ich eine Tageszeitung beziehe kann ich diese auch, während der Urlaubszeit, abbestellen und bekomme dann, um diese Unterbrechung, eine verringerte Rechnung.
Antwort der GEZ (Formschreiben):
Sie möchten Ihr Rundfunkbeitragskonto befristet für die Zeit Ihrer Urlaubs abmelden.
Bitte berücksichtigen Sie, dass eine Abmeldung erst möglich ist, wenn die Wohnung endgültig aufgegeben wurde.
Die vorübergehende Abwesenheit von der Wohnung beendet nicht die Rundfunkbeitragspflicht. Eine Abmeldung ist daher nicht möglich.
Hat Jemand so etwas schon mal versucht und kann mir einen Rat geben?
Vielen Dank!
Hirschkuh2011