hallo,
ich benötige mal einen guten Rat, wäre schön wenn mir jemand weiterhelfen könnte…also der vater meines freundes (arbeitet) hat gez-mitarbeiter im betrunkenen zustand reingelassen und für meinen freund, der aber in miete im haus seines vaters wohnt, unterschrieben, dass er ty hätte. jetzt hat mein freund nen schrieb bekommen, auf dem die kosten stehen, sonst VOLLSTRECKUNg-hallo? geht das denn? vor allem weil er ja nicht selbst unterschrieben hat und noch dazu in miete dort mit im haus wohnt?
Vielleicht kann mir ja jemand helfen, wäre klasse 
Nun mal sehen ob ich dir helfen kann.
Der Vertrag besteht zwischen dem betrunkenen Vater und der GEZ.
Das gibt es nirgends auf der Welt, das man einen rechtsgültigen Vertrag für einen anderen abschließt. Wenn das Schule macht, hätte keiner mehr Sicherheit vor dem andren, ich will mir das gar nicht ausmalen… Dein Freund soll die GEZ auffordern den gültigen von ihm unterschriebenen Vertrag vorzuweisen. Wenn sie das nicht können (so wird es sein) ist die Forderung vom Tisch. Im Gegenteil die Forderung könnte als zivilrechtl. Streitigkeit sog. Schadensersatz vom dem betr. Vater gefordert werden. Wenn der solche Dinge tut, muss er auch dafür aufkommen - im schlimmsten Fall ist es noch Urkundenfälschung, falls er mit dem Namen des Freundes unterschrieben hat. Dafür würde ich dem sauberen Herr aber gewaltig auf die Zehen treten.
Ich hoffe ich konnte dir helfen - bis später und viel Erfolg - jederzeit gern wieder - Barbara Natzschka
Hallo Conny 111,
das sind die Väter, die einfach jeder liebt!
Aber man Zynismus beisete:
der Vater oder dein Freund arbeitet?
Wen der Vater deines Freundes für den gegenüber der abGEZockt eine Anmeldung unterschrieben hat, so ist eine solche Anmeldung natürlich nicht rechtswirksam (wobei ich davon ausgehe, dass dein Freund volljährig ist?). Ersten hatte der Vater keinen Befugnis, jedenfalls nicht ohne ausdrücklichen Auftrag, für deinen Freund irgend etwas zu unterschreiben, woran dein Freund gebunden wäre. Das gilt auch für eine abGEZockt-Anmeldung.
Mit welchem Namen hat der Vater denn anstelle deines Freundes unterschrieben (mit seinem eigenen Namen, oder mit dem Namen deines Freundes?). Hätte er mit dem Namen deines Freundes unterschrieben, wäre dies zudem im rechtlichen Sinne Urkundenfälschung, sofern nicht einwandfrei erkennbar ist (z.B. mit Zusatz „i.A.“ - dann muss aber auch so ein Auftrag zum Unterschreiben tatsächlich vorgelegen haben), dass der, der unterschrieben hat, nicht nur als (beauftragter) Stellvertreter (für deinen Freund) unterschrieben hat.
Die Zahlungsaufforderung der abGEZockt, zudem auch noch verbunden mit dem Drohhinweis, „sonst Vollstrechung“, ist sowas von eindeutig rechtswidrig bzw. rechtsfehlerhaft. Dein Freund sollte die abGEZockt mal zur Übersendung einer Kopie des Anmeldeformulares auffordern und zugleich mitteilen, dass er zu keiner Zeit irgend etwas bei einem abÄGEZockt-Schergen (GEZ-Mitarbeiter) unterschrieben hat; ein solcher habe ihn auch zu keiner Zeit aufgesiucht, es habe kein Gespräch stasttgefunden und folglich auch keine TV-Anmeldung unterschrieben worden sein können.
Also erstmal sofort die Forderung der abGEZockt mit dem Argrument, dass weder ein Antrag (Anmeldung) ausgefüllt, gescheige denn unterschrieben worden sei. Die abGEZockt mäge sich an die Person halten, die das Anmeldeformular unterschrieben hat. Von deinem Freund lötten die daher gar nichts fordern, geschweige denn „Vollstrecken“.
Teile der abGEZockt doch auch mit, dass ihr euch ausdrücklich vorbehaltet, Anzeige gegen Unbekannt wegen Urkundenfälschung zu erstatten, sowie weiterhin wegen Verdacht des Betruges, sollte die abGEZockt weiterhin darauf bestehen und Forderungen stellen bzw. unter der Androhung von „Vollsreckungsmassn ahmen“ deinen Freund zu einer (der abGEZockt nicht zustehenden) Zahlung zu nötigen (wobei auch ötigung eine Straftat wäre
.
Hat der (nicht nüchterne) Vater deines Freundes den von der abGEZockt auch in die Wohnung deines Freundes gelassen??(!) Ich gehe mal davon aus, dass dein Freund da eine Wohnung mit eigenem Wohnungseingang im hause seines Vaters hat?
Sollte dies der FAll sein, sollte man der Rundfunkanstalt und dem von der abGEZockt grundsätzlich ein dauerndes Hausverbot erteilen, denn es kann wohl nicht angehen, dass sich Schnüffler von den Rundfunkanstalten oder der abGEZockt ohne Erlaubnis eines Mieters zu dessen Wohnräumen Zugang verschafft und n Abwesenheit da auch noch herumschnüffelt.
Der abGEZockt würde ich erstmal ebenfalls auch mitteilen, dass keinerlei eigene Rundfunk-/TV-/etc.-Geräte bei deinem Freund in Besitz sind (solche befinden sich allenfalls beim Herrn XYZ (dem Vater deines Freundes). Und dafür, dass Kinder bei den Eltern ab und zu auch mal TV gucken, begründet sich noch lange keine Anmelde- und Gebührenpflicht der Kinder!
Dann erstmal abwarten, wie die abGEZockt auf die Forderung nach der Kopie des Anmeldeformulares mit der Unterschrift reagiert. Es wäre insoweit gut, in dem Schreiben an die abGEZockt denen eine Erledigungsfrist von 2 Wochen (für die Zusendung der Kopie des Anmeldeformulares zu setzten).
Sollte sich die abGEZockt daraufhin nicht rühren, denen nasch Fristablauf nochmal eine Nachfrist von 1 Woche schriftlich einräumen und dazu gleich mitteilen, wenn bis dahin dann keine Erledigung der Aufforderung zur Kopieübersendung erfolgt, betrachtet ihr die Angelegenheit als gegengenstandslos und damit erledigt. Dann auch darauf hinweisen, dass ein weiterer Schriftwechsel mit denen dann (danach, erfolgloser Ablauf auch der Nachfrist) nicht mehr geführt werde. Schliesslich nochmals „Auf das umfassende, bestehende Dauerhausverbot bezüglich der bereits genannten Vorfälle für alle mittelbaren oder unmittelbaren Mitarbeiter der ÖR und/oder der GEZ und deren Mitarbeitern, bei Vermeidung eines Anzeigenvorganges wegen Hausfriedensbruchs wird nochmals ausdrücklich hingewiesen.“ (den in " " gestellten Satz könnt ihr wörtlich gerne übernehmen 
Die GEZ hat jedenfalls einerlei Gebührenforderungen gegen deinen Freund und wenn die meinen, sie müssten mit „Vollstreckungsmassnahmen“ kommen, na, dann sollen sie das doch mal versuchen!
Ich hoffe, damit ist dir bzw. deinem Freund erstman geholfen.
Solltest du weitere Fragen oder Probleme in dieser Sache, einfach nochmal melden 
Mit freundlichem Gruss
Pierre Mensah
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
Nicht zurechnungsfähig gibt es da wohl nicht.
Aber zumindest kann er, wenn der Vollstreckungsbescheid
kommt, Widerspruch einlegen. dann entscheidet das zu-
ständige gericht.
gruß, Sabine
Oh das sind ja ganz viele Antworten auf mein Anliegen, toll ich bin echt sehr froh darüber, dass ihr mir alle so toll weiterhelfen könnt! jetzt habe ich noch eine frage, denn eine nachbarin meinte, die gez könne mit der polizei eine durchsuchung starten wenn sie will?! geht das denn? ich dachte die gez hat keine hoheitsgewalt? und die polizei dazuholen? ich glaube das nicht so ganz oder meinst du das ist doch möglich?!
viele grüße, conny 
Hallo,
Nein das geht natürlich nicht.Wo kämen wir da hin wenn jeder den anderen anmelden würde.Da kann man nur eines machen,für einen Monat zahlen und wieder abmelden.Grund der Abmeldung drauf schreiben,die angeblichen Geräte die mein Vater angegeben hat,owhl sie nicht existieren sind kaputt gegangen habe sie ordnungsmässig entsorgt.Jeder anderer Weg ist mühselig und kostet nur Anwaltsgebühren.Das ist der schnellste und efektiffste Weg.Noch drauf schreiben halte ab nächsten Monat keine Empfangsgeräte mehr bereit.Die GEZ ist einfach ein Betrügerverein.Kaum ein Rechtsanwalt will sich mit denen anlegen.Man muss lügen,um von der GEZ Gebühren befreit zu werden.Es gibt da kaum noch ein normaler Weg da raus zu kommen.Die Abmeldung immer mit Einschreiben und Rückschein.Noch eines,ist der Name des GEZLer bekannt,dann eine Anzeige erstatten wegen Betrug.Man kann keinen Bessoffenen einen Vertrag untertschreiben lassen.Da er in diesem Zustand nicht weiß,was er unterschreibt.Bin für mehr Informationen gerne bereit mehr Auskunft zu erteilen,zwecks GEZ,da ich mich bestens auskenne mit diesem Drecksverein.Habe viele stunden recherchiert im Internet.Meine Emailadresse lautet [email protected]
Oh das sind ja ganz viele Antworten auf mein Anliegen, toll
ich bin echt sehr froh darüber, dass ihr mir alle so toll
weiterhelfen könnt! jetzt habe ich noch eine frage, denn eine
nachbarin meinte, die gez könne mit der polizei eine
durchsuchung starten wenn sie will?! geht das denn? ich dachte
die gez hat keine hoheitsgewalt? und die polizei dazuholen?
ich glaube das nicht so ganz oder meinst du das ist doch:möglich?!
viele grüße, conny
Guten Abend Conny 
wie sagte doch Axterix? „Die spinnen, die Römer“.
Dass gilt aber auch für deine Nachbarin!
Keine Bange, die Polizei hat damit überhaupt nix zu tun - die Jungs haben wichtigere Sachen zu tun, als sich als Handlanger von der abGEZockt zu betätigen.
Ergo brauchst du auch keine „Hausdurchsuchung“ wegen GEZ-Gebühren befürchten müssen. Das ist kompletter Schwachsinn.
Freut mich, wenn ich dir weiterhefeln konnte.
Mit freundlichem Gruss
Pierre Mensah