GEZ - Veränderung mitteilen

Der Sachverhalt: A gehört zu den wenigen Leuten, die nur ein Radio besitzen und keinen Fernseher. Für das Radio zahlt A getreulich die Rundfunkgebühren an die GEZ. Jetzt hat er mehrfach Schreiben von der GEZ bekommen, mit der Aufforderung, er solle bestätigen, dass er auch weiterhin über kein Fernsehgerät verfüge. Das hält A für unnötig. Schließlich hat sich bei ihm nichts geändert, was er melden müsste. Warum sollte er also mitteilen, dass alles beim Alten bleibt? Folglich hat er die wiederholten Schreiben der GEZ einfach ignoriert. Langsam nehmen die Texte aber einen deutlich drohenden Tonfall an.

Die Fragen: 1. (nicht unbedingt juristisch): Wie geht die GEZ in solchen Fällen üblicherweise weiter vor? 2. Begeht A eine Ordnungswidrigkeit, alleine dadurch, dass er nicht meldet, dass sich nichts geändert hat? 3. Was geschieht, wenn das Verfahren sich durch die Untätigkeit As und die fortgesetzten Aufforderungen der GEZ so lange hinzieht, dass er über die Halbjahresgrenze hinauskommt, nach der vorenthaltene Gebühren zur Ordnungswidrigkeit werden? (Er hat der GEZ keine Einzugsermächtigung erteilt, sondern bisher immer auf Rechnung bezahlt.)

Vielen Dank schon mal für alle Hinweise!

Hi!

Zu dem Prozedere drum herum kann ich nicht viel sagen, aber…

  1. Diese Änderungs-Anfragen der GEZ kommen üblicherweise mit der normalen Post, nicht als Einschreiben oder ähnliches. Da diese im Zweifelsfall den Empfänger gar nicht erreicht haben könnten (in seltenen Fällen gehen Briefe bekannterweise auf dem Postweg verloren), kann man auch niemanden einen Vorwurf machen, wenn er auf evtl. nicht erhaltene Schreiben nicht reagiert.

  2. Diesen Schreiben liegt ein adressierter Rückumschlag bei. Diesen kann man mit launigen Zeilen über seine Nicht-Änderung beschreiben und ohne Briefmarke in den Briefkasten einwewerfen. Dann ist erstmal Ruhe und die GEZ zahlt das Porto.

  3. Erst auf die Gebührenrechnung warten ist unklug. Wer keine Einzugsermächtigung ausfüllt, braucht nur vierteljährlich die Überweisung der ihm bekannten Gebühren für das Radiogerät vornehmen und ist damit für das nächste Quartal auf der sicheren Seite.

Schönes Wochenende!
Kata Rina

Zum rechtlichen werden andere sicherlich noch mehr sagen können.

Die Fragen: 1. (nicht unbedingt juristisch): Wie geht die GEZ
in solchen Fällen üblicherweise weiter vor?

Sie droht weiter und lässt es irgendwann bleiben. Vielleicht kommt irgendwann einer von denen an und will rein, musst ihn aber nicht reinlassen, fertig.

  1. Begeht A eine
    Ordnungswidrigkeit, alleine dadurch, dass er nicht meldet,
    dass sich nichts geändert hat?

Nö.

  1. Was geschieht, wenn das

Verfahren sich durch die Untätigkeit As und die fortgesetzten
Aufforderungen der GEZ so lange hinzieht, dass er über die
Halbjahresgrenze hinauskommt, nach der vorenthaltene Gebühren
zur Ordnungswidrigkeit werden? (Er hat der GEZ keine
Einzugsermächtigung erteilt, sondern bisher immer auf Rechnung
bezahlt.)

Nicht die Gebührenzahlung hat eine Halbjahresgrenze, sondern die Anmeldung! Soll heißen, du mußt/solltest ein Fernsehgerät oder Radio spätestens sechs Monate nach der Anschaffung anmelden. Wenn Dir bis dato immer eine Rechnung zuging, dann mach es jetzt genauso. Will mich da aber nicht zu weit aus dem Fenster lehnen, da ich die Geschäftsbedingungen der GEZ nicht kenne :smile: Eventuell wird es immer automatisch fällig etc. Ordnungswidrigkeit ist eine Nichtzahlung aber nicht.

Nichts tun
… doch! Die Schreiben ordnungsgemäß im Altpapier endsorgen.

Der Sachverhalt: A gehört zu den wenigen Leuten, die nur ein
Radio besitzen und keinen Fernseher.

Da kenne ich mehr von, incl. mir selbst

Für das Radio zahlt A
getreulich die Rundfunkgebühren an die GEZ.

Tue ich auch.

Jetzt hat er
mehrfach Schreiben von der GEZ bekommen, mit der Aufforderung,
er solle bestätigen, dass er auch weiterhin über kein
Fernsehgerät verfüge. Das hält A für unnötig. Schließlich hat
sich bei ihm nichts geändert, was er melden müsste. Warum
sollte er also mitteilen, dass alles beim Alten bleibt?

Richtig => Schreiben in Ablage rund.

Seit 1/2 Jahr kommen auch keine Schreiben mehr.

Folglich hat er die wiederholten Schreiben der GEZ einfach
ignoriert. Langsam nehmen die Texte aber einen deutlich
drohenden Tonfall an.

Ja ja, man kann es ja mal probieren und mit irgendwas müssen die Juristen der GEZ auch ihre Daseinsberechtigung vereidigen.

Die Fragen: 1. (nicht unbedingt juristisch): Wie geht die GEZ
in solchen Fällen üblicherweise weiter vor?

Gar nicht. Vielleicht gibt es ein Kreuzchen auf der Liste „genauer hinschauen“. Weisst du es hat ca. 30 - 50 Mio Gebührenzahler. Warum sollte sich ein einfacher Sachbearbeiter gerade mit dir oder mir damit befassen. Der hat auch mal gerne Feierabend.

  1. Begeht A eine
    Ordnungswidrigkeit, alleine dadurch, dass er nicht meldet,
    dass sich nichts geändert hat?

IANAL und IMHO nein.

Sieh es mal so. Wenn die GEZ eine Behörde wäre, würde sich der Bundesrechnungshof möglicherweise für die Porto-Verschwendung interessieren. Aber so …

  1. Was geschieht, wenn das
    Verfahren sich durch die Untätigkeit As und die fortgesetzten
    Aufforderungen der GEZ so lange hinzieht, dass er über die
    Halbjahresgrenze hinauskommt, nach der vorenthaltene Gebühren
    zur Ordnungswidrigkeit werden? (Er hat der GEZ keine
    Einzugsermächtigung erteilt, sondern bisher immer auf Rechnung
    bezahlt.)

Nichts.

Hmm. Vielleicht sollte ich doch wieder auf Rechnung umstellen *g*.

Gruß

Stefan

Korrektur: Fristen und Ordnungswidrigkeit

Nicht die Gebührenzahlung hat eine Halbjahresgrenze, sondern
die Anmeldung! Soll heißen, du mußt/solltest ein Fernsehgerät
oder Radio spätestens sechs Monate nach der Anschaffung
anmelden. Wenn Dir bis dato immer eine Rechnung zuging, dann
mach es jetzt genauso. Will mich da aber nicht zu weit aus dem
Fenster lehnen, da ich die Geschäftsbedingungen der GEZ nicht
kenne :smile: Eventuell wird es immer automatisch fällig etc.
Ordnungswidrigkeit ist eine Nichtzahlung aber nicht.

Man muß innerhalb die Bereithaltung innerhalb Monats melden; sechs Monate gelten für die Zahlung der Gebühr und man begeht sehr wohl eine Ordnungswidrigkeit, wenn man nicht meldet oder zahlt. Jeweils nachzulesen in § 9 des Rundfunkgebührenstaatsvertrages.

C.

Man muß innerhalb die Bereithaltung innerhalb Monats melden;
sechs Monate gelten für die Zahlung der Gebühr und man begeht
sehr wohl eine Ordnungswidrigkeit, wenn man nicht meldet oder
zahlt. Jeweils nachzulesen in § 9 des
Rundfunkgebührenstaatsvertrages.

Hm, hat man das geändert, ich kann mich noch daran erinnern auf den Zahlbogen etwas von sechs Monaten Anmeldefrist gelesen zu haben!

Und hast Du für den zweiten Absatz einen Kommentar? Den versteh ich nämlich so, daß der Teilnehmer dann eine Ordnungswidrigkeit begeht, wenn er beim ersten Mal sechs Monate nicht bezahlt und nicht zwischendurch?

Vielen Dank für die Hinweise. Eine Rückfrage hätte ich noch:

Seit 1/2 Jahr kommen auch keine Schreiben mehr.

Wie lange hat das insgesamt bis dahin gedauert?

Man muß innerhalb die Bereithaltung innerhalb Monats melden;
sechs Monate gelten für die Zahlung der Gebühr und man begeht
sehr wohl eine Ordnungswidrigkeit, wenn man nicht meldet oder
zahlt. Jeweils nachzulesen in § 9 des
Rundfunkgebührenstaatsvertrages.

Hm, hat man das geändert, ich kann mich noch daran erinnern
auf den Zahlbogen etwas von sechs Monaten Anmeldefrist gelesen
zu haben!

Bei meiner ersten Anmeldung 1994 galt ein Monat.

Und hast Du für den zweiten Absatz einen Kommentar? Den
versteh ich nämlich so, daß der Teilnehmer dann eine
Ordnungswidrigkeit begeht, wenn er beim ersten Mal sechs
Monate nicht bezahlt und nicht zwischendurch?

Du meinst wahrscheinlich Absatz 1 Nr. 2. Der sagt aus, daß man eine Ordnungswidrigkeit begeht, wenn man die fällige Gebühr nicht bezahlt, d.h. bei jeder einzelnen „Rate“, die man entsprechend lange nicht bzw. nur teilweise bezahlt.

C.

2 Schreiben

Seit 1/2 Jahr kommen auch keine Schreiben mehr.

Wie lange hat das insgesamt bis dahin gedauert?

Nun ca. September kam das übliche Standard-Schreiben „wie sie wissen…“

Dann - nachdem ich zu faul war zu antworten, keine Verpflichtung erkannte - kam im Oktober das nächste Schreiben „wenn sie doch eine Glotze haben (ich las hätten) dann würden wir … - also verschärfte Formulierung“.

Auch dieses Schreiben wurde - nachdem ich das in den letzten Jahren per Fax - des Nachts - oft mehrmals - beantwortet hatte (wahrheitsgemäß: ja ich besitze kein Bild-Rundfunk-Empfangsgerät) - nunmehr nicht mehr von mir beantwortet.

Bis dato keine Reaktion.

Außer der üblichen korrekten Abbuchung meines Nur-Ton-Hören-Rundfunk-GEZ-Beitrages.

Gruß

Stefan