GEZ, Verjährung, Widerspruch

Hallo,

ich habe zwei Fragen.

Eine 7 Jahre alte Forderung lässt die GEZ jetzt neu aufleben und fordert diese jetzt.
Forderung bezieht sich auf abgemeldetete Rundfunkgeräte, die nicht zum Empfang bereit standen.
GEZ hat die Abmeldung erhalten, wollte aber wissen, was mit den Geräten passiert ist.
Da keine Antwort, wo die Geräte verblieben, forderte GEZ bis zur Neuanmeldung Gebühren.

Diese alte Forderung soll mit neuen Zahlungen verrechtnet werden, auch wenn die Zahlung einen neueren Zeitraum zugeordnet werden soll.

Wie kann man das rechtssicher verhindern, dass erst alte, aber verjährte Forderungen ausgeglichen werden, bzw. sich auf Verjährung berufen, oder Widerspruch einlegen?

Zweite Frage.

Ab 2013 wird eine Abgabe nach Haushalt, unabhängig ob Geräte vorhanden sind oder nicht erhoben.
Wie kann diesem rechtssicher widersprochen werden, bis eine gerichtliche Entscheidung getroffen wird?

Danke für hilfreiche Informationen

Hallo!

Frage 2 ist einfach:

Zahlung unter Vorbehalt. Dann hat man die Möglichkeit,die Zahlungen einmal zurückzufordern,wenn Zahlungspflicht höchstrichterlich(wird m.E. nicht geschehen) verworfen wird.
So wie man es immer macht,wenn man zahlungswillig ist,aber die Rechnungshöhe oder die Fälligkeit insgesamt bezweifelt.

Zu Frage 1:

Man kann nur Geräte abmelden,wenn man angibt,was aus diesen vorhandenen Geräten geworden ist. Also abstecken und in Abstellraum reicht nicht !

Nicht „zum Empfang vorgehalten“ bedeutet eben nicht nur ausgeschaltet,vom Stromnetz und Antennenleitung abgenommen.
Weil das Wiederinbetriebnehmen so ein kleiner Handgriff ist,reicht das nicht aus !
Deshalb z.B. "Geräte wurden verkauft,verschenkt,entsorgt "

MfG
duck313

Hallo!

Ab 2013 wird eine Abgabe nach Haushalt, unabhängig ob Geräte
vorhanden sind oder nicht erhoben.
Wie kann diesem rechtssicher widersprochen werden, bis eine
gerichtliche Entscheidung getroffen wird?

Das mit der Zahlung unter Vorbehalt wurde schon gesagt.
Aber: Man wird lange suchen müssen, um einen Haushalt zu finden, in dem es weder ein Radio, noch einen Fernseher, keinen PC und kein Handy mit Rundfunkempfang gibt. Auch in keiner längst vergessenen Schublade einen Walkman mit Radiofunktion… Kein Gericht wird verlangen, 40 Millonen Haushalte im Detail zu untersuchen, um diese handvoll Haushalte zu finden.

Du tust dir keinen Gefallen, wenn du dich mit aussichtsloser Widerborstigkeit gegen eine vernünftige Maßnahme stemmst. Mit hoher Wahrscheinlichkeit bist du bezüglich Rundfunkgebühr aus Prinzip auf Krawall bebürstet, denn offensichtlich hängst du mit einem PC am Netz.

Gruß
Wolfgang

Du tust dir keinen Gefallen, wenn du dich mit aussichtsloser
Widerborstigkeit gegen eine vernünftige Maßnahme stemmst.

Aha…Zivilcourage ist also Widerborstigkeit ??..

Was man gegen das Abkassieren ,denn anders kann man diese
Zwangssteuer nicht nennen,machen kann,findet man im Netz unter dem Stichwort „Rundfunkbeitrag“.

Und zur ersten Frage,die Geräte hat man natürlich über ein örtlich erscheinendes Kleinanzeigenblatt verkauft (oder ähnliches) und da man als
Privatmann nicht verpflichtet ist,Belege aufzubewahren…

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Hallo!

Und zur ersten Frage,die Geräte hat man natürlich über ein
örtlich erscheinendes Kleinanzeigenblatt verkauft (oder
ähnliches) und da man als
Privatmann nicht verpflichtet ist,Belege aufzubewahren…

Nein,ist er nicht.
Aber laut Ursprungsstatment wurde ja auf die Nachfrage der GEZ,wo die abgemeldeten Geräten geblieben sind, NICHT geantwortet.
Und da beschwert man sich,über die Ungerechtigkeit der Welt und der GEZ insbesondere?
Wenn man nicht einmal antworten kann „Ich habe meine Geräte abgeschafft und verkauft“ ?

MfG
duck313

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Hallo Fabiano,

der Fehler, der gemacht wurde, ist folgender:

Im Text der damaligen Abmeldung (2007) hätte stehen müssen, dass es sich NICHT nur um einen ANTRAG zur Abmeldung handelt, sondern um die Abmeldung selber. Andernfalls ging die GEZ immer davon aus, dass es sich, bei der Abmeldung, nur um eine Art „Bitte um Abmeldung“ handelt. Inkassodienste sind oft nicht seriös und biegen sich Dinge immer so hin, wie es ihnen in den Kram passt; gerade wenn es noch einen Gesetzgeber gibt, der alle Rahmenbedingungen für derartiges Handeln schafft…

Wenn genug Geld zur Verfügung steht, sollte das vor ein Gericht!

Gruß Herr_Schulz

Du tust dir keinen Gefallen, wenn du dich mit aussichtsloser
Widerborstigkeit gegen eine vernünftige Maßnahme stemmst. Mit
hoher Wahrscheinlichkeit bist du bezüglich Rundfunkgebühr aus
Prinzip auf Krawall bebürstet, denn offensichtlich hängst du
mit einem PC am Netz.

Gruß
Wolfgang

Entschuldigung, aber wie war die Frage zu deiner Antwort?

Hallo!

Du tust dir keinen Gefallen, wenn du dich mit aussichtsloser
Widerborstigkeit gegen eine vernünftige Maßnahme stemmst.

Aha…Zivilcourage ist also Widerborstigkeit ??..
Was man gegen das Abkassieren ,denn anders kann man :diese Zwangssteuer nicht nennen…

Steuern gehen ohne Zweckbindung in den allgemeinen Haushalt. Rundfunkgebühren sind keine Steuern – aus gutem Grund.

Wer über den Haushalt befindet, bestimmt das Geschehen. Genau das darf aber bei freien Medien, die keine Regierungssprachrohre sein sollen, nie passieren. Vielmehr brauchen Rundfunk und Fernsehen eine eigene Finanzierungsbasis. Ohne Rundfunkbeiträge versänkten wir im Niveau von RTL, Sat1 & Co. und Yahoo-Nachrichten.

Ich nehme es einfach mal als Ausdruck von Ahnungslosigkeit, die Ablehnung der Finanzierung freien Rundfunks als Zivilcourage hinzustellen.

Gruß
Wolfgang

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Aha…Zivilcourage ist also Widerborstigkeit ??..

Sehe ich genau so.
Leider nutzen viele Leute ein erstmal erkämpftes Rechts, welche sie zuvor bekämpft, beschimpft und verpöhnt haben.

Mal sehen, wenn Zeitungen ausgelegt werden und jeder dafür 20 Euro im Monat bezahlen soll, bloß weil man sich eine nehmen könnte.
Ich bin mir sicher,wenn die Abgabe der Zwangsgebühr gekippt wird und jeder die öffentlichen nach Gebrauch bezahlen könnte, würde der Billigrausch von vortäuschen von Scheinwelten kaum noch einer freiwillig bezahlen wollen.

Oder einen lustige Aussage, wenn man für die Möglichkeit der Nutzung der Rundfunksender bezahlen soll, dann hat man(n) auch Anspruch auf Kindergeld, denn ein Gerät zur Erzeugung ist ja schon vorhanden.

Nein, Hintergrund ist der, dass eine Gebühr auch eine in Anspruch zu nehmende Leistung voraussetzt.
Diese Leistung wird den Leuten mit allen verblödenden und Gelenken Wissen vorgeschmissen.
Schon lange haben sich die öffentl. Sender von ihrer Pflicht zur umfangreichen, wahrheitsgemäßen und unabhängigen Berichtserstattung verabschiedet.
Und solche Sendungen möchte ich nicht bezahlen müssen.

Hallo!

Frage 2 ist einfach:

Zu Frage 1:

Danke für die Antwort. Was ich von der der GEZ erlaubten Handhabe halte, schreib ich jetzt nicht.

Denn man ist in einem Rechtsstaat so lange unschuldig, bis man der Schuld überführt wurde.
Diese Handhabe kehrt die Beweislast um.
Mal sehen, wenn einer für ein abgemeldetes Auto Steuern zahlen müsste, blos weil man ja trotzdem fahren könnte. Und beim Auto bin ich mir sicher, dass es mehr ohne Steuer noch immer tun, als Leute ohne Rundfunkgebühren (vor 2013) Rundfunk der öffentlichen Sender konsumierten.
Also in Bezug zu der nichtbezahlten Steuer, Versicherung (jährlich 500 € ± pro Fahrzeug?) zu der nichtbezahlten GEZ :wink:

Hallo

Im Text der damaligen Abmeldung (2007) hätte stehen müssen,
dass es sich NICHT nur um einen ANTRAG zur Abmeldung handelt,
sondern um die Abmeldung selber. Andernfalls ging die GEZ
immer davon aus, dass es sich, bei der Abmeldung, nur um eine
Art „Bitte um Abmeldung“ handelt.

Blödsinn. Man konnte sich gar nicht abmelden. Der oft vorgekommende Irrtum lag hauptsächlich an der „Ihr könnt mich mal“ Haltung der GEZ-Boykott Foren.

Man musste nur anzeigen/melden, dass man keinen Geräte mehr bereithielt, und die Sache war gegessen.

Grüße,
.L

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Hallo Lutz,

Du bestätigst damit ja indirekt meine Aussagen. Das Zitat fehlt aber leider…

Warum wird bei der ANMELDUNG nicht nach vorhandenen Geräten gefragt? Wie soll danach jemand, der nie Geräte besessen- und sich versehentlich ANGEMELDET hat, einen Verbleib dieser erklären? Warum folgt auf eine ANMELDUNG keine ABMELDUNG? Warum musste die GEZ nicht ein Suchverfahren nach dem angeblichen Schuldner starten, sondern lässt Benutzerkonten fröhlich weiterlaufen? Warum legitimiert ein Staat soetwas?

Ja ich weiß, stand/steht alles im Rundfunk-Staatsvertrag. Das heißt aber noch lange nicht, dass das alles in Ordnung ist, nur weil das mal so beschlossen wurde!

Ist irgendwie alles so aufgebaut, dass man meinen könnte:

a.) Alles ziemlich kompliziert, damit die Hemmschwelle zum Nichtzahlen, bei normalen Bürger steigt.
b.) Die Gesetze wurden am GEZ-Wünsch-Dir-Was-Tag verabschiedet!

Und komme mir nicht wieder mit dem bescheuerten GEZ-Verweigerer-Foren-Bla-Bla-Bla; ich zahle den Mist!

Gruß Herr_Schulz