Hallo,
ich habe zwei Fragen.
Eine 7 Jahre alte Forderung lässt die GEZ jetzt neu aufleben und fordert diese jetzt.
Forderung bezieht sich auf abgemeldetete Rundfunkgeräte, die nicht zum Empfang bereit standen.
GEZ hat die Abmeldung erhalten, wollte aber wissen, was mit den Geräten passiert ist.
Da keine Antwort, wo die Geräte verblieben, forderte GEZ bis zur Neuanmeldung Gebühren.
Diese alte Forderung soll mit neuen Zahlungen verrechtnet werden, auch wenn die Zahlung einen neueren Zeitraum zugeordnet werden soll.
Wie kann man das rechtssicher verhindern, dass erst alte, aber verjährte Forderungen ausgeglichen werden, bzw. sich auf Verjährung berufen, oder Widerspruch einlegen?
Zweite Frage.
Ab 2013 wird eine Abgabe nach Haushalt, unabhängig ob Geräte vorhanden sind oder nicht erhoben.
Wie kann diesem rechtssicher widersprochen werden, bis eine gerichtliche Entscheidung getroffen wird?
Danke für hilfreiche Informationen