Hallo zusammen,
Folgender Sachverhalt:
Ende Mai 2013 hat jemand sein Gewerbe (damals Ladenlokal) bei der Stadt Köln abgemeldet und auf seine Privatadresse umgemeldet (Homeoffice - Ummeldebestätigung liegt datiert vor). Im Zuge dessen hatte dieser per Post der GEZ eine Abmeldung zugeschickt mit dem Hinweis dass er sein Gewerbe ab Juni 2013 als Homeoffice aus seinem Privathaushalt heraus weiterführen werde. Hierbei hat er mit aufgeführt dass für diesen Haushalt bereits Gebühren unter einer anderen Beitragsnummer (der seiner Lebensgefährtin) gezahlt werden.
So weit so gut…dachte er weil er nun seit ca. 10 Monaten nichts mehr gehört hatte.
Jetzt hat er vor einigen Wochen eine Zahlungsaufforderung in Höhe von ca. 70 € erhalten, rückwirkend für eine nicht existierende Betriebsstätte (ist ja offiziell im Juni vergangenen Jahres bei der Stadt als abgemeldet bestätigt worden). bei der GEZ gilt die „alte“ Betriebsstätte weiterhin als angemeldet sagte man ihm…
Daraufhin hat er die GEZ angeschrieben und ihr den Sachverhalt erneut erläutert. Ein Schreiben seinerseits liegt dort nicht vor und da bei ihm die Beweislast liegt solle er doch einen Einschreibe-Rückschein vorlegen der den Versand seiner Abmeldung bestätigt. Das kann er leider nicht da er das Schreiben als normalen Brief versendet habe… Bei Behörden geht wichtige normale Post ja anscheinend öfters verloren…
Das ist seiner Meinung nach eine Frechheit, die machen es sich sehr einfach.
Was ist eure Meinung oder habt Ihr ähnliche Erfahrungen gemacht? Was würdet ihr ihm raten? Das kann doch nicht rechtens sein ihm für eine nicht existente Betriebsstätte Gebühren zu berechnen…oder? Die Gewerbeummeldung sollte doch als Beweis genügen oder?
er hofft jemand hat eine ähnliche Situation gehabt und konnte diese lösen. Er hatte sich schon überlegt die GEZ zu fragen ob er zwecks gütlicher Einigung und Vermeidung weiteren Schriftverkehrs und Ärgers denen aus Kulanz anbieten soll die Hälfte der Gebühren zu übernehmen und gut ist…
Er bedankt mich schon mal für Kommentare und Meinungen.