GEZ - wann ist ein Haushalt ein Haushalt?

Hallo liebe Wissenden,

nehmen wir mal an, Mutter und Tochter leben in einem Haus. Dieses Haus hat zwei separate Eingänge, es handelt sich aber nicht um zwei abgeschlossene Wohnungen (Durchgang im 1. OG). Zwar enthält der Wohntrakt der Tochter eine (sehr kleine) Küche, diese wird aber für die gemeinsame Essenszubereitung nicht genutzt. Man führt ergo so genommen einen gemeinsamen Haushalt (Einkauf, Kochen).

Kann sich jetzt einer der beiden bei der GEZ abmelden?

Viele weihnachtliche Grüße

Kathleen

Hallo Kathleen,

die Rundfunkgebühren sind auf Wohnungen abgestellt und nicht auf den Begriff Haushalt.

http://www.rundfunkbeitrag.de/buergerinnen-und-buerg…

Wie wird dieses Haus denn steuerrechtlich, bzw. baurechtlich betrachtet.
Als Einfamilienhaus ?
Als Einfamilienhaus mit Einliegerwohnung ?
oder als Zweifamilienhaus ?

Gruß Merger

Hallo!

Nein!

Eine Wohnung dient dem Wohnen und Schlafen …,sie hat einen eigenen Eingang

und sie darf nicht AUSSCHLIESSLICH über eine andere Wohnung begehbar sein.

Beachte das AUSSCHLIESSLICH !

Im geschilderten Fall gibts 2 Eingänge und eine zusätzliche interne Verbindung. Gäbe es den 2. Außeneingang nicht,dann wäre es 1 Wohnung.

So sind also für die GEZ Pflicht 2 Wohnungen,also 2 Pflichtbeiträge.

MfG
duck313

Danke
Hallo Ihr beiden,

ich bin ein sehr korrekter Mensch und dachte mir schon, dass das so nicht „durchgeht“.

Vielen Dank und herzliche Weihnachtsgrüße

Kathleen