Gez - Was genau ist ein Haushalt (rechtlich gesehen)

Hallo, folgender fiktive Fall.

Eine Familie hat zwei Wohnungen auf der selben Etage. Getrennte Eingänge.
Die eine Wohnung hat keine Küche und in der haben die Kinder eigentlich nur ihre Zimmer. Die Mietvertäge laufen jeweils pro Wohnung auf einen der Elternteile.

Die Frage: Müssen nun zwei Haushalte bei der GEZ angemeldet werden oder nur einer?

Besten Dank Xanun.

Hallo !
Das ist meiner Meinung nach nirgends in den Richtlinien geregelt.
Grundsätzlich sind es zwei -getrennte- Haushalte.
ABER in diesem Fall, weil nur eine Küche vorhanden könnte es
als ein Haushalt gezählt werden…
Ich würde bei einer Anfrage angegeben, dass ihr zusammen wohnt
und einen Haushalt führt.
Ansonsten solange ihr nicht gefragt wird, nicht dran rühren, kostet nur Kraft !!
Gruss
Dirk

Guten Tag Xanun,
abgesehen davon, dass ich die Behandlung „fiktiver Fälle“ hasse,  zu deiner Frage folgendes:
Der Fragenkomplex berührt eigentlich schon Grauzonenbereich, denn es mangelt da noch immer an einer ausreichenden Rechtssicherheit.
Da es jedoch bei der abGEZockt nicht um „Wohnungen“, sondern um „Haushalte“ geht, für die die die Gebühren rausreissen wollen, dürfte genau das zu deinem Vorteil sein.
Die abGEZockt spricht davon, dass Gebühren pro Haushalt nur einmal anfallen (von „Wohnungen“ ist da keine Rede).
Zwar kann ich es nicht wirklich nachvollziehen, warum jeweils nur einer der Eheleute für jeweils eine der beiden „Wohnungen“ Mietpartei ist, das tut aber im Endeffekt der Sache auch keinen Abbruch.
Fakt ist jedenfalls, dass diese Familie als solche einen „Haushalt“ darstellen. Dabei ist es unbeschadet, dass dieser im Zusammenleben aus zwei tatsächlichen Wohnungen (Räumlichkeiten) besteht; ein Wohnungsbereich zum darin generell zu leben, ein Wohnbereich als Schlafstätte (eigener, abgetrennter Schlafbereich für die Kinder dieses Haushaltes).
Dabei ist es gar nicht einmal so unüblich, wenn auch eher seltener, dass ein Haushalt aus zwei beieinander liegenden Wohnungen besteht.

Im Fazit vertrete ich daher die - wohl auch rechtlich durchaus haltbare -  Ansicht, dass es sich im dargestellten Falle um einen (!) Haushalt handelt, der sich lediglich - aus welchen Gründen auch immer - auf (nur) zwei Wohnungen (Wohnungseinheiten) erstreckt.

Ein (fiktiv) angenommens Beispiel könnte sich dergestalt darstellen:
* die Familie als solche:
  die Eltern (2 Personen)
  die Kinder (3 Personen)

*die verfügbaren Finanzen:
  eher in der unteren Einkommenshälfte

* die Wohnungsmarkt Lage:
  entsprechend grosse Wohnungen (z.B. für 5 Personen) sind in der heutigen Zeit richtig 
  teuer,
  viele Vermieter wollen möglichst wenig oder noch besser keine Kinder,
  alternativ können 2 kleinere Wohnungen preisgünstiger sein, als eine ausreichend 
  Grosse,
  eine kleine Wohnung wird jedoch der Personenzahl der Familie nicht gerecht
  (Überbelegung, Platzmangel)

Daher kann es sich durchaus anbieten, soeit im Bereich des verfügbaren Etats, dass jemand anstatt eine grosse aber nicht erlangbare Wohnung zwei nebeneinander oder gegenüberliegende kleinere Wohnung (auf der selben Etage) anmietet, um den gemeinsamen Haushalt zu führen.

Dann handelt es sich objektiv zwar um 2 Wohnungen (als Räumlichkeitsbegriff) aber dennoch um nur 1 Haushalt (der lediglich auf 2 Wohnungen verteilt ist).

Siehe auch:
Was definiert einen Haushalt?

Einen Haushalt bilden beim Zensus 2011 alle Personen, die gemeinsam in einer Wohnung leben (Wohnhaushaltsprinzip). Allein wohnende Personen bilden damit einen eigenen Haushalt (Einpersonenhaushalt). Personen die in mehreren Wohnungen leben werden an jedem registrierten Wohnort erfasst und bei dem Haushalt bzw. der Adresse gezählt und zugeordnet, wo er mit Hauptwohnsitz gemeldet ist. Beim letzten Zensus im Jahr 1987 wurde ein Haushalt noch nach dem Wirtschaftshaushaltsprinzip erhoben, d.h. das alle Personen die zusammen wirtschafteten bildeten auch einen gemeinsamen Haushalt. Nach dieser Definition wurden zum Beispiel auch getrennt lebende Ehepaare als ein Haushalt statistisch erfasst.
Wodurch ist eine Wohnung definiert?

Unter einer Wohnung versteht man nach außen abgeschlossene und zu Wohnzwecken bestimmte zusammen liegende Räume in Wohngebäuden und bewohnten Unterkünften. Die Gebäude oder Unterkünfte müssen dabei die Führung eines eigenen Haushaltes ermöglichen und dürfen zum Stichtag 9. Mai 2011 nicht vollständig für gewerbliche Zwecke genutzt werden. Zu einer Wohnung gehören beispielsweise auch gesondert liegende und besonders zu Wohnzwecken ausgebaute Keller oder Dachbodenräume (z. B. Mansarden).

Eine Wohnung muss definitionsgemäß nicht notwendigerweise eine Küche oder Kochnische enthalten. Sie braucht aber einen eigenen Eingang unmittelbar vom Treppenhaus, von einem Vorraum oder von außen, das heißt, dass die Bewohner ihre Wohnung betreten und verlassen können, ohne die Wohnung eines anderen Haushalts zu durchqueren.
Quelle: https://www.statistik.bayern.de/statistik/zensus-faq…

Desweiteren vgl. auch zu „Wohnung“  http://de.wikipedia.org/wiki/Wohnung

Im Ergebnis ‚muss‘ also nur ein Haushalt (auch wenn er tatsächlich aus zwei Wohnungseinheiten besteht) Rundfunkgebühren an die abGEZockt entrichten.

Ich hoffe, diese Infos helfen dir weiter.
(Ausserdem muss man ja nicht unbedingt schlafende Hunde wecken… :smile:

Mit freundlichem Gruss
Pierre Mensah

 
 

Ich hoffe, diese Infos helfen dir weiter.
(Ausserdem muss man ja nicht unbedingt schlafende Hunde
wecken… :smile:

Hallo Pierre Mensah, danke dir für den ausführlichen Beitrag. Der deckt sich soweit auch mit meiner Meinung bzgl. Haushalt. Die Hunde sind leider bereits wach.
Eine Frage hab ich noch, wenn in dem fiktiven Fall bis heute nichts an die Gez gezahlt worden ist, müsste man rückwirkend ab Januar 2013 alles nachzahlen?

Die Logik und der Verstand sagen ja, die Hoffnung hofft :wink:.

MfG Xanun

Hallo!

Hier steht es drin was eine Wohnung im Sinne der Beitragspflicht ist:
http://www.rundfunkbeitrag.de/haeufige_fragen/index_…

Baulich abgeschlossen = liegt vor
dient dem Wohnen oder Schlafen = liegt vor

bedachte das Wohnen ODER Schlafen. Mag man bei Wohnen noch an Küche und Bad/WC denken, so gilt das bei „Schlafen“ offenbar nicht.

Also das sieht sehr nach 2 Beiträgen aus, nachforderbar ab Einführungsdatum des neuen Beitrag, also Januar 2013.

Kann man die eine Tür zur „Kinderwohnung“ nicht dauerhaft verschließen( zumauern, mit Leichtwand versperren) und einen neuen Türdurchbruch aus der anderer Wohnung schaffen, wenn es eine gemeinsame Trennwand gäbe ?
Dann wäre es klar 1 Wohnung.

MfG
duck313

nicht Haushalt sondern Wohnung
Hallo,

lese http://www.swr.de/-/id=11576220/property=download/ni…
dort § 3. Es gibt doch auch Einzimmerwohnungen. Was Pierre absondert halte ich nicht für sachdienlich.

Gruß
Otto